Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 19. September 1916
Die Preise für Äpfel, Pflaumen und Zwetschgen werden geregelt
Hilden, 19.Sept. Im Anschluß an die Beschlag-
nahmeverfügungen für Aepfel, Pflaumen und Zwetschen
wird amtlich noch mitgeteilt: Die Preise der auf mili-
tärische Anordnung für Marmeladenzwecke beschlagnahm-
ten Pflaumen und Aepfel sind durch Anweisung an die
zum Ankauf ermächtigten Aufkäufer wie folgt geregelt:
Für Hauszwetschen gilt der bestehende Erzeugerhöchstpreis
von 10 Mark, für Wirtschaftsäpfel, zu denen auch die ge-
schüttelten und abgefallenen Aepfel der Tafelsorten ge-
hören, wird bis zu 7,50 M. für den Zentner gezahlt.
Für Fabrik- und Wirtschaftsäpfel wird nach Beendigung
des Einkaufs für die Marmeladenversorgung ein allge-
meiner mäßiger Höchstpreis festgesetzt werden. Die Mar-
meladenpreise werden später so niedrig festgesetzt wer-
den, wie es bei den derzeitigen Einstandspreisen irgend
angeht. Die Unmöglichkeit, anders als durch Beschlag-
nahme den Marmeladenbedarf zu decken, ist, wie noch-
mals betont wird, durch die stark gesteigerte Kauflust
der wohlhabenderen Bevölkerung hervorgerufen. Die Ver-
wendung im Haushalt zum Frischverbrauch, zum Ein-
kochen und zur Mostherstellung für den eigenen Bedarf
des Erzeugers bleibt nach wie vor unbeschränkt.