31. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 31. Juli 1918

Start der Sammelaktion von Bucheckern zur Gewinnung von Öl

– ( Die Sammlung von Bucheckern. ) Die Buchen
tragen in diesem Jahre, wie seit 30 Jahren nicht,
eine enorm große Menge Bucheckern. Viele Tausende
von Zentnern des feinsten Oels können daraus ge-
wonnen werden. Notwendig ist aber, daß die Ernte
die Ende September und Anfang Oktober fällt, in
denkbar größtem Umfange eingebracht wird. In
früheren Jahren hat die Sammlung bekanntlich nicht
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23. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. März 1918

Vergabe von Anbauverträgen für Sommerölfrüchte

Der Kriegsausschuss für Gele und Fette, Berlin
schließt
Anbauverträge
für Sommerölfrüchte.
Für Sommerrüben, Leindotter, Mohn und Senf
werden außer den lohnenden Abnahmepreisen Flächen-
zulagen, für Senf außerdem eine Druschprämie
gewährt. Der Bezug von Ammoniak für die Anbauer,
80 Kilo auf das Hektar, wird vermittelt.
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9. September 1916

09091916 obstkerne

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09.September 1916

Aufruf des Vaterländischen Frauenvereins zum Sammeln von Obstkernen

Bekanntmachung.
Sammelt Obstkerne!
Durch das Fehlen auswärtiger Zufuhr macht sich ein Mangel
an Oelen und Fetten in immer steigendem maße fühlbar. In-
folgedessen hat sich der Kriegsausschuß für Oele und Fette ent-
schlossen, eine Sammlung ölhaltiger Obstkerne in die Wege zu
leiten, und die Schulen und den Vaterländischen Frauenverein
um Ausführung der Sammlung zu bitten.
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19. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juni 1916

In Solingen tagte die Lebensmittelkommission. Thema waren die Kohlenversorgung minderbemittelter Bürger durch die Stadt, die Fleischkarte, der Kartoffelpreis, Salatölersatz, sowie Beschwerden über die Metzger Auch ein Konflikt mit der Nachbargemeinde Höhscheid über die Milchversorgung wurde angesprochen.

    Aus der Lebensmittelkommission.
   In der Sitzung der Lebensmittelkommission und Preis-
prüfungsstelle am letzten Samstag, über die wir schon kurz
berichteten, wurde über die Kohlenversorgung beraten.
In den beiden letzten Jahren hat die Stadt für 74 806 Mark
Kohlen bezogen. An Minderbemittelte wurden für 46 932
Mark zum Preise von 90 Pf[enni]g für den Zentner verkauft. Auf
den städtischen Kohlenlägern liegen noch 30 000 Zentner. Für
Spesen und sonstige Unkosten sind 4500 Mark gerechnet worden,
so daß die Stadt bei der Kohlenversorgung 5374 Mark zusetzen
muß. Es stehen gegenwärtig wieder 180 Wagen Kohlen der
Stadt zur Verfügung. Der Preis für den Waggon beträgt
180 Mark ab Zeche. Der Lieferant der Stadt ist die Firma
Höhmann von hier. Eine syndikatsreife Zeche hatte der Stadt
ein Angebot gemacht, das aber abgelehnt wurde, da
die Zeche 184 Mark für den Waggon forderte. Es sollen nicht
mehr als 2 Zentner Kohlen auf einmal an eine Familie ab-
gegeben werden. Nur dann sollen größere Mengen bezogen
werden, wenn der Verbraucher nicht in der Lage ist, die Kohlen
selbst zu holen.

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23. April 1916

19160423_Ersatzmittel_291

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. April 1916

Vor gefährlichen Fett-Ersatzmitteln wird gewarnt.

  –  Gefährliche Ersatzmittel. Der Kriegs-
ausschuß für Oele und Fette warnt vor den
sog. Ersatzmitteln für Butter, Oel usw. Alle
diese Ersatzmittel sind als Nährmittel voll-
ständig wertlos. Die Butterersatzmittel ha-
ben zumeist 50 v. H. Wassergehalt, beste-
hen im übrigen aus Magermilch oder Kar-
toffelmehl und weisen sämtlich nur 12,81
bis 17,18 v. H. Fett, dagegen einen Wasser-
gehalt von 49,50 bis 61,54 v. H. auf. Der
Salatölersatz besteht aus 98– 99 v. H. Wasser
und 1 bis 2 v. H. pflanzlicher Stoffe, die das
sämig machen und färben. Dagegen können
alle diese Mittel in der wärmeren Jahreszeit
als Krankheitsträger dienen, da sie im hohen
Grade einen Nährboden für alle Bakterien
darstellen.

8. März 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. März 1916 

Öle werden mit Wasser gestreckt.

–  Mit Oel-Ersatzmitteln wird in dieser
Zeit der Fettknappheit viel Schwindel getrie-
ben, und fast täglich berichten die Zeitungen
aus den verschiedensten Städten über Be-
strafungen solcher Lebensmittelfälscher. Auch
das Kölner städtische Nachrichtenamt warnt
jetzt vor den wertlosen Fälschungen, die als
Salatöl-Ersatz, Salatwürze und dergleichen
in den Handel gebracht werden; sie bestehen
fast ausschließlich aus Wasser und verderben
in kurzer Zeit vollständig. Die Fälschungen
sind in großen Mengen im Verkehr und
finden leider auch zahlreiche Käufer. Bei
der Kölner städtischen Polizei gingen an
einem einzigen Tage über 50 Anzeigen von
Personen ein, die sich durch den Kauf be-
nachteiligt glauben, auch ist ein ganzer
Eisenbahnwagen voll beschlagnahmt worden
Der Herstellungswert einer Flasche, für die
im Kleinverkauf bis zu drei Mark verlangt
wird, beträgt in diesem Falle nach sachver-
ständigen Gutachten ohne Glas nur 19 Pfg.

7. Januar 1916

19160107_Unkrautsamen_192

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Januar 1916 

Auch aus Unkrautsamen ist wertvolles Pflanzenöl zu gewinnen. 

   –  Gewinnung von Oel aus Unkraut-
samen. Durch eine Veröffentlichung vom
Dezember 1915 fordert der Preußische
Landwirtschaftsminister die Landwirte auf,
auf die Gewinnung der ölhaltigen Unkraut-
samen Bedacht zu nehmen und diese bei den
dafür bestellten Stellen zur Ablieferung zu
bringen. Es heißt in dem Aufruf: „Das
in diesem trockenen Jahr gewachsene Som-
mergetreide enthält beträchtliche Mengen
Beimischungen von Hederich, Ackersenf,
Leindotter und anderen ölhaltigen Unkraut-
samen, die beim Dreschen und bei der späte-
ren Reinigung des Getreides ausgesiebt
werden. Diese Sämereien sollten, auch
wenn es sich um ganz kleine Mengen
handelt, den Oelmühlen zur Oelgewinnung
zugeführt werden. Der Kriegsausschuß für
pflanzliche und tierische Oele und Fette hat
in jedem Kommunalverband einen Kommis-
sionär ernannt, der ebenso wie alle anderen
Oelfrüchte auch diese beim Ausputz gewon-
nen Oelsamen abnimmt.“

7. Juli 1915

19150707_FetteundÖle_8

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juli 1915

Bekanntmachung über eine Erhebung zu vorhandenen Fetten und Ölen.

       Amtliche Bekanntmachungen.
             Bekanntmachung.
    Um eine Uebersicht über die im Inlande vor-
handenen
           Fette und Oele
zu gewinnen, ist auf Grund der Bekanntmachung
über die Vorratserhebungen vom 2. Februar d.
Js. (R.-G.-B. Seite 54) für den 15. Juli dieses
Jahres eine allgemeine statistische Aufnahme der
vorhandenen Bestände an den nachstehend näher
bezeichneten Fetten und Oelen angeordnet worden.
        A. Pflanzliche Oele und Fette.
   I. Fette Oele. 1. Rapsöl u. Rüböl 2. Lein-
öl 3. Buchkernöl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigeröl,
Sesamöl und Sonnenblumenöl 4. Lavetöl und
Sulfuröl 5. Baumwollsamenöl, 6. Holzöl, 7. Ri-
zinusöl, 8. anderes fettes Oel.
   II. Pflanzliche Fette: 1. Kakaobutter
(Kakaoöl), 2. Muskatbutter, Lorbeeröl, 3. Baum-
wollstearin, 4. Palmöl, Palmkernöl, Kokosnußöl
und anderer pflanzlicher Talg, zum Genusse nicht
geeignet, 5. Oelsäure (Ölein) und Oeldreß.
   III. Zum Genuß bestimmter pflanzlicher
Talg, Margarine, Kunstbutter u. Kunstspeisefert.
   Die Meldepflichtigen werden hierdurch aufge-
fordert, die Angaben gemäß vorstehender Ueber-
sicht pünktlich zum 15. Juli dieses Jahres auf
dem Bürgermeisteramte schriftlich einzureichen.
   Neben den Oelmühlen, den Stearin- und
Seifenfabriken, den Margarine- und Speisefett-
fabriken, den Talgschmelzen, den Lack- und Far-
benfabriken werden von der Erhebung sämtliche
Besitzer, insbesondere auch Händler betroffen.
   Anzugeben sind Mengen über einen Doppel-
zentner. Diese Gewichtseinheit ist auch den An-
gaben im allgemeinen zu Grunde zu legen.
   Auf dem Transport befindliche Mengen sind
unmittelbar nach der Ankunft vom Empfänger
anzumelden.
   Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf
Grund der eben bezeichneten Bekanntmachung
verpflichtet ist, nicht in der festgesetzten Frist er-
teilt oder wissentlich unrichtige oder unvollstän-
dige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 000
Mark bestraft; auch können Vorräte, die ver-
schwiegen sind, im Urteil als für den Staat ver-
fallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Aus-
kunft, zu der er auf Grund der Bekanntmachung
verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt
oder unrichtige oder unvollständige Angaben
macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark
oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu
6 Monaten bestraft.
    Siegburg, den 3. Juli 1915.
                 Der Landrat, von Dalwigk.