Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12 August 1914
Mahnung an die Ohligser Bürger, keine städtischen Hilfsleistungen für Notleidende zu missbrauchen. Geschäftsleute sollen kein Bargeld für Warengutscheine auszahlen.
Mahnung an die Ohligser Bürgerschaft und an die
Geschäftsleute.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in
großzügiger und freigiebiger Weise eine verhältnismäßig
große Summe für die Linderung der Kriegs-
not bewilligt.
Es ist selbstverständlich, daß diese Gelder nur von solchen
in Anspruch genommen werden dürfen, die wirklich Not
leiden.
Diejenigen Herren aus der Ohligser Bürgerschaft, die
sich der schweren und ehrenvollen Pflicht unterzogen haben,
die Verhältnisse der Antragsteller an Ort und Stelle zu prüfen,
haben die bedauerliche Feststellung gemacht, daß in manchen
Fällen die Mildtätigkeit der Stadt mißbraucht
worden ist. Die Verhältnisse waren zum Teil so, daß die In-
anspruchnahme der öffentlichen Hilfe nicht gerechtfertigt war.
Ferner wurde durch die mit den Verhältnissen vertrauten
Herren festgestellt, daß direkt unwahre Angaben auf dem
Rathaus gemacht worden waren.
Wer sich so benimmt und sich bei der allgemeinen Notlage
zu bereichern sucht, begeht ein Verbrechen gegen die wirklich
Armen und sozusagen einen Diebstahl zum Nachteile der steuer-
zahlenden Einwohner an öffentlichen Mitteln.
Die Geschäftsleute werden dringend gebeten,
auf die überreichten Gutscheine nur solche Waren zu liefern,
die zum Leben notwendig sind. Es ist zu verwerfen, daß, wie
es geschehen ist, bares Geld gegen den Gutschein ausgehändigt
wurde.