Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Februar 1918
Falschmünzer und kommunales Notgeld
Solingen. Falsches Kriegsgeld. Um den Mangel
an Kriegsgeld zu beheben, sind bekanntlich viele Gemeinden
dazu übergegangen, Notgeld herstellen zu lassen. Der Umstand
der Vielgestaltigkeit dieser Münzen und der daher erschwerten
Kontrolle hat natürlich auch die Falschmünzer auf den Plan
gerufen, die diese günstige Gelegenheit nicht vorübergehen
ließen, um ihr lichtscheues Gewerbe zu betreiben. So kommt
es, daß, bald hier, bald dort falsche Geldstücke auftauchen und
es ist anzunehmen, daß jetzt schon eine Menge Falsifikate im
Umlauf sind. Die Materialbeschaffung macht den Falschmünzern
meistens keine unüberwindlichen Schwierigkeiten, weil das
meiste Notgeld aus einer Zinklegierung hergestellt ist. Eine
alte Dachrinne genügt dem Falschmünzer also meist, um sein
Handwerk betreiben zu können. Da ist nun von verschiedenen
Gemeinden die Frage aufgeworfen worden: Wer ist für die
falschen Geldstücke haftbar und ersatzpflichtig? Von einzelnen
Gemeinden wird der Standpunkt vertraten, daß die Gemeinde,
deren Signum das falsche Geldstück trägt, es auch einlösen
muß. Meistens sind die Falschstücke so täuschend ähnlich aus-
geführt, daß sie von den echten selbst von Fachleuten nicht
unterschieden werden können. Mehrere Gemeinden haben sich
wegen der Feststellung der Rechtsfrage an die Regierung ge-
wandt und man darf gespannt sein, was diese antworten wird.
In einzelnen Gemeindekollegien unseres Bezirkes wurde bei der
Beratung über die Einführung von Notgeld die Erwartung
ausgesprochen, daß viele Geldstücke als Kriegsandenken in
Sammlungen wandern würden und somit der Gemeinde ein
Nutzen erwachse. Es muß nun abgewartet werden, ob die
„Arbeit“ der Falschmünzer nicht fruchtbarer ist, als der
Sammlertrieb der Münzenliebhaber.