23. Oktober 1915

23101915 eisengeld

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Oktober 1915

Einführung der 5-Pfenning-Münze in Eisen

– Das erste Eisengeld ist jetzt in den Verkehr ge-
bracht. Aueßerlich sind die neuen 5-Pfennigstücke von
den alten Nickelstücken nicht zu unterscheiden: Erst
bei genauerem Vergleichen bemekrt man ihre dunklere
Färbung, ihren geringeren Glanz und – das Haupt-
unterscheidungsmerkmal – die Riffelung des Randes.
Die Prägung der Rückseite zeigt den Adler der Nickel-
stücke mit dem Münzzeichen A, die Vorderzeit hat
im oberen Halbkreis nur die Worte: Deutsches Reich.
Das Wort Pfennig steht gradlinig unter der Wert-
angabe 5, darunter im Halbkreis die Jahreszahl 1915.

21. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1915

Neue 5 Pfennig Münze: Eisen statt Nickel

   Solingen. Das erste Eisengeld ist jetzt in den
Verkehr gebracht. Aeußerlich sind die neuen 5-Pfennig-
Stücke von den alten Nickelstücken nicht zu unterscheiden.
Erst bei genaueren Vergleichen bemerkt man ihre dunklere
Färbung, ihren geringeren Glanz und das Hauptunter-
scheidungsmerkmal – die Riffelung des Randes. Die Prä-
gung der Rückseite zeigt den Adler der Nickelstücke mit dem
Münzzeichen A, die Vorderseite hat im oberen Halbkreis nur
die Worte „Deutsches Reich“. Das Wort „Pfennig“ steht gerad-
linig unter der Wertangabe 5, darunter im Halbkreis die
Jahreszahl 1915.

17. September 1915

1915 09 17

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 17. September 1915

„Ein den Höchstpreis wesentlich übersteigender“ Übernahmepreis wird für beschlagnahmte Gegenstände gezahlt.

Hilden, 17. Sept. bezüglich der Ablieferung fertiger, gebrauchter und ungebrauchter Gegenstände aus Messing, Kupfer und Nickel besteht noch viel Unklarheit im Publikum. Er sei daher bemerkt: Nachfolgende Gegenstände aus Kupfer und Messing: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekesse. Marmeladen- und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.; 2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bzw. Herden; 3. Badewannen, Warmwasserschiffe, -behälter, -blasen, schlangen, Druckkessel, Warmwasserbereiter (Boiler) in Kochmaschinen und Herden, Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. Ferner Gegenstände aus Reinnickel: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.: 2 Einsätze für Kocheinrichtungen wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffeln- Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen sind beschlagnahmt und müssen entweder bis zum 26. September bei der Annahmestelle (Fabrik von Waldow. Heiligenstraße 44-46, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags von 9-12 und 3-6 Uhr) abgeliefert oder bis zum 2. Oktober auf dem Rathaus angemeldet werden. Für die gelieferten Gegenstände wird ein den Höchstpreis wesentlich übersteigender Uebernahmepreis bezahlt, um den Abliefern die Anschaffung von Ersatz zu erleichtern. Zu diesem Uebernahmepreis können außer oben genannten beschlagnahmten Gegenstände auch noch die nachfolgenden, vorläufig nicht beschlagnahmten Gegenstände abgeliefert werden: Teekannen, Kaffeekannen, Milchkannen, Kaffeemaschinen, Teemaschinen, Samoware, Zuckerdosen, Teeglashalter, Menagen, Messerbänken, Zahnstochergestelle, Tafelaufsätze aller Art, Tafelgeschirre, Lampen, Rauchservice, Leuchter, Kronen, Plätten, Nippsachen, Thermometer, Schreibtischgarnituren, Bettwärmer, soweit sie aus Reinkupfer, Reinmessing oder Reinnickel bestehen. Reinnickelgegenstände müssen den Stempel „Reinnickel“ tragen. Unter Reinmessing sind auch Rotguß, Tombak und Bronze zu verstehen. Die erst genannten beschlagnahmten Gegenstände, die nicht abgeliefert, sondern auf dem Rathaus zur Anmeldung gebracht sind, werden später enteignet. Eine vollkommen irrige Ansicht ist die, daß mit der Enteignung vorläufig nicht zu rechnen sei: eine solche steht bestimmt für die nächste Zeit bevor. Die Ersatzbeschaffung kann also nur empfohlen werden. Altmaterial wird von der Annahmestelle vorläufig zurückgewiesen. Demnächst wird solches aus Kupfer, Messing und Nickel aus Haushaltungen und von Privatpersonen gleichfalls von der Annahmestelle übernommen. Der Zeitpunkt hierfür wird noch bekanntgegeben.

28. August 1915

1915 08 28

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. Februar 2015

In Zukunft werden Fünfpfennigmünzen aus Eisen angefertigt

Hilden, 28. August. Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Ausprägung von Fünfpfennigstücken aus Eisen, angenommen. Die Nachfrage nach Nickelmünzen ist im Zusammenhang mit den Rückwirkungen des Krieges außerordentlich gestiegen, da große Mengen der kleinsten Münzen in den von unsern Truppen besetzen feindlichen Landesteilen umlaufen und dort festgehalten werden. Die Verwendung von Nickel und Kupfer zu neuen Ausprägungen ist gegenwärtig unratsam, so daß die Herstellung von Münzen aus Eisen als vorübergehende Aushilfe sich empfiehlt, um eine angemessene Ausstattung des Verkehrs mit kleinen Zahlungsmitteln zu erleichtern.