12. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. April 1918

Die Regelung der zukünftigen Nähgarn-Verteilung im Landkreis Solingen

                           Nähgarnverteilung.
   Die dem Landkreise Solingen für das erste Vierteljahr
1918 zugewiesene Menge Nähgarn gelangt voraussichtlich in der
letzten Aprilwoche in den Kleinverkauf, natürlich, wie das jetzt
nicht anders sein kann, auf Marke. Zunächst können nur die
Haushaltungen von 3 oder mehr Personen mit einer Garn-
marke für den Bezug einer Rolle Nähgarn von 200 Metern be-
dacht werden. Die Garnmarken werden von den Bürgermeister-
ämtern gegen Vorlegung der Brotkarte verausgabt. Der Klein-
handelsverkaufspreis stellst sich auf 33 Pf[enni]g je Rolle. Mit dem
Verkauf werden die Geschäfte betraut werden, die bisher Näh-
garn zu führen pflegten. Die Farben sind so verteilt, daß die
gleichen Mengen in schwarz und weiß vorhanden sein werden.
Die Wünsche der Verbraucher in bezug auf die Farbe sollen nach
Möglichkeit Berücksichtigung finden. Im Anschluß an diese
erste Verteilung werden die Verarbeiter (Schneider usw.) und
Anstalten versorgt werden. Uebertriebenen Erwartungen dürfen
sie sich allerdings nicht hingeben. Die Haushaltungen mit zwei
Personen und die Alleinstehenden gehen vorerst leer aus. Es
ist Bedacht darauf genommen, die größeren Haushaltungen
entsprechend ihrer Kopfzahl öfter zu beliefern als die weniger
zahlreichen und die Alleinstehenden, die sich wohl oder übel
bis zur nächsten Verteilung gedulden müssen.