Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1918
Besuch internierter deutscher Zivilgefangenen im neutralen Ausland
Internierte deutsche Zivilgefangene
werden zur Erholung jetzt nicht nur in der Schweiz, sondern
auch in andern neutralen Ländern untergebracht. Die Fahr-
preisermäßigung zu deren Besuch ist deshalb allge-
mein auf Reisen nach den neutralen Ländern ausgedehnt
worden. Die Kriegs- und Zivilgefangenen im neutralen Aus-
land sind nur zum Teil in Lazaretten oder in ärztlicher Be-
handlung. Die Angehörigen können deshalb nicht immer die
sonst vorgeschriebene Bestätigung der Lazarettverwaltung oder
des Arztes beibringen. Außer dem Ausweis der Ortspolizei-
behörde genügt deshalb jetzt die Reisegenehmigung, aus der
hervorgeht, daß es sich um eine derartige Reise handelt und
daß ihr nichts entgegensteht.