Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. September 1917
Gründung Kriegshilfskasse für Kriegsteilnehmer und Angehörige für neues Geschäft
Vermischtes.
Schleiden, 20. Sept[ember]. (Kriegshilfskasse der
Rheinprovinz unter Beteiligung des Kreises Schleiden.)
Bei der Landesbank der Rheinprovinz ist eine Kriegs-
hilfskasse gegründet worden. Die Kasse hat den
Zweck, den Kriegsteilnehmern oder deren Angehörigen
zum Zwecke der Wiederherstellung ihrer geschäftlichen
Selbständigkeit, besonders zur Wiederaufrichtung eines
Handwerks oder kleineren Gewerbebetriebes, Darlehen
(verzinsliche oder zinsfreie) zu gewähren. An sich
stellt die Errichtung der Hilfskasse eine Notstands-
aktion zur Beschaffung von Betriebskredit für die aus
dem Felde zurückkehrenden Angehörigen des erwerbs-
tätigen Mittelstandes dar. Soweit Real- und Personal-
kredit, insbesondere genossenschaftlicher Kredit nicht in
Anspruch genommen werden kann, und Unterstützungs-
bedürftigkeit und Würdigkeit vorliegt, sollen an die
vorgenannten Personen Vorschüsse mit Bürgschaft des
Kommunalverbandes gegeben werden. Gemäß einem
Beschluß des Kuratoriums der Landesbank sollen die
aus Mitteln der Kriegshilfskasse an die in Betracht
bez[iehungs]w[eise] zu bewilligenden Darlehn im Einzelfalle den
Betrag von 3000 M[ar]k nicht übersteigen. In seiner
letzten Sitzung hat der Kreistag des Kreises Schleiden
es einstimmig als eine Dankesschuld gegenüber den
Kriegsteilnehmern bezeichnet, ihnen zur Wiederher-
stellung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit behülflich
zu sein. Er hat darum auch gerne die von der
Landesbank der Rheinprovinz verlangte Bürgschaft,
die in der Uebernahme der Haftung von Darlehen
in einer bestimmten Höhe besteht, übernommen. Die
Kreiseingesessenen werden die Schaffung dieser Ein-
richtung sicherlich freudig begrüßen. Anträge auf
Bewilligung von Darlehen sind an die zuständigen
Bürgermeisterämter zu richten.