23. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Januar 1917

Minimal- und Höchstlöhne oder Wucher mit der Arbeitskraft? Eine polit-ökonomische Betrachtung.

                 Ursache und Wirkung.
   „Gegen den Wucher mit der Arbeitskraft muß in derselben
Weise angekämpft werden, wie gegen den Wucher mit Lebens-
mitteln.“ Diesen Ausspruch tat in der ersten Sitzung des
Schlichtungsausschusses für den Vaterländischen Hilfsdienst der
Vorsitzende, Herr Amtsrichter Dr. Wirtz.

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13. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1916

Ein Rückblick auf die Erfolge der internationalen Frauenbewegung im Jahr 1915: Vollkommene politische Gleichstellung in Dänemark; in verschiedenen Ländern wurden Frauen erstmalig in Ämter berufen, die ihnen bisher verschlossen waren; Fortschritte in der Sozial- und Frauengesetzgebung, wie die absolute Gleichstellung des außerehelichen Kindes mit dem ehelichen in Norwegen und der Achtstundentag für Frauen in Kalifornien; die Friedensinitiativen der sozialistischen und bürgerlichen Frauenbewegung.

                    Die Frauenbewegung
                          im Jahre 1915.
   Was hat das Jahr 1915 den Frauen gebracht? Haben sie
in diesem von Kriegslärm erfüllten Zeitraum Fortschritte er-
zielt, und ist eine Gewähr dafür vorhanden, daß künftig die
Staatsbürgerinnen der kriegführenden Länder einen wenn
auch nur bescheidenen Einfluß auf die Gestaltung der Politik
ausüben werden? Diese Fragen müssen wir bei einem Rück-
blick auf die Erfolge der Frauenbewegung im vergangenen
Jahr zu beantworten suchen.
   Die Last, die der Krieg den Frauen auferlegt, ist drückend
und schwer. Ueberall sehen sie sich vor neue Aufgaben gestellt.
Mit fast übermenschlicher Anstrengung suchen Hunderttausende
von ihnen in allen Staaten das Problem der Verbindung von
Hausfrauenpflichten und Erwerbsarbeit zu lösen, nicht in
theoretischer Betrachtung, sondern in hartem Kampf um ihre
und ihrer Kinder Existenz. Ihre Leistungen werden von allen
Seiten gepriesen. Man lobt ihr tatkräftiges Einspringen in
die Lücken, die die zur Fahne gerufenen Männer im Wirt-
schaftsleben gerissen haben, und wahrlich, ihre Arbeit wird
nicht geringer, auch wenn wir auf die Phrase verzichten und
sagen, daß die Frauen schwere Männerarbeit übernommen
haben, weil sie arbeiten müssen, um leben zu können. Die
Opfer an Kraft und Gesundheit, die von den Frauen in dieser
Zeit gebracht werden, sind ungeheuer. Sie legen den Staaten
die Verpflichtung auf, diese Arbeitsleistung durch eine erheb-
liche Verbesserung der Rechtsstellung seiner weiblichen Staats-
bürger anzuerkennen.

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19. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Februar 1915

Weil auch in Solingen die sogenannte Militäreffektenindustrie im Krieg eine enormen Bedeutung gewonnen hat, berichtet die „Bergische Arbeiterstimme“ ausführlich über die Bestimmungen des auf Reichsebene gerade abgeschlossenen Tarifvertrages für Kriegsausrüstungsgegenstände.

Ein Tarif für Kriegslieferanten.
   Im oberen Kreise Solingen hat sich seit
Ausbruch des Krieges eine ziemlich lebhafte Fabrikation von
Kriegsbedarf in Ledersachen aufgetan. Um die teilweise
anarchistischen Arbeits- und Entlohnungsverhältnisse zu regeln,
ist nach mehrtägigen Verhandlungen, die unter Mitwirkung
des Kriegsministeriums und der Feldzeugmeisterei zwischen
den Militärausrüstungsfabrikanten (oder „Kriegsleder–
ausrüstungsverband“) und dem Verbande der
Sattler und Portefeuiller gepflogen worden
sind, ein Reichstarif zustande gekommen, der mit dem kommen-
den 1. März in Kraft tritt. Bei der Bedeutung die augen-
blicklich diese Industrie im Kreise Solingen hat, geben wir die
nachstehenden Ausführungen eines Mitarbeiters über den
neuen „Kriegstarif“ wieder:
     Es sei gleich vorweg bemerkt, daß jedem Fabrikanten, der gegen
die Bestimmungen dieses Reichstarifs verstößt, die Lieferungen für
das Heer entzogen werden können und auch entzogen werden. Da
alle Lieferungen nunmehr  durch die Hand des Kriegs-Leder-Aus-
rüstungsverbandes gehen, ist eine scharfe Kontrolle möglich. Aus
dem Tarife selbst seien diese Positionen hervorgehoben: Die regel-
mäßige Arbeitszeit soll für alle Betriebe 53 Stunden betragen. Die
Einteilung der Arbeitszeit bleibt jedem Betriebe überlassen, ist jedoch
möglichst einheitlich zu regeln. An den Tagen vor Ostern, Pfingsten
und Weihnachten wird nur 6 Stunden gearbeitet ohne Lohnabzug
für Zeitlohnarbeiter. Die auf Zeitlohn beschäftigten Arbeiter er-
halten die vom Arbeitgebern angeordneten Feiertage, entsprechend
ihrem Verdienst, bezahlt.
   Ueberstunden sind möglichst zu vermeiden. Für die
vom Arbeitgeber angeordneten Ueberstunden muß ein Aufschlag be-
zahlt werden: für die erste und zweite Stunde 25 Prozent, für die
dritte Stunde und für Sonntagsarbeit 33⅓ Prozent. Stücklohn-
arbeiter erhalten für die erste und zweite Stunde je 15 Pf[enni]g, für
die dritte Stunde und für Sonntagsarbeit je 25 Pf[enni]g Zeitlöhne (als
Grundlöhne für das ganze Deutsche Reich).
   Der Mindestzeitlohn beträgt:
  für gelernte Sattler über 20 Jahre.. . . . . . . . . . . . .50 Pf[enni]g die Stunde
  „   gelernte Sattler unter 20 Jahren . . . . . . . . . . .  42   “      “                “
  „   Hilfsarbeiter über 20 Jahre. . . . . . . . . . . . . . .  40   “      “         “
  „   Hilfsarbeiter über 17 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . 32  “      “         “
  „   Hilfsarbeiterinnen über 17 Jahre  . . . . . . . . . . 22  “      “         “
  „   Lederstepperinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  30    “        “      “
  „   sonstige Mascinennäherinnen . . . . . . . . . . . .   25    “        “      “
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