Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Mai 1918
Verbot des Handelns mit Militaria
Bekanntmachung.
Ich mache darauf aufmerksam, daß der Handel mit
militärischen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen
verboten ist. Vorkommende Fälle werden der Staats-
anwaltschaft zur Verfolgung übergeben.
Schleiden, den 29. April 1918.
Der Königliche Landrat,
Graf von Spee.