Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juli 1917
Ein Gerichtsverfahren wegen Backens von zu leichtem Schwarzbrot gegen einen Bäcker aus Höhscheid
Höhscheid, Eine vernichtende Kritik übte das So-
linger Schöffengericht an dem Geschäftsgebaren des Großbäckers
Fritz M. aus Höhscheid, gegen den eine Anklage wegen fortge-
setzten Betruges durch Backen und Verabreichen zu leichten
Schwarzbrotes erhoben worden war. M. ist schon einmal
wegen Verkaufs zu leichten Brotes, ferner wegen Verbackens von
Strohmehl verurteilt worden, in letzterem Falle zu 300 Mark Geld-
strafe. Im Februar d[iesen] J[ahre]s machten zahlreiche Personen – Ge-
schäftsleute und auch Selbstverbraucher – die Wahrnehmung, daß
das von ihnen bezogene, aus der M.schen Bäckerei herrührende
Schwarzbrot entsprechend seinem auffallend kleinen Format viel zu
leicht war. Es wurden in den verschiedensten Fällen durch Nach-
wiegen Mindergewichte von 80, 100, 120, 150 und sogar 200 Gramm,
an einem einzigen Schwarzbrote festgestellt, dessen Gewicht noch
24 Stunden nach der Herstellung nach einem Erlaß des Solinger
Kreisausschusses 4 Pfund betragen muß. Selbst Brote, die von der