5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Ein Düsseldorfer Wirtspaar wurde ausnahmsweise wegen Übertretung der Polizeistunde zu Geldstrafen verurteilt.

   e. Düsseldorf. Nachtleben. Nach einer Verfügung des
Generalkommandos in Münster ist die Polizeistunde für die
Stadt auf 11 Uhr abends festgesetzt. Zeitweise wird
die Verfügung auch strenge durchgeführt; anders ist es aber
in Weinwirtschaften, wo Kriegsgewinnler mit Halbwelt-
damen verkehren. Bis in den hellen Morgen hinein wird dort
gezecht und der Sekt fließt buchstäblich in Strömen. Von Krieg
oder Not der Zeit keine Spur. Die Eheleute Weinwirt Birn-
bach aus der Kasernenstraße mußten sich am Schöffengericht
verantworten, weil sie nach 11 Uhr abends sowohl in der
eigentlichen Wirtschaft als auch in ihren Privaträumen Gäste
geduldet hatten. Die Angeklagten und deren Verteidiger ver-
traten die Ansicht, von einer Uebertretung dürfe eigentlich nicht
gesprochen werden, denn die Polizei dulde doch den Nachtver-
kehr in fast allen besseren Weinlokalen. Der Amtsanwalt hatte
auch Kenntnis von einem starken Nachtsverkehr in diesem Lo-
kalen, er wollte aber nicht zugeben, daß diese Uebertretungen
mit Wissen der Polizei begangen würden. Für den Angeklagten
B. lautete das Urteil auf eine Geldstrafe von 200 Mark und
für dessen Frau auf eine solche von 50 Mark.

13. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916

Verurteilung wegen illegalen Glücksspiels in Düsseldorf

Nachtvögel
   Den Leuten die am Tag schlafen und die deshalb der
Ansicht huldigen, daß sie billigerweise nicht auch noch die Nacht
im Bette zubringen können, hat der Krieg mit rauher Faust in
ihre Gewohnheiten eingegriffen. Heute werden zu der Zeit, in
der diese Herrschaften erst so richtig mobil zu werden pflegten,
die Orte, in denen sie sich zu mehr oder weniger löblichem Tun
vereinten, geschlossen. Wirte und Ober, hinter denen der wenig
sanfte Druck der Kriegsverordnungen wirkt, sind unerbittlich
Stühle werden auf die Tische gestellt. Gaslampen oder elektrische
Birnen werden ausgedreht und trübselig sehen sich die Herren
der Nacht gezwungen, die gastlichen Stätten, an denen es sich
sonst bis zum frühen Morgen so wohl sein ließ, zu verlassen.
Dahin sind die schönen Zeiten, in denen das schöne Lied: „Bis
früh um fünfe“ seine Berechtigung hatte. Das kam besonders
den Leuten schwer an, die in jenen glücklichen Zeiten die
Stunden nach Mitternacht dadurch „nützten“, indem sie noch
ein Spielchen entrierten, den dem ihre Lebensgeister so wohl-     
tuend angeregt wurden. Dazu fand sich damals besonders in
einigen rheinischen Städten vorzügliche Gelegenheit. Es hatten
sich richtige Klubs gebildet in denen, von den zierlichen Fingern
der Glücksgöttin bewegt, die goldenen Piaster in fröhlichem
Rundgang begriffen waren.
   Diese Idyllen sind, wie gesagt, zerstört. Die Hallen sind
verwaist und wo früher fiebriges Leben pulsierte, gähnt jetzt
tiefe Nacht. Aber es haben sich gute Menschen gefunden, die
es für ihre Pflicht hielten, die unterkunftslosen Habitués der
Spielhöllen unter ihre Fittiche zu sammeln. Das ist nicht ganz
ungefährlich, aber lohnend. Welche Opfer allerdings solche
Wohltäter der Menschheit mitunter bringen müssen, darüber
belehrt dieser Gerichtsbericht unseres Düsseldofer Mit-
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