Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Juli 1918
Hinweise zur Erlangung einer ermäßigten Fahrkarte
– (Fahrpreisermäßigung zum Besuche kranker
oder verwundeter Kriegsteilnehmer und zur Beerdigung
verstorbener Kriegsteilnehmer.) Die Angehörigen von
kranken oder verstorbenen Kriegsteilnehmern, die zum
Besuch oder zur Teilnahme an der Beerdigung nach
Lazaretten fahren, lassen häufig außer acht, daß bei
Lösung der Fahrkarten neben dem von der Ortspolizei-
behörde auszufertigenden Ausweis zur Erlangung der
Fahrpreisermäßigung noch eine mit Siegel oder mit
Stempel versehene Bestätigung oder ein Telegramm
der Lazarettverwaltung oder des behandelnden Arztes
über die Erkrankung, Verwundung, oder das Ableben
des Kriegsteilnehmers vorzulegen ist, woraus auch
hervorgehen muß, daß dem Besuche nichts entgegensteht.
Auf Grund des von der Ortspolizeibehörde ausgefertigten
Ausweises allein wird die Fahrpreisermäßigung nicht
gewährt. Es empfiehlt sich daher, die Lazarettbescheinigung
rechtzeitig zu beschaffen. In Zweifelsfällen geben alle
Bahnstationen bereitwilligst Auskunft.