Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Februar 1917
Ausnahmeregelung für Pakete der Hindenburgspende
Schleiden, 8. Febr[uar] (Hindenburgspende) Nach
Auskunft der hiesigen Postverwaltung können die für
die Hindenburgspende-Sammlung bestimmten Post-
pakete auch weiterhin unter Einschreiben zur Post
gegeben werden. Die neue Bestimmung, wonach
Pakete bis auf weiteres nicht mehr unter Einschreiben
versandt werden dürfen, bezieht sich nur auf Privat-
pakete. Als solche sieht die Postverwaltung die Pakete
für die Hindenburgspenden-Sammlung nicht an.