3. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juli 1918

Einstellung von Frauen in den militärischen Hilfsdienst im Kreis Schleiden

Schleiden, 1. Juli. Eine erneute Musterung,
der k[riegs]v[erwendungsfähigen] Mannschaften in der Etappe ergibt die
Notwendigkeit, immer mehr Frauen im Hilfsdienst
anzustellen. Gebraucht werden junge Mädchen aus
guten, bürgerlichen Kreisen von 20 Jahren an, die
mit starkem sittlichen Halt eine gute Bildung (Töchter-
Schule, Volksschule mit nachfolgender Ausbildung)
schnelle Auffassung, Fleiß, Ausdauer und selbstständiges
Denken verbinden. Die Bewerberinnen finden Ver-
wendung als Schreiberinnen, Listen-, Journalführerinnen,
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20. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. März 1918

Musterung der Wehrpflichtigen aus dem Jahrgang 1900 und Zurückgestellten im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Für den Kreis Schleiden findet die Musterung der

im Jahre 1900 geborenen und der aus den Jahr-
göngen 1899, 98, 97, 96, 95 und 1894 zurückge-
stellten oder zeitlich untaugliche befundenen Wehr-
pflichtigen nach nachstehendem Plane statt. Diejenigen
Wehrpflichtigen, die in den Kreis zugezogen oder
innerhalb des Kreises verzogen sind, oder sich über-
haupt noch nicht zur Stammrolle gemeldet haben,
werden aufgefordert, die unterlassene Meldung beim
zuständigen Bürgermeisteramte sofort nachzuholen.
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13. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. März 1918

Ankündigung der Landsturmmusterung des Jahrgangs 1900 in der Solinger Schützenburg

   Solingen. Die Musterung der Landsturm-
pflichtigen des Geburtsjahres 1900 findet im Stadt-
kreise Solingen vom 18. bis 22. März in der städtischen
Schützenburg statt. Alle Gestellungspflichtigen erhalten eine
besondere Einladung, auch erscheint noch eine die
Musterung betreffende Bekanntmachung. Diejenigen Land-
sturmpflichtigen des genannten Jahrganges, die sich noch nicht
in die Landsturmrolle haben eintragen lassen,
werden dringendst ersucht, sich unverzüglich im Stadthause,
Zimmer 42, zu melden. Der Musterung im Stadtkreise schließt
sich diejenige für den oberen Landkreis an; dann folgt
der untere Kreis.

10. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. November 1917

Meldung für die Unteroffiziersvorschulen beim Bezirkskommando

Schleiden, 8. Nov[ember]. Für die jetzige Herbstein-
stellung bietet sich noch Gelegenheit zur Aufnahme
von Freiwilligen in Unteroffiziersvorschulen in geringer
Anzahl, jedoch nur von solchen des Jahrgangs 1902,
die bis 15. 10. 1917 das 15. Lebensjahr vollendet
haben. Jüngere Anwärter können sich schon für den
nächsten Einstellungstermin vormerken lassen. Meldungen
sind beim Bezirkskommando anzubringen.

1. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. August 1916

Deutschland braucht immer mehr Soldaten: Die Nachmusterung sämtlicher bei früheren Musterungen nicht berücksichtigter Wehrpflichtigen auf ihre Kriegsverwendungsfähigkeit wird angekündigt

                        Nachmusterung!
      Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps
in Münster hat die Ersatzkommissionen angewiesen, daß sobald
wie möglich eine Nachmusterung sämtlicher bei früheren
Kriegsmusterungen nur garnison- oder arbeitsverwendungs-
fähig oder zeitig garnison- oder zeitig arbeitsverwendungs-
fähig oder zeitig garnison- oder zeitig arbeitsverwendungs-
unfähig erklärten Wehrpflichten (einschließlich der auf Re-
klamation zurückgestellten Mannschaften) auf Kriegsverwen-
dungsfähigkeit vorzunehmen sei. Zu der Musterung sind auch
sämtliche für berittene Waffen ausgehobenen Wehrpflichtigen,
einschließlich der auf Reklamation zurückgestellten, zu erneuter
Feststellung ihrer Kriegsverwendungsfähigkeit für den In-
fanterie- oder Pionierdienst heranzuziehen. Die Mannschaften
werden zu den Terminen noch besonders geladen. Soweit wie
wir in Erfahrung bringen konnten, werden nur Mannschaften
gemustert, die nicht militärisch ausgebildet sind.

4. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. November 1915

Musterung der Achtzehnjährigen in Solingen um eine Woche verschoben

Solingen. Die Musterung und Aushebung
der Achtzehnjährigen, die im Stadtkreise Solingen
schon in dieser Woche beginnen sollte, ist um 8 Tage verschoben
worden. Sie wird in Solingen-Stadt in der Zeit von Mitt-
woch den 10. bis Montag den 15. d[iese] M[ona]ts. vorgenommen. Die
Bestellungspflichtigen werden noch persönlich benachrichtigt.

2. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. November 1915

Musterung der unausgebildeten Landsturmpflichtigen des Jahrgangs 1897

        Bekanntmachung.
   Das stellvertretende Generalkommando des VII. Armee-
korps hat die Musterung und Aushebung der
unausgebildeten Landsturmpflichtigen
            des Jahrgangs 1897
angeordnet.
   Die Musterung und Aushebung des Stadtkreises
Solingen findet am
   5., 6., 8., 9., und 10. November 1915
statt.
   Die Landsturmpflichtigen des obengenannten Jahrgangs,
d.h. die in dem Jahre 1897 geboren sind, werden auf-
gefordert, sich an den obengenannten Tagen in der
Schützenburg hierselbst, vormittags 8 Uhr, zu
stellen, und zwar an dem in der besonderen persönlichen
Aufforderung bezeichneten Tage.
   Sofern die Anmeldung zur Landsturmrolle
nicht erfolgt sein sollte, hat sie unverzüglich im
Militärbureau des Rathauses zu geschehen.
   Solingen, den 2. November 1915.
                                     Der Oberbürgermeister.

24. September 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. September 1915

Musterungsplan für die umliegenden Bürgermeistereien

       Amtliche Bekanntmachungen.
           Plan für die Musterung
                            der
nicht gedienten dauernd Untauglichen.
              Bürgermeistereien:
Eitorf und Honnef am 23.9.1915
Hennef a/Sieg und Königswinter Land am 24.
9.15.

Herchen, Königswinter Stadt und Lauthausen
       am 25.9.1915.
Lohmar und Much am 27.9.1915.
Menden am 28.9.1915.
Neunkirchen und Niedercassel am 29.9.1915.
Obercassel, Uckerath und Wahlscheid am 30.9.
      1915.
            Bürgerme[a]stereien:
Troisdorf am 1.10.1915.
Sieglar, Jahrgänge 1876 bis 1891, am 2.10.
1915.

Sieglar, Jahrgänge 1892 bis 1895, und Ober-
     pleis, sämtliche Jahrgänge am 4.10.1915.
Siegburg, Jahrgänge 1876 bis 1884 am 5.10.
1915.

Siegburg, Jahrgänge 1885 bis 1890 am 6.10.
1915.

Siegburg, Jahrgänge 1891 bis 1895 und sämt-
     liche Jahrgänge der Bürgermeisterei Rup-
     pichteroth am 7.10.1915.
   Das Musterungs- und Aushebungsgeschäft be-
ginnt an jedem Tage vormittags 8,30 Uhr im
Gasthof Herrengarten hierselbst. Die Gestel-
lungspflichtigen haben sich um 8 Uhr vormit-
tags pünktlich einzufinden.

20. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. September 1915

Alkohol-Verbot bei Musterungen

    Bekanntmachung
          Branntwein-Verbot
   In Ausführung der Anordnung
des Herrn Regierungspräsidenten
zu Düsseldorf vom 28. Aug[ust] 1915
Mob. 9120 bringe ich hierdurch
zur öffentlichen Kenntnis, daß in
der Zeit vom 20. bis einschließlich
30. d[iese]s M[ona]ts Aushebungen zum
Heeresdienst stattfinden. An diesen
Tagen ist der Ausschank von
Trinkbranntwein u[nd] Spiritus
jeder Art und Preislage im
Stadtkreise Solingen verboten.
   Solingen, den 20. Sept[ember] 1915.
         Die Polizeiverwaltung.
         Der Oberbürgermeister.
                Dicke

5. Mai 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Mai 1915

Die Front braucht immer mehr Soldaten.

Nochmalige Musterung!
   Der Solinger Oberbürgermeister macht bekannt:
   Das Kriegsministerium hat die Nachmusterung der
unausgebildeten Landsturmpflichtigen behufs erneuter Fest-
stellung ihrer Diensttauglichkeit angeordnet.
   Diese Nachmusterung erstreckt sich auf alle unaus-
gebildeten Landsturmpflichtigen, die entweder bei der bereits
stattgefundenen Musterung wegen zeitiger Untauglichkeit
zurückgestellt wurden, oder nicht die Entscheidung „feld-
dienstfähig“ erhielten, also auf alle diejenigen, welche die
Entscheidung „garnisonsdienstfähig“ oder „tauglich zum
Dienst ohne Waffe“ erhalten haben; ferner auf die-
jenigen Landsturmpflichtigen, die bereits für eine berittene
Waffe bestimmt wurden, zur Feststellung ihrer Geeignetheit
für Infanterie.
   Alle vorstehend aufgeführten unausgebildeten Land-
sturmpflichtigen werden daher aufgefordert, sich am Donners-
tag, den 6. Mai 1915, bis nachmittags 6 Uhr im
Rathause, Zimmer Nr. 17, zu melden.

12. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. April 1915

Die Front braucht immer mehr Soldaten: Kontrollmusterung ehemaliger gedienter Soldaten

         Wer muß zur Kontrollversammlung?
   Die diesjährigen Kontrollversammlungen ziehen den Kreis
der Stellungspflichtigen erheblich weiter, wodurch manche Un-
klarheit entstanden ist. Wir haben uns wegen einiger zweifel-
hafter Punkte an maßgebender Stelle erkundigt und können
folgendes mitteilen:
   Zu erscheinen haben nur alle gedienten und später als
           untauglich oder garnisonsdiensttauglich bezeichneten
Mannschaften, keineswegs diejenigen ungedienten, die
erst in den Kriegsmusterungen diese Bezeich-
nungen erhalten haben.
   Vom gedienten Landsturm hat zu erscheinen, wer bis
zum 15. August noch nicht 45 Jahre alt war. Wer vor
diesem 15. August 45 Jahre alt geworden ist, braucht nicht zu
erscheinen.
   Stellen müssen sich ferner alle beurlaubten Militär-
personen, die vom Truppenteil oder einer Behörde zur Ar-
beit usw. beurlaubt sind. Das bezieht sich ausschließlich auf
direkte Heeresangehörige, keineswegs auf die noch nicht
zur Einstellung gelangten Garnison- oder Felddienstfähigen, die
auf Reklamation hier geblieben sind.

9. März 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1915

Die Musterung und Aushebung der über 40jährigen ungedienten Solinger Landsturmpflichtigen bis zum Jahrgang 1869 wird vorbereitet.

Weitere Musterung des ungedienten
                    Landsturms!
   Der Oberbürgermeister von Solingen macht bekannt:
   Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps
hat die Musterung und Aushebung der
unausgebildeten Landsturmpflichtigen der Jahr-
gänge 1873 bis einschließlich 1870
und derjenigen vom Jahrgang 1869, die am 5. Dezember und
später geboren sind angeordnet.
   Die Musterung und Aushebung für die Landsturm-
pflichtigen des Stadtkreises Solingen findet am
   15. und 16. März 1915 statt.
   Alle Landsturmpflichtigen der obengenannten Jahrgänge,
auch wenn sie die Entscheidung „ohne Waffe“ erhalten haben,
werden aufgefordert, sich an den obengenannten Tagen in der
Schützenburg hierselbst, vormittags 8 Uhr, zu stellen, und zwar
an dem in der besonderen persönlichen Aufforderung bezeich-
neten Tage.
   Sofern die Anmeldung zur Landsturmrolle nicht erfolgt
sein sollte, hat sie unverzüglich im Militärbureau des Rathauses
zu geschehen.
   Reklamationen auf Zurückstellung sind umgehend, spätestens
bis Donnerstag, den 11. März 1915 einschließlich, an das Ober-
bürgermeisteramt zu richten. Später eingehende Reklamationen
finden grundsätzlich keine Berücksichtigung.

3. März 1915

03031915 musterung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. März 1915

Musterung der Landsturmpflichtigen für den Kreis Schleiden

Bekanntmachung
Die Musterung der Landsturmpflichtigen für das I. und II. Aufgebot für
den Kreis Schleiden, das sind diejenigen Personen der Jahrgänge von 1869 bis
einschließlich 1894, wird wie folgt stattfinden:
In Blankenheim im Gasthofe “Kölner Hof” haben sich die Land-
sturmpflichtigen
der nachgenannten Bürgermeistereien zu den hierunter festgesetzten
Zeiten einzufinden.
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11. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Februar 1915

Die Front braucht immer mehr Soldaten. Erneute Landsturm-Musterungen werden angekündigt.

   Weitere Landsturm- Musterungen
   Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armee-
korps hat die Musterung und Aushebung der un-
ausgebildeten Landsturmpflichtigen der
Jahrgänge 1883 bis einschließlich 1879 ange-
ordnet.
   Die Musterung und Aushebung für die Landsturmpflich-
tigen des Stadtkreises Solingen wird am 24., 25. und 26.
Febr[uar] 1915 vorgenommen.
   Alle Landsturmpflichtigen dieser Jahrgänge, d.h. die in
den Jahren 1883 bis 1879 geboren sind, auch wenn sie die
Entscheidung ,,ohne Waffe’’ erhalten haben, werden aufge-
fordert, sich an den genannten Tagen in der  Schützenburg hier-
selbst, vormittags 8 Uhr zu stellen und zwar an dem in der  be-
sonderen persönlichen Aufforderung bezeichneten Tage.
   Sofern die Anmeldung zur Landsturmrolle nicht erfolgt
sein sollte, hat sie unverzüglich im Militärbureau des Rat-
hauses zu geschehen.
   Reklamationen auf Zurückstellung sind umgehend spätestens
bis Donnerstag den 18. Februar 1915 einschließlich an das
Oberbürgermeisteramt zu richten. Später eingehende
Reklamationen finden grundsätzlich keine
Berücksichtigung.

10. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Februar 1915

Erneut wurden 800 Landsturmleute in Solingen eingezogen, diesmal die unausgebildeten Jahrgänge 1884 bis 1888.

   Solingen. Achthundert Landsturmleute haben
sich heute vormitag zum Dienst gestellt. — Vierhundert ver-
sammelten sich in der Schützenburg, 400 in der Schützenhalle.
Es handelt sich um Mannschaften der Jahrgänge 1884 bis 1888
des unausgebildeten Landsturmes, die sich jüngst zu stellen
hatten. (Aus Solingen rund 1000 Mann.) etwa vier Fünftel
der Mannschaften wurden für felddienst- oder garnisondienst-
fähig befunden, die übrigen wurden als untauglich ausge-
mustert.