14. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Dezember 1918

Anordnung zur Zahlung von Kriegsunterstützung an die Kassen des Kreises Schleiden

Kriegsunterstützung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 3.
Dezember 1916 steht den Familien der aus dem
Heeresdienste entlassenen Mannschaften noch eine
Halbmonatsrate nach dem Tage der Entlassung als
außerordentliche Unterstützung zu. Es erhalten also
die Familien der in der Zeit vom 16. November bis
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4. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Dezember 1918

Regelungen und Bestimmungen zum Entlassungsschein für den Militärdienst

Vermischtes.
– Das Verhältnis nach der Besatzung wird durch
folgenden Privatbrief aus Saarbrücken beleuchtet, wo
die Franzosen seit einigen Tagen bereits sind. In
Saarbrücken gelten Reklamierte als ordnungsmäßig
aus dem Heer entlassen; ein besonderer Entlassungs-
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2. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Oberlar“ 1896-1929, B 990, S. 50 

Heinrich Scheiderich kehrt an die Oberlarer Schule zurück und nimmt den Schulunterricht wieder auf.

Dezember 2.  Lehrer Scheiderich ist aus dem Heeresdienste entlassen
                       und nimmt den Unterricht wieder auf.

30. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. November 1918

Erinnerung an die Ausstellung von Entlassungsbescheinigungen an alle die diesen noch nicht im Besitz haben

Vermischtes.
Schleiden, 28. Nov[ember]. (Wichtig für alle männ-
lichen Personen, die am 2. August 1914 das 45.
Lebensjahr noch nicht erreicht hatten.) Um nachträglich
keinerlei Schwierigkeiten zu haben, ist es dringend
erforderlich, daß jeder, welcher noch nicht eine Ent-
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27. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. November 1918

Die Entlassung reklamierter Heeresangehöriger aus dem Militärdienst

Reklamierte Heeresangehörige.
   Bisher bestanden Zweifel, ob die bisher reklamierten Heeres-
angehörigen schon als ordnungsgemäß entlassen gelten oder ob sie sich
bei ihrem zuständigen Truppenteil oder Bezirkskommando noch eine
besondere Bescheinigung über ihre Entlassung aus dem Heeresdienst
beschaffen müssen. Diese Frage hat jetzt eine Klärung dahin er-
fahren, daß alle reklamierten Heeresangehörigen,
die in den zu räumenden Gebieten beheimatet oder noch nicht ent-
lassen sind, umgehend beim nächsten Bezirkskom-
mando, wenn dieses nicht mehr vorhanden, bei der nächsten mili-
tärischen Dienststelle sich zu melden haben unter Vorlegung ihrer
ordnungsgemäßen Reklamationspapiere zwecks „Entlassung aus dem
Heeresdienst“. Diese Dienststellen haben Reklamierten die Entlassung
aus den militärischen Dienstverhältnissen in ihren Militärpapieren
ausdrücklich zu bescheinigen. Es sei noch hervorgehoben, daß sich
nicht nur alle die den Entlassungsschein verschaffen müssen, die durch
Verfügung eines Generalkommandos zur Arbeitsaufnahme bei
irgendeiner Firma, Behörde usw. entlassen und zurückgestellt wur-
den, sondern auch alle am 2. August 1914 noch militärpflichtigen
Personen, die infolge Reklamation überhaupt nicht eingezogen waren.
Die Sache ist von größter Wichtigkeit. Wie nämlich einige Heeres-
gruppen mitteilen, soll der Verband bei der Besetzung von Metz
reklamierte Mannschaften, die noch nicht nach den vorstehend wieder-
gegebenen Erfordernissen entlassen waren, interniert haben. Darauf
sind wohl auch die Gerüchte über eine Internierung der Wehrpflich-
tigen zurückzuführen.

26. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Viktoriastraße“ 1874-1950, A 973, S. 106

Lehrer Ettwig ist wieder an der Troisdorfer Schule tätig.

26. November begann Herr Lehrer Ettwig nach seiner Entlassung
    aus dem Heeresdienst den Unterricht wieder.

26. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918

Aufruf zur Fristwahrung von Anträgen zum Zurückstellung vom Heeresdienst

Bekanntmachung.
Gemäß Anordnung des stellv[ertretenden] Generalkommandos VIII.
A[rmee] K[orps] wird hiermit bestimmt, daß für die Folge-Anträge auf
Zurückstellung vom Heeresdienst, soweit nicht bereits letztmalige
Zurückstellung verfügt worden ist, mindestens 6 Wochen (nicht
4 Wochen wie bisher) vor Ablauf der Zurückstellungsfrist bei
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18. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. September 1918

Auch ausgeschiedene Militärinvalide können erneut zum Dienst eingezogen werden.

   –  Wiedereinstellung von Militärinvaliden. In
den Kreisen der in Friedenszeiten aus dem Hee-
resdienst entlassenen dienstunbrauchbaren Personen
ist die Ansicht verbreitet, daß sie auf Grund ihrer
früheren Entlassung nicht wieder zum Heeres-
dienst herangezogen werden könnten. Die An-
nahme ist, wie das Kriegsministerium auf eine
Anfrage mitgeteilt hat, irrig. Durch das Gesetz
vom 4. September ist die erneute Musterung der
als Militärpflichtige dauernd dienstunbrauchbar er-
klärten Wehrpflichtigen zum Zwecke ihrer Heran-
ziehung zum Heeresdienst ermöglicht worden.

4. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918

Einzug aller kriegstauglichen Haushunde zum Meldedienst

Hunde an die Front!
Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die
Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen
aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen
gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben
erhalten, weil Hunde ihnen den Meldegang abnahmen.
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21. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. August 1918

Einzug des Mechernicher Kassengehilfe zum Heeresdienst

Bekanntmachung.
Der bei der Gemeindekasse Mechernich beschäftigt gewesene
Kassengehülfe Wilhelm Donner ist zum Heeresdienst ein-
gezogen. Infolgedessen wird die ihm unterm 20. Dezember 1917
erteilte Bevollmächtigung zur Erteilung von Empfangsbe-
scheinigungen zurückgezogen.
Schleiden, den 17. August 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee.

19. November 1917

Vorderseite des Schreibens des Direktors des Landesarmenhauses in Trier Vorderseite des Schreibens des Direktors des Landesarmenhauses in Trier

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Kriegsbeihilfen, Gen., Nr. 8637.

Der Direktor des Landesarmenhauses in Trier bittet den Landeshauptmann um Lohnfortzahlung des zum Kriegsdienst eingezogenen Gärtners Wilhelm Rittmeyer, sowie um Auszahlung der Bezüge an die Ehefrau. Weiterlesen

3. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. November 1917

Pferdeverkauf wegen Einberufung

Wegen Einberufung steht ein
dreijähriges gut eingefahrenes
Pferd zu verkaufen bei
Landwirt Wilh[elm] Stoffels,
Malsbenden b[ei] Gemünd

10. Oktober 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Oktober 1917

Richard Klein (1890-1967) war ein deutscher Maler, Bildhauer, Grafiker und Medailleur. Während des Ersten Weltkrieges fertigte er patriotische Ansichtskarten mit ähnlichen Motiven, wie wir sie in diesem Zeitungsartikel sehen, an. Ab 1935 war der Direktor der Staatsschule für angewandte Kunst in München. Im Dritten Reich stellte er eine Reihe von Briefmarken, Medaillen und Siegestrophäen für die nationalsozialistische Regierung her. Er war ein beliebter Künstler im Dritten Reich und wurde 1944 von Joseph Goebbels und Adolf Hitler auf die Gottbegnadeten-Liste gesetzt. Diese Liste beinhaltet jene Künstler, welche trotz der immer schlechter werdenden militärischen Situation für das Dritte Reich weithin nicht eingezogen werden sollten, da sie für die Propaganda unersetzbar waren. Weitere Künstler auf der Liste waren vor allem die an Joseph Goebbels Propagandafilmen beteiligten Filmschaffenden.
Dieser Aufruf zum Unterzeichnen von Kriegsanleihen fällt in die siebte von neun Verkaufskampagnen von Kriegsanleihen in Deutschland. Zur Finanzierung des Krieges setzten vor allem das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn und das Russische Reich auf Kriegsanleihen.                 

So wird äußerste Pflichterfüllung von Allen verlangt!
[Bilder]

Richard Klein, der bekannte Münchener
Kunstmaler hat hier ein echtes Bild der deut-
schen Nähr- und Wehrkraft geschaffen. Uner-
müdlich, voll ruhiger Selbstverständlichkeit
erfüllt die Bauersfrau die Plichten ihres Man-
nes in Feld und Garten. Die fruchtbare Erde
darf nicht brach liegen, denn mehr als je
bedarf das deutsche Volk des Getreides. Und
ihr Mann hat jetzt höhere Pflichten zu erfüllen.
Ihn hat das Vaterland gerufen, damit er die
Heimat schütze, damit er mithelfe, den großen
schützenden Wall zu bauen, hinter dem deutsche 

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