Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1915
Gefängnisstrafe für den verantwortlichen Redakteur der sozialdemokratischen Monatszeitschrift „Morgenrot“
Morgenrot
heißt eine von der Leitung des Agitationsbezirks Niederrhein
herausgegebene Agitationsschrift, die jeden Monat erscheint und
in Elberfeld herausgegeben wird. Auf Grund eines in dieser
Monatsschrift gedruckten Artikels war gegen den verantwort-
lichen Redakteur, Genossen Otto Niebuhr in Elberfeld,
Anklage wegen Vergehens gegen § 130 des St[raf]-G[esetz]-B[uches]
(„wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise
verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen
einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu 600
Mark oder mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft“) erhoben
worden. Die Sache wurde gestern vor der Strafkammer in
nichtöffentlicher Sitzung verhandelt. Der Redakteur wurde zu
3 Monaten Gefängnis verurteilt.
Von der weitergehenden Anklage, durch denselben Artikel
sich auch der versuchten Anreizung von Personen des Sol-
datenstandes zum Ungehorsam schuldig gemacht zu haben (Ver-
gehen gegen das Gesetz über den Belagerungszustand vom
Jahre 1851) erfolgte Freispruch.
Der Staatsanwalt hatte 1 Jahr und 3 Monate Gefängnis
bei sofortiger Verhaftung beantragt. Auch die sofortige Ver-
haftung lehnte das Gericht ab.