11. Juli 1916

BAST_11_07_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juli 1916

Aufruf zum Schutz der Stechpalme (Ilex)

                              Heimatschutz.
   Wir werden um Aufnahme dieser Notiz gebeten:
   Schonet und schützt die Stechpalme (Hülsenstrauch) in
unseren Wäldern! Diese Pflanze, ein anerkanntermaßen sel
tenes Naturdenkmal in Deutschland, das im Bergischen Lande
zwar noch häufig angetroffen und deshalb weniger wertgeschätzt
wird, ist der Gefahr des Aussterbens ausgesetzt, wenn dem Un-
verstand und zum Teil auch dem Eigennutz, die – zumeist un-
bedacht – an der Ausrottung dieser Zierpflanze unserer heimi-
schen Wälder mitwirken, nicht entgegengetreten wird. Es scheint
daher angebracht, vor dem Abbrechen und Abschneiden der
Stechpalmenzweige zu warnen und darauf hinzuweisen, daß
die unbefugte Entwendung mit Strafe bedroht ist. Die Polizei
hat die Pflanze unter besonderen Schutz genommen und ihre
Beamten angewiesen, jeden Uebeltäter, der betroffen wird, oder
nach begangener Freveltat ermittelt wird, zur Bestrafung anzu-
zeigen. Lasse also ein jeder die Hülsensträucher und –Bäumchen
als eine Zierde unserer bergischen Wälder unbeschädigt stehen.

30. April 1916

19160430_Weißdornhecken_297

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. April 1916

Weißdornhecken sind wegen der Früchte zu schützen.

   –  Schützet die Weißdornhecken. Es kommt
in Frage, in diesem Jahre die Früchte des
Weißdorns (Mespilus Crataegus oxyacan-
tha) für bestimmte Zwecke der Volksernäh-
rung zu verwerten. Um eine möglichst
große Ernte zu erzielen, ist es dringend
erforderlich, daß in diesem Frühjahr davon
Abstand genommen wird, die Weißdornhecken
zu beschneiden. Denn durch die Beseitigung
der vorjährigen sowie etwa noch vorhan-
denen älteren Schößlinge wird der Blüten-
ansatz und somit die Fruchtgewinnung fast
vollständig unterbunden. Um der in Aus-
sicht genommenen Verarbeitung einen mög-
lichst hohen Ertrag an Weißdornfrüchten
(Mehlbeeren) zuführen zu können, ist weiter
beabsichtigt, demnächst die Beeren sammeln
und gegen angemessene, das Sammeln
durchaus lohnende Entschädigung für die in
Betracht kommenden Zwecke erwerben zu
lassen.

29. April 1916

BAST_29_04_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. April 1916

Verhaltensregeln für Wanderer

                               Dem Wanderer!
   Jung und alt sind heute ständige Besucher des Waldes geworden.
Das ist erfreulich. Aber nicht erfreulich ist es, zu erfahren, daß fort-
gesetzt skandalöse Schändungen von Wald und Naturschönheiten zu
verzeichnen sind. Besonders zahlreich sind die Freveltaten zur Zeit
des schönen Baumschmuckes der Blütenzeit. Nicht selten sieht man
ganze Bäume zerfetzt durch Abreißen von Aesten und Blumen. Selbst
Obstbäume bleiben nicht davon verschont. Feld und Wiesen werden
zertreten nur wegen einzelner Blumen.
   Daneben finden wir die schönsten Stellen des Waldes, die be-
sonders zur Erholung und der Ruhe dienen sollten, von Papier-
abfällen und Speiseresten verunreinigt und beschmutzt. Aus hygie-
nischen Gründen sollte dies unterbleiben. Auch bietet eine solche
Gegend einen üblen Anblick. Das muß und soll aufhören. Jeder,
der sich das Recht nimmt, den Wald und die Schönheiten der Natur
aufzusuchen, hat auch die Pflicht, für deren Erhaltung und Schutz mit
beizutragen.
   Darum, lieber Wanderer, befolge stets folgende Leitsätze:
   Wer den Wald besucht, benütze nur solche Wege, wo kein Schaden
entsteht und beachte die Vorschriften gegen Feuersgefahr.
   Man werfe im Walde keine brennenden Streichhölzer oder
sonstige entzündbare Gegenstände fort, dadurch entstehen Wald-
brände. Auch Wild und Vogelwelt soll kein Leid zugefügt werden.
Lasse nirgends Papier oder Speisereste auf Wegeen oder Ruheplätzen
liegen. Es dürfen auch keine Wegezeichen abgerissen, beschmutzt oder
beschädigt werden.
   Auch müssen Anlagen, Gärten, Denkmäler, Kunst- oder Alter-
tumsbauten geschützt werden.
   Man breche nicht Arme voll Blumen ab, das ist frevelhaft und
ungebildet.
   Wer diese Grundsätze befolgt, hilft mitwirkend an der Erziehung
und Bildung des Volkes, besonders der Jugend. Nur durch Auf-
klärung kann hier geholfen werden, und jedermann, der in unserem
Sinne tätig ist, trägt mit dazu bei, daß die Natur in ihrer Schönheit
erhalten bleibt. Er verdient sich dadurch den Dank aller wahren
Naturfreunde.

9. Januar 1916

19160109_Stechpalme_194

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Januar 1916 

Die Stechpalmen sind zu schützen.  

   –  Schonet und schützt die Stechpalme im
unseren Wäldern! Die Stechpalme (Hülsen-
strauch) ein anerkanntermaßen seltenes
Naturdenkmal in Deutschland, das im Ber-
gischen Lande zwar noch häufig ange-
troffen und deshalb weniger wertgeschätzt
wird, ist der Gefahr des Aussterbens ausge-
setzt, wenn dem Unverstand und zum Teil
auch dem Eigennutz, die – zumeist unbedacht
– an der Ausrottung dieser Zierpflanze 
unserer heimischen Wälder mitwirken, nicht
entgegengetreten wird. In der jetzigen Jah-
reszeit mit den Totengedenktagen scheint es
besonders angebracht, vor dem Abbrechen
und Absch[n]eiden der Stechpalmenzweige zu
warnen und darauf hinzuweisen, daß die
unbefugte Entwendung mit Strafe bedroht
ist. Die Polizei hat die Pflanze unter be-
sonderen Schutz genommen und ihre Be-
amten angewiesen, jeden Uebeltäter, der be-
troffen wird oder nach begangener Freveltat
ermittelt wird, zur Bestrafung anzuzeigen.
Lasse also ein jeder die Hülsensträucher und
Bäumchen als eine Zierde unserer bergischen
Wälder unbeschädigt stehen.

14. Juli 1915

19150714_Uhuschutz_17

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juli 1915

Der seltene Uhu verdient besonderen Schutz. 

       Schutz dem Uhu.     Nachahmung verdient das Beispiel
des preußischen Landwirtschaftsministers, der einen besonderen
Schutz für den Uhu empfohlen hat. Der schöne Vogel, der
in unsern deutschen Wäldern seine Heimat hat, ist heute
außerordentlich selten geworden, denn Unverstand und Grau-
samkeit haben ihm arg nachgestellt. Es galt ja lange Zeit
in ländlichen Kreisen für ein verdienstvolles Werk, einen
„Totenvogel“ zu erlegen. Der Uhu ist jedoch einer der
schönsten Vögel unserer Heimat und hat außerdem gewissen
Nutzen, indem er ein eifriger Mäusevertilger ist.