Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1918
Eisenbahnverkehr zwischen dem Besatzungsbrückenkopf Köln und dem restlichen Deutschland sind ab dem 1. Januar 1919 nicht mehr möglich
Verkehrssperre.
Die Eisenbahndirektion Elberfeld gibt folgendes bekannt: Vom
1. Januar 1919 ab wird der Brückenkopf Köln in das besetzte links-
rheinische Gebiet einbezogen. Personen- und Güterver-
kehr zwischen dem besetzten Brückenkopfgebiet und der neutralen
Zone und darüber hinaus wird damit gesperrt. Die der
Personenbeförderung dienenden Züge verkehren nur noch bis zur
letzten Station vor der Brückenkopflinie. Fahrkarten nach dem be-
setzten Brückenkopfgebiet und darüber hinaus werden nicht mehr
ausgegeben, ebenso wird Gepäck und Expreßgut, Eilgut und Fracht-
gut dorthin nicht mehr abgefertigt.
Nur auf den Strecken Düsseldorf-Hbf. – Düsseldorf-Reisholz –
Hilden, Vohwinkel – Ohligs, Osberghausen – Engelskirchen
verkehren einzelne, ausschließlich zur Beförderung von Arbeitern
bestimmte Züge. Ferner verkehren auch weiterhin noch die Schnell-
züge D 37/38. Diese Schnellzüge dürfen nur von Reisenden benutzt
werden, die im Besitze eines besonderen, für diese Züge gültigen
Erlaubnisscheines sind.
Zu den Arbeiterzügen können Arbeiterfahrkarten und zu den
Schnellzügen D 37/38 Fahrkarten an solche Reisenden ausgegeben
werden, die im Besitze der Erlaubnisscheine sind. Das Nähere be-
züglich des Personenzug- und Arbeiterverkehrs vom 1. Januar 1919
ab ist aus der auf den Stationen aushängenden Bekanntmachung zu
ersehen.
31. Dezember 1918
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