Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juni 1916
Auch in Höhscheid müssen Fortbildungsschüler trotz anderslautendem Beschluss der sozialdemokratisch dominierten Stadtverordnetenversammlung an der militärischen Erziehung teilnehmen
Die Fortbildungsschulen und die
militärischen Uebungen.
mx. Die Frage, ob die militärischen Uebungen zum
Pflichtunterricht der Fortbildungsschulen gehören, bildete die
Unterlage eines Prozesses, der gestern vor dem Solinger
Schöffengericht verhandelt wurde. Als im vorigen Jahre in
einer Stadtverordnetensitzung in Höhscheid darüber ver-
handelt wurde, ob auch für die dortige Fortbildungsschule der
„militärische Unterricht“ eingeführt werden sollte, lehnte die
Majorität, die bekanntlich aus unseren Genossen besteht, die
militärischen Uebungen als Pflichtunterricht ab. Man stellte
sich auf den Standpunkt, daß man es jedem Schüler freistellen
sollte, ob er an den Uebungen teilnehmen wolle oder nicht. Der
Schleifer H. von Widdert hielt auf Grund dieses Beschlusses
seinen Sohn von den Uebungen fern. Gegen H. wurden dann
eine Reihe Strafverfügungen erlassen, im Gesamtbetrage von
50 Mark. Gegen diese Strafmandate erhob H. Einspruch und
verlangte richterliche Entscheidung.