9. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Oktober 1918

25-Pfennig-Stücke aus Nickel werden aus dem Verkehr gezogen.

      Außerkurssetzung der 25-Pf[enni]g-Stücke aus Nickel.
   Der Bundesrat hat die Verordnung erlassen, die 25-Pf[enni]g-
Stücke aus Nickel einzuziehen. Sie gelten vom 1. 10. d[ieses] J[ahre]s
ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Bis zum
1. 1. 19 werden diese Münzen jedoch noch bei den Reichs- und
Landeskassen gegen Bargeld umgetauscht.

29. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Juli 1918

Kritik an der beabsichtigten Einführung einer Zweieinhalb-Pfennig-Münze

   Ein Zweieinhalb-Pfennig-Stück in Sicht.
   Infolge von Schwierigkeiten, die sich naturgemäß aus dem
Rechnen mit halben Pfennigen ergeben mußten, ist die Prägung
eines Zweieinhalb-Pfennig-Stückes aus noch zu bestimmendem Metall
in Aussicht genommen worden. Es würden dadurch Unzuträglichkeiten be-
seitigt werden können, wie sie z[um] B[eispiel] beim Kaufen von Postwert-
zeichen im Betrage von 7½ Pf[enni]g sich fühlbar gemacht haben. Mit
der baldigen Einführung der neuen Münze ist zu rechnen. – Wir
vermögen die Hoffnungen, die man an die Einführung von Zwei-
einhalb-Pfennig-Stücken knüpft, nicht zu teilen, halten es sogar für
einen großen Fehler, die Münzsplitterung wieder in den allgemeinen
Verkehr zu bringen. Auch auf diesem Gebiet ist größte Einfachheit
eine Notwendigkeit; die staatliche Uniform des Geldes sollte man
ohne ganz besondere Notwendigkeit nicht verändern. Es läuft ja
schon gerade genug Ersatzgeld in der Privatwirtschaft herum, das
hier gültig ist und dort vor verschlossenen Türen steht.

26. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1918

Die letzten Nickelmünzen werden eingezogen.

                   Einziehung der Nickelmünzen.
   Die Nickelmünzen, die sich noch im Verkehr befinden,
sollen möglichst schnell eingezogen werden. Alle Postkassen
haben daher für die schleunige Weiterführung zu sorgen, daß
die vorhandenen oder noch eingehenden Nickelmünzen alsbald
an die zuständigen Stellen weitergeführt werden.

17. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juni 1918

Nach Kriegsende soll eine Zweieinhalb-Pfennig Münze die Zwei-Pfennig Münze ersetzen

                      Die Zweieinhalb-Pfennig-Münze.
   Mit der zunehmenden Bruchteilrechnung des Pfennigs macht sich
das Bedürfnis einer dieser Sachlage Rechnung tragenden Kleinmünze
stärker geltend. Entsprechend den Anträgen des Reichstages ist nun
von der Reichsfinanzverwaltung die Ausprägung einer Zweieinhalb-
Pfennig-Münze bereits beschlossen worden. Die Herstellung dieses
neuen Geldstückes wird aber erst nach dem Kriege erfolgen
können, da gegenwärtig die erforderlichen Metallmengen nicht her-
gegeben werden können. Mit der Einführung des Zweieinhalb-
Pfennigstückes wird das jetzige Zweipfennigstück in Fortfall kommen,
das es durch das Einpfennigstück leicht ersetzt werden kann.

24. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. April 1918

Troisdorfer Bahnarbeiter erhalten eine besondere Auszeichnung.

       Troisdorf. In Anerkennung besonde-
rer Verdienste ist den Zugführern Jos. Meurer
und Ernst Georg vom Herrn Oberbahnhofs-
vorsteher eine Denkmünze überreicht worden.

8. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. April 1918

Die Bestimmungen zur Einziehung von Zweimarkstücken

                           Einziehung der Zweimarkstücke.
   Der Bundesrat hat laut Bekanntmachung vom 1. Juli 1917 die
Einziehung der Zweimarkstücke angeordnet. Sie gelten vom
1. Januar 1918 an nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von
diesem Zeitraum an ist außer den mit der Einlösung beauftragten
Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
Bis zum 1. Juli 1918 werden Zweimarkstücke bei den Reichs- und
Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung ge-
nommen als auch gegen Reichsbanknoten, Reichskassenscheine oder
Darlehenskassenscheine umgetauscht. Die Verpflichtung zur Abnahme
und Umtausch findet auf durchlöcherte und andere als durch den ge-
wöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, sowie auf verfälschte
Münzstücke keine Anwendung. Auf die in Form von Denkmünzen
geprägten Zweimarkstücke finden diese Vorschriften keine Anwendung.

9. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Januar 1918

Einzug der Nickelmünzen aus dem Barverkehr

– (Ade Nickelmünzen!) Alle öffentlichen Kassen
haben nunmehr Auftrag erhalten, die 10- und 5-Pf[enni]g
Stück aus Nickel nicht wieder auszugeben, sondern
sie der nächsten Reichsbankstelle abzuliefern. Die
Münzen werden in den nächsten Monaten aus dem
Verkehr verschwunden sein.

14. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juni 1917

Schwierigkeiten im Verkehr mit dem verschiedenen städtischen Notkleingeld

                   Städtische Kriegsmünzen.
   Wie anderswo, so gibt es auch in unserer Gegend kaum noch
eine Gemeinde, die nicht schon im Besitze von städtischen Geldmünzen
ist, oder die die Prägung solcher Münzen nicht vorbereitete. Nach-
dem Elberfeld und Barmen vorangegangen sind, ist ihnen bald die
Stadt Solingen gefolgt, und auch der Landkreis hat be-
schloßen, eigenes Geld in Kurs zu bringen. Die Gemeinden
Ohligs, Wald, Gräfrath und Höhscheid werden
Münzen mit ihren Stadtwappen anfertigen lassen. Als dieser Be-
schluß in den einzelnen Stadtverordnetenkollegien gefaßt wurde, er
örterte man auch die Frage, ob die Kursfähigkeit der städtischen
Münzen nicht auf einen größeren Kreis von Gemeinden
ausgedehnt werden könne. Als Grundsatz wurde dabei aufgestellt,
nur mit solchen Nachbargemeinden zu verhandeln, die Metall-
münzen haben anfertigen lassen. Eine Einigung zwischen der
Stadt Solingen und dem Landkreise ist schnell erzielt worden,
während die Verhandlungen mit den Nachbargroßstädten Elberfeld
und Barmen noch nicht zum Abschlusse gebracht sind.

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23. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Mai 1917

Auswirkungen der Ankündigung der Außerkurssetzung von Silber- und Nickelmünzen auf den Geldumlauf

Vermischtes.
Schleiden, 21. Mai. Die angekündigte Außer-

kurssetzung der Silber- und Nickelmünzen hat zwar
in einem Teile der Bevölkerung zum Nachdenken Ver-
anlassung gegeben und auch hier und da dazu geführt,
daß zurückgehaltene Münzen wieder in Verkehr gebracht
wurden. Die Mengen des gehamsterten Geldes sind
aber immer noch so bedeutend, daß nunmehr, um dem
ebenso unwürdigen wie für unsere vaterländischen
Interessen schädlichen, die Reichsfinanzwirtschaft er-
schwerenden Zustande endlich ein Ende zu machen, die
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11. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1917

Endlich ist das lange ersehnte städtische Kleingeld in Solingen eingetroffen

          Das städtische Geld ist da!
   Einen Seufzer der Erleichterung wird die Geschäftswelt
und auch das kaufende Publikum bei dieser Nachricht ausstoßen,
denn der Mangel an Kleingeld hatte nachgerade unhaltbare
Verhältnisse gezeitigt. Endlich ist die erste Lieferung der städti-
schen Fünfzigpfennigstücke hier eingetroffen und sofort
in Verkehr gegeben worden. Das neue Geldstück macht einen
ganz passablen Eindruck. Es ist größer als ein Zehnpfennig-
stück und daher nicht leicht mit einem solchen zu verwechseln.
Auf der Vorderseite befindet sich als Wahrzeichen unserer
Klingenstadt ein Schwert mit der Umschrift „Gut für fünfzig
Pfennige“. Die Rückseite zeigt den Kopf des Bergischen Löwen
und die Umschrift: „Stadt Solingen, Kriegsgeld
1917“. Wenn in einigen Tagen die gesamte bestellte Münzen-
menge in den Verkehr gebracht ist, werden wohl die Klagen
über Mangel an Wechselgeld nach und nach verstummen.

4. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. April 1917

Wegen Lieferschwierigkeiten vorerst doch kein städtisches Kleingeld in Solingen

   Solingen. Kleingeldkalamität. Die beschlossene
Herausgabe städtischer 50-Pfennig-Stücke verzögert sich, weil
die in Frage kommenden Betriebe mit derartigen Aufträgen so
überhäuft sind, daß die Lieferung erst in einigen Wochen
möglich sein wird.

4. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. April 1917

Die Gemeinden des Kreises Solingen wollen Fünfzigpfennigstücke aus Zink zur Behebung des Kleingeldmangels herstellen lassen

                         Städtisches Geld.
   Um dem Mangel an Kleingeld abzuhelfen, wollen die Ge-
meinden des Kreises Solingen dem Beispiele anderer Städte
folgen und Fünfzigpfennigstücke aus Zink herstellen lassen. Jede
Gemeinde wird eine Anzahl Geldstücke die mit ihrem Wappen
versehen sind, anfertigen lassen. Die Geldstücke sollen in allen
Gemeinden des Kreises kursfähig sein, jedoch muß jede Gemeinde
das von ihr ausgegebene Geld zum Schluß einlösen. Mit der
Stadt Solingen soll ein Abkommen getroffen werden, daß
auch dort das Geld der Gemeinden des Kreises in Verkehr ge-
bracht werden kann. Selbstverständlich gilt dann das Solinger
Stadtgeld auch in den Gemeinden des Landkreises.
   Die Gemeinde Gräfrath wird vorläufig zehntausend Geld-
stücke im Werte von 50 Pfennig herstellen lassen. Die Anfer-
tigung von tausend Geldstücken wird je nach Ausführung
16 – 20 Mark betragen.

17. März 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. März 1917

Aufruf gegen das Horten von Kleingeld

Bekanntmachung.
Der Mangel an Kleingeld im Umlauf ist nachge-
rade zu einem Hemmnis im Zahlgeschäft geworden,
das allen Geschäftsverkehr große Schwierigkeiten be-
reitet. Die Erscheinung kann nur auf unnötige Auf-
speicherung der Kleinmünzen in Privathand zurückge-
führt werden, keinesfalls aber auf zu geringe Ausgabe
seitens der berufenen Stellen, weil die Ausprägung
reichlicher als je war. Ich bitte daher die Kreisein-
gesessenen Kleinmünzen zum Nachteile des Wirtschafts-
lebens nicht zurückzuhalten. Es liegt dazu nicht der
geringste vernünftige Grund vor; der Metallwert
des Kleingeldes steht in gar keinem Verhältnis zum
Nennwerte.
Wer das Kleingeld festhält und aufspeichert, macht
sich nicht nur einer höchst unpatriotischen Handlungs-
weise schuldig, indem er dadurch unnötige Schwierig-
keit schaffen und vermehren hilft, er setzt sich auch
empfindlicher Strafe aus.
Schleiden, den 10. März 1917
Der c[ommissarische] Königliche Landrat,
Graf von Spee, Regierungsrat

27. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Februar 1917

Neue Fünf-Pfennigstücke aus Aluminium

   Solingen. Die neuen Fünfpfennigstücke. Wie
unsere Leser wissen, sollen jetzt auch Fünfpfennigstücke aus
Aluminium geprägt werden. Im ganzen sollen für 20
Millionen Mark geprägt werden, also nicht weniger als 400
Millionen Stück. Aus einem Kilo werden gerade 1000 Stück
hergestellt, so daß ein Fünfpfennigstück gerade ein Gramm
wiegen wird. Damit ist dem Verkehr auch ein bequemes Klein-
gewicht gegeben. Die Prägung wird sich von der der Nickel-
stücke unterscheiden, das Münzzeichen auf der Rückseite fällt
weg, und auf der Vorderseite wird das Wort „Pfennig“ wieder
unter die Zahl in wa[a]grechter Stellung und darunter die
Jahreszahl gesetzt.

14. Februar 1917

14021917-bekanntmachung-muenzen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Februar 1917

Verbot von Barzahlungen in Münzen an Kriegsgefangene und Ausländer

Stellv[ertretendes] Generalkommando
VIII. Armeekorps.
Abt[ei]l[un]g IIb G. N[umme]r 282.
Betr[ifft]: Zahlungen in Gold- und Silbermünzen
an ausländische Arbeiter feindlicher Staaten.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Be-

lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme ich im Interesse
der öffentlichen Sicherheit für den Bezirk des VIII. Armee-
korps:
Zahlungen jeder Art in Gold oder in 5-, 3- oder 2-
Mark-Stücken an Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter
feindlicher Staaten sind verboten.
Zahlungen jeder Art in anderen Münzen an diese
Personen sind nur insoweit gestattet, als Zahlungen in
Papiergeld nicht möglich sind.
Zuwiderhandlungen werden nach § 9 b des Gesetzes
über den Belagerungszustand bestraft.
Coblenz, den 25. Januar 1917.
Der Kommandierende General.
von Ploetz, General der Infanterie.