Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1917
Bier wird in der Pfalz zugeteilt.
Biermarken für das Verkehrspersonal.
Um bei dem knappen Bierbestand der Bahn-
hofswirtschaften die Versorgung des im
Dienste befindlichen Verkehrspersonals mit
Bier aus den Bahnhofswirtschaften tunlichst
sicher zu stellen, werden nach einer soeben
erlassenen Bekanntmachung der Eisenbahndi-
rektion Ludwigshafen für das pfälzische Ver-
kehrspersonal Biermarken eingefühhrt. Dem
einzelnen ist ein Höchstbezug von täglich
drei halben Litern zugestanden.