4. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. April 1918

Neue Bestimmungen über die Einreise nach Elsaß-Lothringen

                Paßzwang für Reisen nach Elsaß-Lothringen.
   Ueber die Zureise nach Elsaß-Lothringen hat das Oberkommando
der Heeresgruppe Herzog Albrecht folgende, mit ihrer Bekannt-
machung in Kraft tretende Verordnung erlassen: Zur Zureise nach
Elsaß-Lothringen sind ein Paß oder Paßersatz und eine schriftliche
Reiseerlaubnis erforderlich. Im übrigen bleiben die Vorschriften
über die Regelung des bürgerlichen Verkehrs im Reichsland unbe-
rührt, besonders soweit an Stelle von Paß und Reiseerlaubnis andere
Ausweise zugelassen sind. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis
bis zu einem Jahre bestraft. Bei Annahme mildernder Umstände
kann auf Haft oder Geldstrafe bis 1500 Mark erkannt werden.

29. Juli 1916

29061916 ausländer

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Juli 1916

Melde- und Passpflicht für Ausländer

Schleiden, 27. Juli. Es wird nochmals darauf
hingewiesen, das Angehörige verbündeter und neutraler
Staaten, beim Wechsel ihres Aufenthaltsortes sich so-
wohl bei ihrer Abreise wie bei ihrer Ankunft bei der
Zollbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu
melden haben, und diese An- und Abmeldung auf den
Pässen vermerkt sein muß. In Zukunft werden alle
Personen die hiergegen verstoßen, oder die ohne Pässe
angetroffen werden, sofort in Haft genommen werden.