18. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1916

Redakteur Otto Niebuhr (Elberfeld) aus der Haft entlassen

…                            Strafe verbüßt.
   Gestern wurde Genosse Otto Niebuhr, Redakteur der
Elberfelder „Freien Presse“, aus „”Schloß Bendahl”“ wieder
entlassen, wo er wegen Herausgabe des „”Morgenrot”“ drei
Monate Aufenthalt genommen hatte.

22. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Juli 1916

Der sozialdemokratische Redakteur der „Freien Presse“ in Elberfeld, Otto Niebuhr, muss seine Gefängnisstrafe antreten

                           Von unserer Presse.
   Gestern mußte unser Genosse Niebhur in Elberfeld
seine dreimonatige Gefängnisstrafe antreten, die er im
„Morgenrot“-Prozeß erhielt. Auch der weitere Redakteur der
„Freien Presse“, Genosse Oskar Hoffmann, ist im Ge
fängnis, so daß nur noch der Redakteur für Hagen, Genosse
Liebig, übrigbleibt.

14. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1915

Gefängnisstrafe für den verantwortlichen Redakteur der sozialdemokratischen Monatszeitschrift „Morgenrot“

       Morgenrot
heißt eine von der Leitung des Agitationsbezirks Niederrhein
herausgegebene Agitationsschrift, die jeden Monat erscheint und
in Elberfeld herausgegeben wird. Auf Grund eines in dieser
Monatsschrift gedruckten Artikels war gegen den verantwort-
lichen Redakteur, Genossen Otto Niebuhr in Elberfeld,
Anklage wegen Vergehens gegen § 130 des St[raf]-G[esetz]-B[uches]
(„wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise
verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen
einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu 600
Mark oder mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft“) erhoben
worden. Die Sache wurde gestern vor der Strafkammer in
nichtöffentlicher Sitzung verhandelt. Der Redakteur wurde zu
3 Monaten Gefängnis verurteilt.
   Von der weitergehenden Anklage, durch denselben Artikel
sich auch der versuchten Anreizung von Personen des Sol-
datenstandes zum Ungehorsam schuldig gemacht zu haben (Ver-
gehen gegen das Gesetz über den Belagerungszustand vom
Jahre 1851) erfolgte Freispruch.
   Der Staatsanwalt hatte 1 Jahr und 3 Monate Gefängnis
bei sofortiger Verhaftung beantragt. Auch die sofortige Ver-
haftung lehnte das Gericht ab.

6. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1915

Die Schließung der Elberfelder Parteidruckerei nach sechs Wochen aufgehoben.

Die Schließung einer Parteidruckerei aufgehoben.
   Wegen des Druckes der vom Generalkommando des
7. Armeekorps verbotenen Zeitschrift „Morgenrot“ war die
Akzidenzdruckerei unseres Elberfelder Parteiblattes ge-
schlossen worden. Nach etwa sechswöchiger Dauer ist die
Schließung nunmehr durch Verfügung vom 1. Juli wieder auf-
gehoben worden. Ueber die Bedingungen dieser Anordnung
darf nichts mitgeteilt werden.