29. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918

Sendungen an deutsche Kriegsgefangene, die sich in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Frankreich befinden, müssen besonders beschriftet werden.

Hilden, 28. Aug. Sendungen an deutsche
Gefangene. Postsendungen an die in der Gewalt des
amerikanischen Heeres in Frankreich befindlichen deutschen
Kriegsgefangenen müssen in der Aufschrift neben den sonst
erforderlichen Angaben (Vor- und Zuname, Dienstgrad,
Kompagnie und Regiment, denen der Gefangene angehört
hat) den Zusatz tragen: Care of Central Records Office,
U. S. A., P. O. 717, France. – Postanweisungen für
deutsche Gefangene, die sich in England und in englischen
Lagern auf französischem Boden befinden, dürfen, wie auch
das in allen Postschalterräumen aushängende Merkblatt
über den Gefangenen-Postverkehr vorschreibt, nur an das
Postamt im Haag gerichtet werden.

21. Februar 1916

BAST_21_02_1916_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1916

Eine Information des Ausschusses für deutsche Kriegsgefangene, Zweigverein vom Roten Kreuz in Barmen für die Angehörigen von Kriegsgefangenen

  Geld an Kriegsgefangene.
   Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene, Zweigverein vom
Roten Kreuz in Barmen, Rathausbrücke, gibt bekannt: Die Ueber-
mittelung der Gelder an Kriegsgefangene erfolgt durch die Deutsche
Bank zu wesentlich günstigerem Kurs als durch die
Post. Es empfiehlt sich daher, diesen Weg zu wählen. Der Ausschuß
für deutsche Kriegsgefangene übernimmt die Vermittelung. Auch ist
das Landratsamt in Opladen auf diesem Wege gern bereit.
   Ebenso übernimmt der Barmer Ausschuß die vorschriftsmäßige
Verpackung und den Versand von Paketen für Kriegsgefangene. Die
Pakete sind portofrei dorthin zu senden. Auf dem Abschnitt der
Paketadresse ist die genaue Adresse des Kriegsgefangenen zu ver-
merken. Durch diese Vermittelung erwachsen den Angehörigen
keinerlei Unkosten.