17. Juni 1916

BAST_17_06_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juni 1916

Auch in Höhscheid müssen Fortbildungsschüler trotz anderslautendem Beschluss der sozialdemokratisch dominierten Stadtverordnetenversammlung an der militärischen Erziehung teilnehmen

                Die Fortbildungsschulen und die
                        militärischen Uebungen.
   mx. Die Frage, ob die militärischen Uebungen zum
Pflichtunterricht der Fortbildungsschulen gehören, bildete die
Unterlage eines Prozesses, der gestern vor dem Solinger
Schöffengericht verhandelt wurde. Als im vorigen Jahre in
einer Stadtverordnetensitzung in Höhscheid darüber ver-
handelt wurde, ob auch für die dortige Fortbildungsschule der
„militärische Unterricht“ eingeführt werden sollte, lehnte die
Majorität, die bekanntlich aus unseren Genossen besteht, die
militärischen Uebungen als Pflichtunterricht ab. Man stellte
sich auf den Standpunkt, daß man es jedem Schüler freistellen
sollte, ob er an den Uebungen teilnehmen wolle oder nicht. Der
Schleifer H. von Widdert hielt auf Grund dieses Beschlusses
seinen Sohn von den Uebungen fern. Gegen H. wurden dann
eine Reihe Strafverfügungen erlassen, im Gesamtbetrage von
50 Mark. Gegen diese Strafmandate erhob H. Einspruch und
verlangte richterliche Entscheidung.

Weiterlesen

16. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. September 1914

Einberufung von 16 Jahre alten Jungen zum militärischen Hilfs- und Arbeitsdienstes

Aufruf.
Eine eiserne Zeit ist angebrochen, welche die höchsten
Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Opfer-
willigkeit jedes einzelnen stellt. Auch die heran-
wachsende Jugend vom 16. Lebensjahr ab soll
nötigenfalls zu militärischen Hilfs- und Arbeitsdienst
nach Maßgabe ihrer körperlichen Kräfte herangezogen
werden.
Weiterlesen