Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. September 1916
Bei der kriegsbedingten Beschlagnahme von Äpfeln und Pflaumen können für Privatpersonen keine Ausnahmen gemacht werden.
– Ablehnung der Ausnahmen, betr.
Pflaumen- und Apfelbeschlagnahme. Beim
Kriegsernährungsamt gehen so viele Anträge
auf Bewilligung von Ausnahmen von den
Bestimmungen der militärischen Beschlag-
nahme von Pflaumen und Aepfel oft für
ganz kleine Mengen zu, daß es nicht mög-
lich ist, alle Anfragen schnell zu beant-
worten. Grundsätzlich müssen, wie das
Kriegsernährungsamt bekannt gibt, alle
Ausnahmen zugunsten von Privatpersonen
abgelehnt werden.