17. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Juni 1917 

Die Zahl der „Pensionskühe“ soll verringert werden.

    –  Das Ende der Pensionskuh. Die
Reichsstelle für Speisefette bestimmt in ihren
Anordnungen zur Ausführung der Bekannt-
machung über die Bewirtschaftung von
Milch und den Verkehr mit Milch
daß als Kuhhalter nur der zu gelten habe,
der überhandnehmenden Haltung der soge-
nen Betriebe hält. Diese Bestimmung soll
der Milchvieh für eigene Rechnung im eige-
nannten Pensionskühe ein Ende bereiten.
Ihre Eigentümer bzw. Besitzer gelten da-
nach nicht mehr als Selbstversorger, son-
dern sind den für Konsumenten angeordne-
ten Beschränkungen unterworfen. Dem Er-
messen der Gemeindebehörden soll es über-
lassen bleiben, über Grenzfälle zu entschei-
den. Dabei würde aber stets die Absicht zu
wahren sein, einer ungerechtfertigten Inan-
spruchnahme der Selbstversorgerrechte durch
Gesetzesumgehung zu steuern.

13. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1917

Die „Bergische Arbeiterstimme“ nimmt Stellung zur Rechtfertigung des Dr. Kampschulte in der Solinger Zeitung

   Solingen. Nochmals die geheimnisvolle
Kiste. Herr Dr. Kampschulte versucht es, sich in einer Zu-
schrift an die Solinger Zeitung gegen den von uns erhobenen
Vorwurf zu rechtfertigen, daß er für seinen Haushalt von
seiner Pensionskuh mehr Milch bezogen hat als ihm nach der
Verordnung zusteht. Herr Dr. Kampschulte schreibt da unter
anderem:

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11. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Januar 1917

Reaktion auf einen nicht abgedruckten Leserbrief des Solingers Dr. Kampschulte zum „Milchskandal“

   Solingen. Die geheimnisvolle Kiste. Wir
brauchten unter dieser Spitzmarke in der Dienstags-Ausgabe
unseres Blattes eine Notiz, in der festgestellt wurde, daß Herr
Dr. Kampschulte täglich eine verschlossene Kiste erhalte, in der
sich, wie durch einen Polizeibeamten festgestellt worden ist, mit
Milch gefüllte Kannen befanden. Herr Dr. Kampschulte sendet
uns eine „Berichtigung“, deren Aufnahme auf Grund des
Preßgesetzes er „sofort“ verlangt. Wir sind nicht verpflichtet,
trotz der Drohung mit dem Preßgesetz, diese Berichtigung auf-
zunehmen, weil sie keine ist, die dem Preßgesetz entspricht. Alle
tatsächlichen Behauptungen unserer Notiz muß Herr Dr. K. be-
stätigen, nur stellt er fest, daß das Fuhrwerk nicht bei dem
Landwirt Hoppe, sondern vor seinem Hause hielt, als es revi-
diert worden ist. Herr Dr. K. stellt hier also fest, was auch wir
behauptet haben, nämlich: daß der Beamte dem Wagen mit der
geheimnisvollen Kiste gefolgt ist und festgestellt hat, daß die
Milchsendung für Herrn Dr. Kampschulte bestimmt war. Dann
sagt Dr. K., daß es sich nicht um eine „Pensionskuh“ handle,
die als seine Milchspenderin in Betracht komme, sondern um
„eine eigene Kuh, die er auf eigenem Grund und Boden hält“.

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