Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Juni 1917
Die Zahl der „Pensionskühe“ soll verringert werden.
– Das Ende der Pensionskuh. Die
Reichsstelle für Speisefette bestimmt in ihren
Anordnungen zur Ausführung der Bekannt-
machung über die Bewirtschaftung von
Milch und den Verkehr mit Milch
daß als Kuhhalter nur der zu gelten habe,
der überhandnehmenden Haltung der soge-
nen Betriebe hält. Diese Bestimmung soll
der Milchvieh für eigene Rechnung im eige-
nannten Pensionskühe ein Ende bereiten.
Ihre Eigentümer bzw. Besitzer gelten da-
nach nicht mehr als Selbstversorger, son-
dern sind den für Konsumenten angeordne-
ten Beschränkungen unterworfen. Dem Er-
messen der Gemeindebehörden soll es über-
lassen bleiben, über Grenzfälle zu entschei-
den. Dabei würde aber stets die Absicht zu
wahren sein, einer ungerechtfertigten Inan-
spruchnahme der Selbstversorgerrechte durch
Gesetzesumgehung zu steuern.