Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1918
In Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath, Haan und Höhscheid können sich die Bürger tagsüber frei bewegen, wenn sie ihren Personalausweis bei sich tragen.
Auf Anordnung der britischen Behörde wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntnis gebracht, daß die Einwohner der Städte Ohligs,
Solingen, Wald, Gräfrath, Haan und Höhscheid sich frei auf den
Straßen bewegen dürfen, sofern diese im Besitz eines Personal-Aus-
weises sind, auf dem ein entsprechender Vermerk angebracht ist. Für
den Nachtverkehr sind besondere Ausweise erforderlich; diese werden
nur in beschränkter Zahl, und zwar nur an solche Personen aus-
gegeben, welche beruflich sich unbedingt auf der Straße aufhalten
müssen.
Es wird darauf hingewiesen, daß Autofahrten in das links-
rheinische Gebiet zwecks Einfuhr von Briketts und Lebensmittel mit
Zustimmung der britischen Behörde fortan zugelassen sind.
Ohligs, den 28. Dezember 1918.
Der Bürgermeister: Czettritz.
Schlagwort-Archive: Personalausweise
30. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1918
Auf Personalausweisen müssen alle Angaben in lateinischer Schrift stehen.
Personal-Ausweise.
Von den in Frage kommenden Behörden werden wir gebeten,
auf die Dringlichkeit hinzuweisen, daß die Personal-Ausweise unter
allen Umständen in deutlicher lateinischer Schrift auszufüllen
sind. Alle in deutscher Schrift eingereichten Ausweise müssen zurück-
gewiesen werden und kann eine behördliche Stempelung nicht er-
folgen.
23. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1918
Amtliche Bekanntmachungen für Solingen zu Personalausweisen, der Polizeistunde und der Kartoffelversorgung.
Bekanntmachungen.
Stadtgemeinde Solingen.
Die britische Militärbehörde hat für die Personalausweise andere23
Formulare vorgeschrieben.
Bis zur Fertigstellung derselben muß die Ausfertigung unter-
brochen werden. Die Bürgerschaft wird rechtzeitig von der Wieder-
aufnahme der Ausfertigung unter Angabe der Ausgabestellen in
Kenntnis gesetzt.
*
Die britische Militärbehörde hat die Polizeistunde für Dienstag,
den 24. Dezember, auf 10 Uhr abends und für Mittwoch, den 25. De-
zember, auf 4 Uhr morgens festgesetzt. Dementsprechend ist der
Straßenverkehr am 24. Dezember bis 10 Uhr abends gestattet; er be-
ginnt am 25. Dezember bereits morgens 4 Uhr.
*
Nach Mitteilung der Reichskartoffelstelle Berlin ist die Versor-
gung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln bis zur Frühkartoffelernte
durchaus nicht gesichert. Den Städten wird rechtzeitige Reduzierung
der Wochenmenge von 7 Pfund empfohlen. Als Ersatz für fehlende
Kartoffeln sollen Steckrüben gebraucht werden.
Der Bürgerschaft mache ich hiervon Mitteilung und empfehle
dringend die größte Sparsamkeit beim Gebrauch der Kartoffeln. Vor-
läufig werden noch pro Kopf und Woche 7 Pfund verabfolgt.
Solingen, den 23. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
20. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918
Besatzungsanordnungen für Wald, die u.a. den Verkehr mit der neutralen Zone, die Personalausweise, die Ausgangssperre und politische Versammlungen betreffen.
Stadtgemeinde Wald.
Bekanntmachung des britischen Ortskommandanten.
In bezug auf die Anordnung S. S. 776 wird von der briti-
schen Militärbehörde bestimmt wie folgt:
Betreffs Abschnitt 3: Verkehr. Bis eine neue Verordnung ver-
öffentlicht wird, ist folgendes gestattet:
1. die Einfuhr von Proviant in das von den britischen Truppen
besetzte Gebiet;
2. die Einfuhr ins besetzte Gebiet und die Ausfuhr aus dem
selben von wesentlichen Handelswaren;
3. der Verkehr in dringenden Angelegenheiten von Zivilisten
über die Grenzen des besetzten Gebietes.
*
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Bekanntmachung
Die britische Militärbehörde hat verfügt:
1. Das Parterregeschoß einschl[ießlich] Galerie sowie der keller des
Restaurants „Deutzer Hof“ werden durch das 6. Batl. K. O. S. B.
als Bataillons-Offiziers-Messe benötigt. Das Lokal wird am
20. Dezember übernommen.
2. Wenn ein Paß oder sonstige Erlaubnis von der britischen
Militärbehörde gewünscht wird, wende man sich an die zuständige Zivil-
behörde (Bürgermeister). Diese Behörde hat zu entscheiden, ob die
betreffende Anfrage zurückzuweisen oder der britischen Militärbe-
hörde vorzulegen ist.
Vorstehende Anordnungen werden hiermit der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.
Anordnungen der britischen Behörde.
1. Personen, die in der Zeit von 9 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens gezwungen sind, in dringenden Fällen einen Arzt, Pastor
oder eine Hebamme zu holen, haben, wenn sie von einem britischen
Posten angehalten bezw. angerufen werden,
a) falls es sich z.B. um die Hinzuziehung eines Arztes oder einer
Hebamme handelt, einfach das Wort „Doktor“,
b) falls ein Pastor gewünscht wird, einfach das Wort „Pastor“
dem Posten zuzurufen, woraufhin die betreffende Person von
dem Posten zur Polizeiwache geführt wird, die dann das
weitere veranlaßt.
Jeder Mißbrauch eines derartigen Zurufes wird aufs strengste
geahndet.
2. Die bereits ausgestellten Personalausweise sollen nach neuerer
Anweisung außer der Ortsbezeichnung „Wald“ zwecks erweiterter
Gültigkeit auch noch die Ortsbezeichnung Ohligs, Haan und
Solingen-Höhscheid erhalten und sind daher zwecks Ergänzung im
eigenen Interesse der Besitzer dieser Ausweise nachträglich im
Zimmer 5 des Rathauses baldmöglichst vorzulegen.
3. Die elektrischen Bahnen fahren bis auf weiteres seit gestern
abend (19.12.1918) wieder nach Vohwinkel und Solingen.
4. Politische Versammlungen jeder Art sind verboten. Sonstige
Zusammenkünfte nichtpolitischen Charakters, wie von Turn-, Gesang-
vereinen und dergl[eichen], können vom Bürgermeister genehmigt werden,
sind aber von einem Polizeibeamten zu überwachen und mindestens
48 Stunden vorher bei der Polizeibehörde anzumelden.
Wald, den 19. Dezember 1918.
Der Bürgermeister: Heinrich.
20. Dezember 1918
19. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918
Wer nicht rechtzeitig ein Lichtbild beschaffen kann, soll vorläufig seine Daumenabdrücke auf den Pass setzen.
Solingen. Daumenabdrücke an Stelle von Licht-
bildern. Sofern Lichtbilder nicht rechtzeitig beschafft werden
können, gestattet die britische Behörde, daß an deren Stelle vor-
läufig Daumenabdrücke gesetzt werden dürfen.
18. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918
Wegen der starken Passbildnachfrage können mehrere Solinger Fotoateliers keine Weihnachtsaufträge mehr annehmen.
Zur Beachtung!
Durch die behördlich bestimmten Paßauf-
nahmen, welche schnellstens angefertigt
werden müssen, sind wir derart mit Arbeit
überhäuft, daß es uns leider unmöglich
gemacht wird, unsere diesjährigen Weih-
nachtsaufträge zu erledigen, und bitten wir
die werte Kundschaft höfl[ich], hierauf Rücksicht
zu nehmen.
Photographische Ateliers:
Brocks, Ehlers, Gartze, Gülden-
ring, Herber, Lorenz, Weyerstahl.
Aufnahmezeit für Paßaufnahmen 9 – 3 Uhr.
Vor Weihnachten werden Paßaufnahmen
bis 21. Dez[ember] angenommen. Ablieferung dieser
Bilder 23. Dezember mittags.
Nach Weihnachten Fortsetzung der Auf-
nahmen für Paßbilder.
18. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918
Verhaltensregeln beim Verlust des Personalausweises
Solingen. Personal-Ausweise gut aufbewahren!
Bekanntlich ist jeder über 12 Jahre alte Einwohner verpflichtet,
einen Ausweis über seine Person mit sich zu führen. Im Falle eines
Verlustes dieses Ausweises ist der Verlierer gezwungen, dieses sofort
seinem Polizeibezirk zu melden. Die Erneuerung des verlorenen
Personal-Ausweises kostet vier Mark und nicht wie irrtümlich auf
den Scheinen vorgedruckt, eine Mark.
18. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918
Anordnungen der britischen Besatzung für Wald. Sie betreffen beispielsweise Restaurants für Offiziere, den Verkehr mit der neutralen Zone, Personalausweise, Waffenverbote und den Arbeiter- und Soldatenrat in der Stadt.
Verhaltensmaßregeln gegenüber der britischen Besatzung
für die Stadt Wald.
In einer am Montag stattgehabten Konferenz zwischen dem
Befehlshaber der englischen Besatzung und dem Bürgermeister wurden
folgende Anordnungen bekanntgegeben:
1. Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats dürfen sich im
Rathause nicht mehr aufhalten und haben keinen Anspruch auf ein
Zimmer, auch sollen sie aus städtischen Mitteln nicht weiter bezahlt
werden.
2. Versammlungen jeder Art sind verboten; wenn solche statt-
finden sollen, muß die Genehmigung der englischen Besatzungsbehörde
eingeholt werden.
3. Alle roten Fahnen sind einzuziehen.
17. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918
Der Solinger Oberbürgermeister Dicke erklärt die britischen Anordnungen, die den Verkehr in die Nachbargemeinden, Personalausweise, den öffentlichen Verkehr, Telefonbenutzung, (Waren-)Preise, Offiziersbegrüßung, das Schusswaffenverbot und den Zahlungsverkehr der britischen Truppen regeln.
Auf Befehl der Militärbehörde
wird folgendes bekannt gemacht:
Die Bewohner Solingens dürfen bei dem Verkehr mit Nachbar-
gemeinden nur auf den öffentlichen Straßen und Brücken gehen.
Fußpfade müssen streng vermieden werden, andernfalls wird eine
strengere Kontrolle angeordnet werden.
Solingen, den 16. Dezember 1918.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
Weiterlesen
17. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Dezember 1918
Preissenkung für Ausweis-Fotografien bei W. Güldenring in Solingen.
Bekanntmachung.
Da auf Grund der neuen Verordnungen zahlreiche.
Photographien für Pässe erforderlich sind, habe ich tech-
nische Verbesserungen und Einrichtungen getroffen, die
es mir ermöglichen, dem Massenbedarf nachzukommen
und den Preis für Photographien noch weiter herab-
zusetzen. Der Preis beträgt jetzt für
6 Bilder 2. Mark.
W. Güldenring, Solingen
Photographisches Atelier,
Mühlenplätzchen, Kaiserstraße 196.