2. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 254-255

In diesem Rundschreiben aus Düsseldorf wird über die geplante Fahrpreiserhöhung der Staatsbahn und der Straßen- und Kleinbahnen informiert. Grund für die Erhöhung sind unter anderem die steigenden Löhne. Auch werden die Fahrpreisvergünstigungen für Arbeiter abgeschafft, da diese teilweise mehr verdienen würden als Beamte.

24. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Juli 1918

Hinweise zur Erlangung einer ermäßigten Fahrkarte

– (Fahrpreisermäßigung zum Besuche kranker
oder verwundeter Kriegsteilnehmer und zur Beerdigung
verstorbener Kriegsteilnehmer.) Die Angehörigen von
kranken oder verstorbenen Kriegsteilnehmern, die zum
Besuch oder zur Teilnahme an der Beerdigung nach
Lazaretten fahren, lassen häufig außer acht, daß bei
Lösung der Fahrkarten neben dem von der Ortspolizei-
behörde auszufertigenden Ausweis zur Erlangung der
Fahrpreisermäßigung noch eine mit Siegel oder mit
Stempel versehene Bestätigung oder ein Telegramm
der Lazarettverwaltung oder des behandelnden Arztes
über die Erkrankung, Verwundung, oder das Ableben
des Kriegsteilnehmers vorzulegen ist, woraus auch
hervorgehen muß, daß dem Besuche nichts entgegensteht.
Auf Grund des von der Ortspolizeibehörde ausgefertigten
Ausweises allein wird die Fahrpreisermäßigung nicht
gewährt. Es empfiehlt sich daher, die Lazarettbescheinigung
rechtzeitig zu beschaffen. In Zweifelsfällen geben alle
Bahnstationen bereitwilligst Auskunft.

25. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Januar 1918

Auch im Schleichhandel sinken die Preise.

    –  Der Preisrückgang im Schleich- und
Schmuggelhandel hält, wie von verschiedenen
Seiten mitgeteilt wird, an. Die Spekulanten
fühlen sich ihres Treibens nicht mehr sicher
denn, wenn auch heute niemand sagen kann,
wann der Friede mit Rußland abgeschlossen
sein wird, so weiß doch ein jeder Geschäftsmann
daß dies Treiben nicht für unabsehbare Zeit
anhalten konnte. Der Bogen ist zu straff ge-
spannt, also muß er brechen. Die Angst der
Schmuggler und Schleichhändler um die Mög-
lichkeit, ja Wahrscheinlichkeit des Verdienstver-
lustes beschleunigt die Katastrophe. Die Ein-
wirkung auf den normalen Verkehr kann sich
erst nach und nach geltend machen, denn der
Unterschied zwischen den amtlichen Höchstprei-
sen und den Schmuggelpreisen ist noch zu groß.
Aber auch hier wird sich der Ausgleich vollzie-
hen. Für die Schleich- und Schmuggelhändler
wird die Träne auf „den herben Zwiebel“ des
Preissturzes folgen.

3. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917

Es gibt Fahrpreisermäßigungen für Angehörige von Kriegsverwundeten und für Angehörige, die “minderbemittelt” sind.

     Fahrpreisermäßigung. Den im neutra-
len Ausland zurückgebliebenen minderbemit-
telten Angehörigen deutscher Soldaten wird
zur Erleichterung des Besuchs deutscher Mi-
litärpersonen auf den Staatseisenbahnen
Deutschlands, mit Ausnahme des rechtsrhei-
nischen bayrischen Netzes, eine Fahrpreiser-
mäßigung in demselben Umfang und unter
den gleichen Voraussetzungen gewährt, wie
den Angehörigen erkrankter oder verwunde-
ter deutscher Kriegsteilnahmer. Zur Erlan-
gung der Fahrpreisermäßigung ist eine Be-
scheinigung eines deutschen Konsulats über
den Zweck der Reise, die Bedürftigkeit des
Antragstellers und sein verwandtschaftliches
Verhältnis zu dem zu Besuchenden beizu-
bringen.

16. Juni 1916

19160616_Nachlass_341

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juni 1916

Der Nachlass eines gefallenen Soldaten ist zu bergen und schriftlich festzuhalten.

       –  Der Verbleib des Nachlasses von Ge-
fallenen ist häufig nicht festzustellen. Den
Truppenteilen, die Schlachtfelder aufräumen
ist deshalb eine im Armee-Verordnungs-
Blatt veröffentlichte Verfügung zur Pflicht
gemacht worden, über die von ihnen ge-
borgenen Nachlaßgegenstände Aufzeichnun-
gen zu machen und soweit es sich um An-
gehörige anderer Truppenteile handelt, die-
sen von dem Inhalt der Aufzeichnungen
Mitteilung zu machen. Falls sich bei einem
Toten kein Nachlaß findet, ist hierüber ein
Vermerk aufzunehmen.

25. Februar 1916

19160225_Fahrpreisermäßigung_236

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. Februar 1916 

Die Fahrpreisermäßigung für Angehörige wird weiter gefasst.

   – Fahrpreisermäßigung für Angehörige
von Kriegsteilnehmern. Ebenso wie den
Stiefeltern wird die für Angehörige kran-
ker, verwundeter oder verstorbener deutscher
Kriegsteilnehmer eingeführte Fahrpreiser-
mäßigung bei Erfüllung vorgesehener Vor-
aussetzungen nunmehr auch den Stiefkindern
und Stiefgeschwistern gewährt.

6. Juni 1915

19150606_Preisermäßigung_560

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juni 1915

Fahrpreisermäßigung für Kriegsgefangene wird gewährt.

       –  Die für Kriegsgefangene bei ihrer
Verwendung zu Feldbestellungsarbeiten gewährte
Fahrpreisermäßigung kann weiterhin im Falle
ihrer Heranziehung zu irgendwelchen land-
wirtschaftlichen Arbeiten eingeräumt werden.

3. Oktober 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 3. Oktober 1914

Halbierter Fahrpreis für Angehörige von Soldaten im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Zum Besuch von kranken und verwundeten Kriegern
wird den Angehörigen auf eine entsprechende Be-
scheinigung der Polizeibehörde (Bürgermeister) die
Benutzung der 2., 3. und 4. Eisenbahnwagen-Klasse
zum halben Fahrpreis gestattet. Die näheren Be-
dingungen sind bei den Eisenbahnstationen zu erfahren.
Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen
gelten Eltern, Kinder, Geschwister, Ehefrauen und
Verlobte.
Schleiden, den 28. September 1914.
Der königliche Landrat;
Dr. Kreuzberg.