27. September 1916

19160927_Obstbeschlagnahme_434

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916

Bei der kriegsbedingten Beschlagnahme von Äpfeln und Pflaumen können für Privatpersonen keine Ausnahmen gemacht werden.

       – Ablehnung der Ausnahmen, betr.
Pflaumen- und Apfelbeschlagnahme. Beim
Kriegsernährungsamt gehen so viele Anträge
auf Bewilligung von Ausnahmen von den
Bestimmungen der militärischen Beschlag-
nahme von Pflaumen und Aepfel oft für
ganz kleine Mengen zu, daß es nicht mög-
lich ist, alle Anfragen schnell zu beant-
worten. Grundsätzlich müssen, wie das
Kriegsernährungsamt bekannt gibt, alle
Ausnahmen zugunsten von Privatpersonen
abgelehnt werden.

19. September 1916

1916-09-19-01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 19. September 1916

Die Preise für Äpfel, Pflaumen und Zwetschgen werden geregelt

Hilden, 19.Sept. Im Anschluß an die Beschlag-
nahmeverfügungen für Aepfel, Pflaumen und Zwetschen
wird amtlich noch mitgeteilt: Die Preise der auf mili-
tärische Anordnung für Marmeladenzwecke beschlagnahm-
ten Pflaumen und Aepfel sind durch Anweisung an die
zum Ankauf ermächtigten Aufkäufer wie folgt geregelt:
Für Hauszwetschen gilt der bestehende Erzeugerhöchstpreis
von 10 Mark, für Wirtschaftsäpfel, zu denen auch die ge-
schüttelten und abgefallenen Aepfel der Tafelsorten ge-
hören, wird bis zu 7,50 M. für den Zentner gezahlt.
Für Fabrik- und Wirtschaftsäpfel wird nach Beendigung
des Einkaufs für die Marmeladenversorgung ein allge-
meiner mäßiger Höchstpreis festgesetzt werden. Die Mar-
meladenpreise werden später so niedrig festgesetzt wer-
den, wie es bei den derzeitigen Einstandspreisen irgend
angeht. Die Unmöglichkeit, anders als durch Beschlag-
nahme den Marmeladenbedarf zu decken, ist, wie noch-
mals betont wird, durch die stark gesteigerte Kauflust
der wohlhabenderen Bevölkerung hervorgerufen. Die Ver-
wendung im Haushalt zum Frischverbrauch, zum Ein-
kochen und zur Mostherstellung für den eigenen Bedarf
des Erzeugers bleibt nach wie vor unbeschränkt.

18. September 1916

1916-09-18

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. September 1916

Anordnung des Kriegsministeriums für die Beschlagnahmung von Pflaumen und Äpfel zur Mus- und Marmeladenfabrikation.

Hilden, 18.Sept. Sämtliche stellv. General-
kommandos haben auf Anordnung des Kriegsministeriums
die Beschlagnahme von Pflaumen undAepfel
für die Mus- und Marmeladenfabrikation zur Versorgung
des Heeres und der Zivilbevölkerung mit Marmelade be-
fohlen. Weiterlesen