Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1918
Eisenbahnverkehr zwischen dem Besatzungsbrückenkopf Köln und dem restlichen Deutschland sind ab dem 1. Januar 1919 nicht mehr möglich
Verkehrssperre.
Die Eisenbahndirektion Elberfeld gibt folgendes bekannt: Vom
1. Januar 1919 ab wird der Brückenkopf Köln in das besetzte links-
rheinische Gebiet einbezogen. Personen- und Güterver-
kehr zwischen dem besetzten Brückenkopfgebiet und der neutralen
Zone und darüber hinaus wird damit gesperrt. Die der
Personenbeförderung dienenden Züge verkehren nur noch bis zur
letzten Station vor der Brückenkopflinie. Fahrkarten nach dem be-
setzten Brückenkopfgebiet und darüber hinaus werden nicht mehr
ausgegeben, ebenso wird Gepäck und Expreßgut, Eilgut und Fracht-
gut dorthin nicht mehr abgefertigt.
Nur auf den Strecken Düsseldorf-Hbf. – Düsseldorf-Reisholz –
Hilden, Vohwinkel – Ohligs, Osberghausen – Engelskirchen
verkehren einzelne, ausschließlich zur Beförderung von Arbeitern
bestimmte Züge. Ferner verkehren auch weiterhin noch die Schnell-
züge D 37/38. Diese Schnellzüge dürfen nur von Reisenden benutzt
werden, die im Besitze eines besonderen, für diese Züge gültigen
Erlaubnisscheines sind.
Zu den Arbeiterzügen können Arbeiterfahrkarten und zu den
Schnellzügen D 37/38 Fahrkarten an solche Reisenden ausgegeben
werden, die im Besitze der Erlaubnisscheine sind. Das Nähere be-
züglich des Personenzug- und Arbeiterverkehrs vom 1. Januar 1919
ab ist aus der auf den Stationen aushängenden Bekanntmachung zu
ersehen.
Schlagwort-Archive: neutrale Zone
20. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918
Besatzungsanordnungen für Wald, die u.a. den Verkehr mit der neutralen Zone, die Personalausweise, die Ausgangssperre und politische Versammlungen betreffen.
Stadtgemeinde Wald.
Bekanntmachung des britischen Ortskommandanten.
In bezug auf die Anordnung S. S. 776 wird von der briti-
schen Militärbehörde bestimmt wie folgt:
Betreffs Abschnitt 3: Verkehr. Bis eine neue Verordnung ver-
öffentlicht wird, ist folgendes gestattet:
1. die Einfuhr von Proviant in das von den britischen Truppen
besetzte Gebiet;
2. die Einfuhr ins besetzte Gebiet und die Ausfuhr aus dem
selben von wesentlichen Handelswaren;
3. der Verkehr in dringenden Angelegenheiten von Zivilisten
über die Grenzen des besetzten Gebietes.
*
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Bekanntmachung
Die britische Militärbehörde hat verfügt:
1. Das Parterregeschoß einschl[ießlich] Galerie sowie der keller des
Restaurants „Deutzer Hof“ werden durch das 6. Batl. K. O. S. B.
als Bataillons-Offiziers-Messe benötigt. Das Lokal wird am
20. Dezember übernommen.
2. Wenn ein Paß oder sonstige Erlaubnis von der britischen
Militärbehörde gewünscht wird, wende man sich an die zuständige Zivil-
behörde (Bürgermeister). Diese Behörde hat zu entscheiden, ob die
betreffende Anfrage zurückzuweisen oder der britischen Militärbe-
hörde vorzulegen ist.
Vorstehende Anordnungen werden hiermit der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.
Anordnungen der britischen Behörde.
1. Personen, die in der Zeit von 9 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens gezwungen sind, in dringenden Fällen einen Arzt, Pastor
oder eine Hebamme zu holen, haben, wenn sie von einem britischen
Posten angehalten bezw. angerufen werden,
a) falls es sich z.B. um die Hinzuziehung eines Arztes oder einer
Hebamme handelt, einfach das Wort „Doktor“,
b) falls ein Pastor gewünscht wird, einfach das Wort „Pastor“
dem Posten zuzurufen, woraufhin die betreffende Person von
dem Posten zur Polizeiwache geführt wird, die dann das
weitere veranlaßt.
Jeder Mißbrauch eines derartigen Zurufes wird aufs strengste
geahndet.
2. Die bereits ausgestellten Personalausweise sollen nach neuerer
Anweisung außer der Ortsbezeichnung „Wald“ zwecks erweiterter
Gültigkeit auch noch die Ortsbezeichnung Ohligs, Haan und
Solingen-Höhscheid erhalten und sind daher zwecks Ergänzung im
eigenen Interesse der Besitzer dieser Ausweise nachträglich im
Zimmer 5 des Rathauses baldmöglichst vorzulegen.
3. Die elektrischen Bahnen fahren bis auf weiteres seit gestern
abend (19.12.1918) wieder nach Vohwinkel und Solingen.
4. Politische Versammlungen jeder Art sind verboten. Sonstige
Zusammenkünfte nichtpolitischen Charakters, wie von Turn-, Gesang-
vereinen und dergl[eichen], können vom Bürgermeister genehmigt werden,
sind aber von einem Polizeibeamten zu überwachen und mindestens
48 Stunden vorher bei der Polizeibehörde anzumelden.
Wald, den 19. Dezember 1918.
Der Bürgermeister: Heinrich.
19. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1918
Möglicherweise wird zwischen Central und Vohwinkel ein Pendelverkehr eingerichtet.
Gräfrath. Pendelverkehr zwischen Central und
Vohwinkel. Die Verwaltung der Stadt Gräfrath hat bei
der Kreisbahnverwaltung die Einrichtung eines Pendelverkehrs
zwischen Central und Vohwinkel nachgesucht. Augenblicklich schweben
dieserhalb Verhandlungen mit der britischen Behörde. Sollte von
dieser eine Zustimmung erfolgen, so wird der Verkehr in den nächsten
Tagen aufgenommen werden. Es handelt sich hier um die Strecke,
welche außerhalb des besetzten Gebietes liegt. Durch-
gangsverkehr von Solingen ist selbstverständlich ausgeschlossen.
18. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918
In einer eilig einberufenen Stadtratssitzung in Gräfrath wurde die Gefahr einer Teilung der Gemeinde zwischen neutraler Zone und besetztem Gebiet diskutiert.
Außerordentliche Stadtratssitzung zu Gräfrath.
In der Bürgerschaft hat sich in der letzten Zeit eine gewisse Beun-
ruhigung bemerkbar gemacht durch ein Gerücht, wonach eine feindliche
Besetzung auch des außerhalb der neutralen Zone liegenden Teiles,
das ist also die ganze Gemeinde Gräfrath, geplant sein sollte. Die
Folge dieser Beunruhigung war eine gestern bei der Verwaltung ein-
gegangene Eingabe von 6 Stadtverordneten auf Anberaumung einer
eiligen Stadtverordnetenversammlung auf Dienstag nachmittag, die
eine Besprechung der Angelegenheit zum Zwecke haben sollte. In
der Sitzung selbst waren die Meinungen über Besetzung und Neu-
tralität geteilt. Jedoch herrschte Einmütigkeit in der Ansicht, daß die
Teilung des Gemeindebezirks in eine besetzte und eine neutrale
Zone die größten Schwierigkeiten in Gefolge haben würde. Ganz
bedeutende Schwierigkeiten werden sich besonders daraus ergeben,
daß ein großer Teil der Arbeiterschaft der Betriebe in den besetzten
Gebieten im neutralen Teile unserer Gemeinde wohnen und ihm
infolgedessen – nach Nachrichten von anderwärts – die Möglichkeit
genommen werden soll, seiner Arbeit nachzugehen, eine enorme
Schädigung für die Arbeiterschaft sowohl wie auch für die ganze
Industrie, kurz: für das ganze Wirtschaftsleben. Der Vorsitzende,
Bürgermeister Bartlau, wurde beauftragt, zuständigen Orts in ent-
sprechender Richtung zu verhandeln. Von einigen Seiten wurde auch
darauf hingewiesen, daß die britischen Truppen zu Central Teile
unserer neutralen Zone besetzt hielten. Weitere Schwierigkeiten
werden auch entstehen für die Steuereingänge, in der Beurkundung
von Standestatsachen, im Gerichtsstand usw. usw. – Nachdem der
unlängst zum unbesoldeten Beigeordneten gewählte Herr Ernst
Schmidt, Wernerstraße, aus dem Heeresdienst zurückgekehrt ist, wurde
er in der heutigen Stadtverordnetensitzung durch den Vorsitzenden in
sein Amt eingeführt. Der Vorsitzende machte sodann Mitteilung
1) von dem Erlaß der preußischen Regierung vom 18. November
1918, wonach Wahlen zu Stadtverordnetenversammlungen bis zu der
bevorstehenden gesetzlichen Regelung des kommunalen Wahlrechts
nicht stattfinden sollen; 2) von der Anschließung der Ortschaften
Paashaus, Laiken, Unten zum Holz und Oben zum Holz an das
Leitungsnetz des Bergischen Elektrizitätswerkes; 3) von dem Verzicht
der Firma Gebr. Korte auf Ausbau eines Teiles der verlängerten
Wernerstraße. – Die Straßenreinigung für 1919 wurde beschlossen,
im bisherigen Umfange beizubehalten. Die Anlieger-Bei-
träge werden wie bisher 90 v[on] H[undert] betragen. – In der Erwerbslosen-
fürsorge wurde Annahme der für die Stadt Solingen aufgestellten
neuen Grundsätze beschlossen. – Zum Schluß genehmigte die Stadt-
verordnetenversammlung nachträglich die Verausgabung von 30 000
Mark für Zwecke des Arbeiter- und Soldatenrates. Der Vorsitzende
wurde beauftragt, etwa 26 000 Mark beim Staate zur Erstattung zu
beantragen.
18. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918
Anordnungen der britischen Besatzung für Wald. Sie betreffen beispielsweise Restaurants für Offiziere, den Verkehr mit der neutralen Zone, Personalausweise, Waffenverbote und den Arbeiter- und Soldatenrat in der Stadt.
Verhaltensmaßregeln gegenüber der britischen Besatzung
für die Stadt Wald.
In einer am Montag stattgehabten Konferenz zwischen dem
Befehlshaber der englischen Besatzung und dem Bürgermeister wurden
folgende Anordnungen bekanntgegeben:
1. Mitglieder des Arbeiter- und Soldatenrats dürfen sich im
Rathause nicht mehr aufhalten und haben keinen Anspruch auf ein
Zimmer, auch sollen sie aus städtischen Mitteln nicht weiter bezahlt
werden.
2. Versammlungen jeder Art sind verboten; wenn solche statt-
finden sollen, muß die Genehmigung der englischen Besatzungsbehörde
eingeholt werden.
3. Alle roten Fahnen sind einzuziehen.
16. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918
Das Generalkommando erklärt unter anderem, dass die Entente die Arbeiter- und Soldatenräte in der neutralen Zone auflöst.
Bestimmungen für das neutrale Gebiet.
Das Generalkommando gibt bekannt: Durch die Nachver-
einbarungen mit der Entente dürfen die in der neutralen Zone
gelegenen Friedensstandorte mit Infanterie, Jägern, Ka-
vallerie und Pionieren wieder belegt werden. Artillerie- und
Sonderformationen sind ausgenommen. Es ist beabsichtigt,
die in Frage kommenden Regimenter nach ihrer Demobili-
sierung bald dorthin in Marsch zu setzen. Die Entente hat sich
das Kontrollrecht der neutralen Zone vorbehalten. Arbeiter-
und Soldatenräte werden von ihr nicht geduldet: sie sind daher
in der neutralen Zone aufzulösen. Mitglieder der Arbeiter-
und Soldatenräte, die in der neutralen Zone betroffen werden,
müssen gegenwärtig sein, von der Entente verhaftet zu werden.
Andererseits hat die Entente ihren Heeresangehörigen das Be-
treten der neutralen Zone verboten. Zuwiderhandelnde werden
festgenommen und der Entente ausgeliefert.
6. Dezember 1918
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Dezember 1918
Noch nicht entlassene Soldaten außerhalb der neutralen Zone laufen Gefahr interniert zu werden.
Schützt euch vor Internierung!
Die Angehörigen der Jahrgänge 1898 und 1899, die zum Heeres-
dienst eingezogen waren, tun gut, sich nach der neutralen Zone zu
begeben, wenn sie sich vor Internierung sichern wollen. Die Ange-
hörigen der gleichen Jahrgänge, soweit sie reklamiert und nicht ein-
gezogen waren, müssen sich ordnungsmäßige Entlassungspapiere be-
sorgen, sonst laufen auch sie Gefahr, interniert zu werden. Wir ver-
weisen auf die entsprechende Bekanntmachung in heutiger Nummer.