Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt 9. September 1915
„Von einer Verlängerung der Wehrpflicht über das vollendete 45. Lebensjahr hinaus, wie oft behauptet wird, ist keine Rede.“ –erneute Musterung der früher dauernd untauglich befundenen Wehrpflichtigen.
Hilden, 9. Sept. Durch den vom Reichstag bereits angenommenen Gesetzentwurf wird die nochmalige Musterung der früher dauernd untauglich befundenen Wehrpflichtigen im Kriege möglich. Dies entspricht in erster Linie dem allgemeinen Rechtsempfinden des Volkes. Zahllose Eingaben haben die Einbringung eines solchen Gesetzes aus Gerechtigkeitsgründen gefordert. Durch den freiwilligen Eintritt einer großen Anzahl früher als dauernd unbrauchbar bezeichneter Wehrpflichtiger ist erwiesen, daß sich eine Menge jetzt Tauglicher unter diesen befinden. Zeit und Art haben häufig die Mängel beseitigt, die die frühere Entscheidung begründeten. Es wäre ebenso unbillig wie ungerecht und entspräche nicht dem Grundgedanken der allgemeinen Wehrpflicht, ältere Leute ins Feld zu schicken, so lange noch taugliche und abkömmliche jüngere Leute vorhanden sind. Von einer Verlängerung der Wehrpflicht über das vollendete 45. Lebensjahr hinaus, wie oft behauptet wird, ist keine Rede.