Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1917
Anträge für Bauvorhaben bei den Kriegsamtsstellen Koblenz und Düsseldorf
Schleiden, 9. Juli. (Wichtig für Bauunter-
nehmer.) Die Bauunternehmer werden durch eine
öffentliche Bekanntmachung der Kriegsamtsstelle Coblenz
darauf hingewiesen, daß sämtliche Anträge auf Ge-
nehmigung von Neubauten und Freigabe von Eisen,
Zement und Dachpappe für den Bereich des 8. Armee-
korps an die Kriegsamtsstelle Coblenz gerichtet werden
müssen, mit Ausnahme der industriellen Bauten im
Regierungsbezirk Düsseldorf und den Kreisen Aachen-
Stadt und Land, Düren, Jülich, Erkelenz, Geilen-
kirchen und Heinsberg, für die die Kriegsamtsstelle
Düsseldorf zuständig ist. Der Wortlaut der Bekannt-
machung ist in den amtlichen Kreisblättern abgedruckt.
Aus der Bekanntmachung ist zu ersehen, von welcher
Stelle die erforderlichen Formulare bezogen werden
können. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann
auch bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern
und Polizeibehörden eingesehen werden.