4. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1917

Panhasverkauf in Höhscheid

                  Stadtgemeinde Höhscheid.                                   
                         Pannhas-Verkauf.                                               
   Am Freitag, den 5. d[iese]s M[ona]ts, nachmittags von 2½ – 5 Uhr, findet
im Freibankgebäude Verkauf von Pannhas an Einwohner hiesiger
Gemeinde statt.
   Es wird abgegeben: an Familien bis zu 4 Personen 2 Pfund,
bis 6 Personen 3 Pfund und an Familien über 6 Personen 4 Pfund.
   Das Pfund Pannhas kostet 0,50 M[ar]k. Brotkarte, Teller oder
Einschlagpapier und abgezähltes Geld sind mitzubringen.

2. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1917

Die Stadt Gräfrath gibt Buchweizenmehl zur Panhas – Herstellung aus.

Stadt Gräfrath.                                                          Buchweizenmehl.
   Zur Herstellung von Pannas wird Buchweizenmehl ausgege-
ben. Diejenigen Schweinehalter, die bis 15. Januar 1917 schlachten,
können Mittwoch vormittag von 9 bis 12 Uhr auf Zimmer 9 des
Rathauses Bezugsscheine abholen, die zum Empfang von je 5 Pfund
Mehl zum Preise von 62 Pf[enni]g für 1 Pfund berechtigen. Der Ver-
kauf erfolgt durch Frau Karl Heimann, Solingerstraße.
                                                 Der Bürgermeister: Bartlau

8. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1916

Die Stadt Ohligs läßt Fleisch, Fleischwaren und Panhas verkaufen

   Ohligs. Städtischer Fleischverkauf. Am
Samstag werden in den bekannten Metzgergeschäften auf den
Abschnitt „Fleisch“ 75 Gramm Schweine-, Kalb-, Rindfleisch
oder frische Bratwurst und auf den Abschnitt „Fleischwaren“
50 Gramm geräucherter Speck oder Wurst für jede Person ab-
gegeben. Gegen Abstempelung der Stammabschnitte der Fleisch-
sorte dürfen Delikat[e]ßgeschäfte noch ein weiteres Pfund ab-
geben. Außerdem wird Panhas aus reinem Buchweizenmehl
zum Preise von 60 Pf[enni]g das Pfund abgegeben. Die Käufer
haben diesmal die Brotkarte vorzulegen, die von den Metzgern
mit Firmenstempel und Nummer der Kundenliste zu versehen ist.