Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Dezember 1917
Der Trauschein ist auf Reisen im Paderborner Land mit sich zu führen.
– Der Trauschein auf Reisen. Der Militärpaß
allein genügt anscheinend noch nicht auf Reisen.
Auch den Trauschein muß jetzt mitnehmen, wer mit
seiner Gattin reist. Besonders, wenn das heilige
Paderborn das Reiseziel ist. Die dortigen Be-
hörden haben angeordnet, daß Gasthofbesitzer nur
dann Ehepaare aufnehmen dürfen, wenn sie sich
durch den mitgebrachten Trauschein als verheiratet
ausweisen. Es muß alles seine Ordnung haben
in Preußen.