16. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918

Erinnerung zur Einhaltung der Ablauffrist der Mahlkarten für Hafer

Für Haferflocken-Selbstversorger!
Wir machen darauf aufmerksam, daß im Erntejahr 1918
die Mahlkarten nach 2 Monaten vom Tage der Aus-
stellung ab gerechnet ungültig werden, sodaß frühzeitige Zu-
bringung zur Mühle unbedingt geboten ist, damit rechtzeitige
Verarbeitung des Hafers erfolgen kann.
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9. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1918

Bekanntmachung zu Arbeitszeiten von Mühlen im Kreis Schleiden

Anlieferung
und Verarbeitung von Früchten in den Mühlen.
Nach § 21 der Kreisanordnung vom 7.8.1918,
betreffend Verbrauchsvorschriften für Selbstversorger
und Vorschriften für Mühlen und sonstige Betriebe,
die gewerbsmäßig Früchte für Selbstversorger ver-
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7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Verordnung über Ausmahlung von Getreide im Kreis Schleiden

Ausmahlungssatz für Getreide.
Nach einer Anordnung des Preußischen Landes-
getreideamtes sind Roggen und Weizen, wie bisher,
mindestens bis zu 94 v[on]. H[undert]., Gerste mindestens
bis zu 85 v[on]. H[undert]. und Hafer mindestens bis zu
50 v[on]. H[undert]. auszumahlen.
Diese Mindestsätze gelten für alles Getreide, das
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26. Oktober 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Oktober 1917

Es ist ein Ausmahlungssatz für Brotgetreide vorgeschrieben.

    Ausmahlungssatz für Brotgetreide. In
einem großen sächsischen Blatt wurde kürzlich
ausgeführt, daß einige Bezirke bereits dazu
übergegangen seien, die gesamte Ausbeute beim
Weizen in zwei Hauptteile zu zerlegen, sie
ließen zunächst ein 74 %iges Weizenmehl her-
stellten und stellen dieses Mehl den Weinhänd-
lern zur Herstellung von Weißbrot oder zum
Verteilen für Kochzwecke zur Verfügung, wäh-
rend der hiernach verbleibende Rest, 20 %iges
Weizenmehl dem Roggenmehl beigemengt, und
auf diese Weise zur Herstellung des Schwarz-
brotes verwendet werde. In dem Artikel ist
angeregt, daß die Reichsgetreidestelle mög-
lichst bald für das ganze Reich einheitlich ähn-
liche Anordnungen herausgeben möge. Demge-
genüber sei betont, daß auf Grund eingehen-
der Erwägungen von einer Herabsetzung des
zur Zeit gültigen Ausmahlungssatzes von 94 %
abgesehen werden muß. Dieser Ausmahlungs-
satz gilt für alles Brotgetreide, daß die Reichs-
getreidestelle oder ein selbstwirtschaftlicher Kom-
munalverband einer Mühle zum Ausmahlen
übergibt. Er gilt ferner auch für alles Brot-
getreide (Roggen, Weizen), welches landwirt-
schaftliche Unternehmer ausmahlen sollen. Von
der Befugnis, Ausnahmen für Selbstversorger-
Mühlen zuzulassen, wird von dem Direktorium
der Reichsgetreidestelle regelmäßig kein Ge-
brauch gemacht. Das in dem Blatte geschil-
derte Verfahren ist unzulässig. Die Beimen-
gung von 20%gem Weizennachmehl der ge-

samten Weizenausbeute zum Roggenmehl be-
deutet eine nicht zu rechtfertigende Verschlech-
terung des Roggenbrotes in erheblichem Maße.
Die Reichsgetreidestelle ist dieserhalb bereits
bemüht, allen derartigen zu ihrer Kenntnis
gelangenden Mißbräuchen entgegenzutreten.

15. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Juli 1916

Der Obermeister der Solinger Bäckerinnung, Laurenz Bremen, verteidigt die Solinger Bäcker gegen die Kritik an der Qualität des Brotes und macht vor allem die Mühlen dafür verantwortlich.

                            Brotklagen.
   Auf den unter dieser Ueberschrift wiedergegebenen Artikel
des Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamtes schreibt
uns Herr L. Bremen, der Obermeister der Solinger Bäcker-
Innung:
                                                   Solingen, den 14. Juli 1916.
   Auf die Zuschrift des hiesigen Nahrungsmittel-Untersuchungs-
amte sind er Mittwochs-Nummer der hiesigen Tageszeitungen er-
widere ich folgendes:
   Wenn die Bevölkerung sich über schlecht gebackenes und schlecht
schmeckendes Brot beklagt, so hat sie damit vollkommen recht, haben
die Bäcker doch schon seit 3 bis 4 Wochen muffigen,
heißen Roggenschrot, das Rohmaterial für Schwarzbrot, geliefert
bekommen. Die Schuld hieran liegt nicht, was ich besonders be-
tonen möchte, an der hiesigen Verteilungsstelle, der Firma J.C.
Döpper, sondern daran, daß die Mühlen den Roggen
nicht sorgfältig genug behandeln. Eine Beschwerde
der gesamten Bäckerschaft des Regierungsbezirks
Düsseldorf an den Herrn Regierungspräsidenten im Monat

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8. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. April 1915

Die Kölner Pioniere sollen bei ihrem Übungsmarsch einen Schornstein an der Wupper sprengen

+ Solingen, 8. April. Morgen, Freitag, nachmittag 5 Uhr,
werden die bereits angekündigten Kölner Pioniere, über Burg
kommend, den zwischen der Papiermühle Jagenberg und der
Kohlfurterbrücke gelegenen Kamin sprengen. Darauf erfolgt der
Abmarsch nach Solingen, woselbst 300 Mann im Kaisersaal
Quartier beziehen. Die Offiziere und Unteroffiziere werden in
Bürgerquartieren untergebracht werden. Abends findet von
8 – 10 Uhr im Bayerischen Hofe ein gemütliches Zusammensein
statt, am dem die Offiziere und Unteroffiziere der Pionier-Abtei-
lung, die Mitglieder der Stadtverwaltung und die Vorstände der
Solinger Kriegervereine teilnehmen.