23. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Mai 1917

Aufruf an die Landwirte, alle entbehrlichen Kornvorräte für die Versorgung der Truppenpferde abzuliefern

Landwirte!
Unser Heer braucht noch dringend

Hafer oder Mengkorn!
Den Pferden, die unter ständigen schwersten Anstrengungen

unseren Truppen an der Front Munition und Proviant ununter-
brochen zuzuführen haben, fehlt es an dem notwendigen Kraftfutter.
Der Bedarf muß unter allen Umständen
gedeckt werden.
Das Heer hofft vertrauensvoll auf Euch, daß Ihr die er-

forderlichen Mengen zur Verfügung stellen werdet. Große Ein-
schränkungen und Opfer werden Euch dadurch auferlegt. Aber
der Dank und die Anerkennung des Vaterlandes wird Euch
gewiß sein!
Weiterlesen

15. November 1916

KalbeckHammHausHamm_bearbeitet-1

Archiv Kalbeck, Bestand Vittinghoff gen. Schell, Nr. 5096.

Auf dem Gelände des Hauses Hamm bei Hommersum, direkt an der Grenze zu den Niederlanden, werden vom Militär beidseitig des Weges vor der Brücke Schützengräben mit einigen Brustwehren angelegt.

Forsthaus-Calbeck, den 15. November 1916 

An die
Freiherrlich von Vittinghoff-Schell’sche Verwaltung
Rentei Calbeck 

Bei der heutigen Verhandlung auf dem Gute Hamm wurde mir von Major Bauer und Hauptmann Hichel eröffnet, dass zur Sicherung der Landesgrenze auf beiden Seiten des zur neuen Brücke führenden Weges je ein Schützengraben mit einigen Brustwehren angelegt werden müsse. Die betreffenden Stellen wurden mir örtlich angezeigt. Auf der Südseite kommt die ganz im Felde belegene Lohhecke von ca. 1 ar in Betracht; auf der Nordseite die hohe, mit Ginster stellenweise bestandene Weide. Beide Grundstücke gehören zur Pachtung des Ackerers Artz. Diesen würde die Rodung der Lohhecke besonders angenehm sein, da die Fläche alsdann später beackert werden könnte. 

Die Genehmigung habe ich mit der Bedingung erteilt, dass
1. der Mutterboden sorgfältig getrennt gehalten, das ganze Erdmaterial später wieder in der jetzigen Form eingeebnet und außerdem in der Weide die Oberfläche wieder mit Rasen, die Grasseite nach oben, abgedeckt werden muss.
2.Schadenersatz für die entgangene Nutzung an den Pächter geleistet werden muss, deren Feststellung gemeinschaftlich mit diesem vorzunehmen ist.
Nagel

7. September 1916

BAST_07_09_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1916

Militärdolmetscher für die rumänische Sprache gesucht

                    Wer spricht rumänisch?
   Vom Bezirkskommando wird uns geschrieben:
   Bisher noch nicht eingezogene ausgebildete und unausge-
bildete Wehrpflichtige, die der rumänischen Sprache in Wort
und Schrift mächtig sind, wollen sich umgehend – spätestens
bis zum 10. September – beim Bezirkskommando Solingen
auf Zimmer 8 persönlich melden. Die Verwendung dieser
Leute als Militärdolmetscher ist in Aussicht ge-
nommen.

17. Juni 1916

BAST_17_06_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juni 1916

„Nepper“ machen Solingen mit Schuhwaren unsicher

   Solingen. Warnung vor Schuhneppern! Die
überaus hohen Preise für Schuhwaren haben die Nepper, die
früher die Menschheit mit Anzugstoffen beglückten, dazu veran-
laßt, nunmehr „in Schuhen zu machen“. Diese Leute ziehen
jetzt hausierend durch unsere Gegend und verkaufen – „Mili-
tärschnürschuhe“. Die Schuhe sind noch nicht geschwärzt, um
bei den Käufern mehr Vertrauen zu erwecken. Die Sohlen
und Absätze der Schuhe sehen aus, als seien sie aus Kernleder.
In Wirklichkeit ist es eine Pappmasse, die sich bei Regenwetter
bald in ihre Bestandteile auflöst. Für die Schuhe, die beim
oberflächlichen Beschauen einen recht soliden Eindruck machen,
verlangen die Verkäufer 15 Mark und mehr. Bei den hohen
Preisen, die heute für das Besohlen von Schuhen bezahlt werden
müssen, wird sich mancher entschließen, solch ein Paar „derbe“
Militärstiefel zu erwerben, um dann zu spät einsehen zu müssen,
daß er gründlich hereingefallen ist. Von den Händlern wird
meistens angegeben, die Schuhe stammten aus einer Lieferung,
deren Abnahme von der Militärbehörde „Schönheitsfehler
wegen“ abgelehnt worden sei.

10. Juni 1916

BAST_10_06_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Juni 1916

Ein Überblick über die kulturellen Veranstaltungen Pfingsten 1916 in Solingen

        Pfingst-Veranstaltungen.
   Im Palasttheater kommt von heute ab ein mit besonderer Sorg-
falt ausgewähltes Festprogramm zur Vorführung, aus dessen
reichem Inhalt besonders zu erwähnen sind der spannende Detektiv-
film „Um die 500 000 Mark“, das glänzende Lustspiel „Fritzis neuer
Beruf“, sowie die originelle Komödie „Durch dick und dünn“.

Weiterlesen

5. Mai 1916

BAST_05_05_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Mai 1916

Ankündigung eines Militärkonzertes ins Solingen

  Solingen. Militär-Konzert. Am Samstagabend 8.30
Uhr ist im Kaisersaal ein Militärkonzert der Regimentskapelle des
Landwehr-Infanterie-Regiments Nr. 20 unter Leitung des Musik-
direktors Schrader. Der Reinertag des Konzerts ist für die
Hinterbliebenen der gefallenen Kameraden des Regiments bestimmt.
Als Solistin wird Frau Johanne Schrader-Röthig mitwirken. Den
Veranstaltern wäre ein ausverkauftes Haus zu wünschen.

8. Februar 1916

BAST_08_02_1916_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1916

Ein kleiner Auftrag des Militär-Bekleidungsamtes Düsseldorf löst die Beschäftigungsproblem der Solinger Schneider nicht.

   Solingen. Viel Geschrei um wenig Wolle!
Die Schneiderinnung und Rohstoffgenossenschaft hatte für
gestern abend eine Versammlung anberaumt, in der Militär-
arbeit ausgegeben werden sollte. Es hatten sich ungefähr 50
Schneider und Schneiderinnen eingefunden. Von dem Be-
kleidungsamt in Düsseldorf sind nach hier 150 Blusen zur Neu-
anfertigung und 300 Waffenröcke zum Ausbessern überwiesen
worden. Die Arbeit war im Handumdrehen vergriffen, so daß
Späterkommende mit leeren Händen abziehen mußten. Auch
so kommt auf die einzelne Person so wenig Arbeit, daß es uns
einigermaßen rätselhaft erscheint, wie die Schneider es an-
stellen sollen, an den paar Stücken Kriegerfrauen und Krieger-
töchter, wie es in der Ankündigung hieß, bei der Arbeit mit
zu beschäftigen. Die Löhne sind so festgesetzt: Die Innung
bekommt an Stundenlohn 60 Pf[enni]g, der Arbeiter erhält davon
46 Pf[enni]g die Stunde, und anzulernende Kriegerfrauen und
-töchter sollen mit 24 Pf[enni]g für die Stunde entlohnt werden.
Diese Löhne beziehen sich auf die Ausbesserungs-
arbeiten. Für Neuarbeiten wird ein Stücklohn be-
zahlt. Bei der großen Arbeitslosigkeit im Schneidergewerbe
bedeutet die Beschaffung dieser geringen Arbeitsmenge nur
ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Löhne scheinen
uns auch reichlich niedrig zu sein; die Schneider könnten nur
dann eben auf ein Existenzminimum kommen, wenn für jeden
Mann mehr Arbeit vorhanden wäre. Hier lohnt es sich kaum
erst, mit der Arbeit zu beginnen!

28. Januar 1916

19160128_Tauben_211

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Januar 1916 

Eine weitere Verordnung bezüglich der Tauben.  

      –  Nach einer Verordnung des Gouve-
neurs der Festung Köln vom 20.1.16.
dürfen sämtliche nicht für militärische Zwecke
vorgesehenen Tauben, einschließlich der im
Privatbesitze befindlichen Brieftauben, nur
vom eigenen Schlage fliegen, aber nicht von
diesem entfernt werden um an anderen
Stellen aufgelassen zu werden. Der vollstän-
dige Inhalt der Verordnung ist an den öffent-
lichen Anschlagstellen zu ersehen.

2. Dezember 1915

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Troisdorf Blücherstraße“ 1914-1934, A 976

Die Schule muss in Teilen dem Militär weichen.

Dezemb. 2.     Im Lehrerzimmer wird das Zahlmeister-
                        zimmer des Bataillons eingerichtet,
                        das Speicherzimmer wird von der
                        Militär-Küchenverwaltung belegt,
                        das Lehrmittelzimmer wird zur Handwerks-
                        stube des Militärschneiders.

6. Oktober 1915

06101915Pferdegesuch

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Oktober 1915

Kaufanzeige für Pferde

Pferdegesuch
Kaufe fortwährend schwere und leichte,

für Militär geeignete
Pferde.
Leo Liffman, Pferdehandlung,
Moltkestraße 9           Düren              Fernruf 1756.

30. September 1915

1915 09 30-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. September 1915

Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen

Hilden, 30. Sept. Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen. Zu der vielfach anhängig gewordenen Frage nach Gemeindeeinkommensteuerpflicht der Beamten, Militärbeamten und reaktivierten Offiziere aus ihrem Militäreinkommen ist eine Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichts noch nicht bekannt geworden. Es liegen aber bereits mehrere Entscheidungen preußischer Bezirksausschüsse sowie eines Oldenburgischen Verwaltungsgerichts vor, die einen für die Gemeinden günstigen Stand einnehmen, d. h. die Gemeindeeinkommensteuerpflicht aus dem Militäreinkommen bejahen. Die letztgenannte Entscheidung ist vom oldenburgischen Oberverwaltungsgericht bestätigt worden, doch liegt das Urteil im Wortlaut noch nicht vor. Die Mitteilungen der Zentralstelle des deutschen Städtetages (Juli, August 1915) führen die Urteile der Bezirksausschüsse Potsdam und Schleswig und des Verwaltungsgerichtshofes Varel auszugsweise an. Entscheidend ist nach allem, daß die Vergünstigung der Kommunalsteuer-Befreiung nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen nur den Militärpersonen des Friedensstattes zugute kommt.

7. September 1915

BAST_07_09_1915_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1915

In Barmen kam es zu einem Zusammenstoß zwischen Polizei und Zivilisten

Ein schwerer Zusammenstoß zwischen Polizei und Zivilisten,
in dem schließlich auch Militär-Patrouillen eingreifen mußten,
ereignete sich in der Nacht zum Sonntag an der Rathausbrücke
und unteren Fischertalstraße in Barmen. Die Polizei wollte
zur Verhaftung mehrerer Radaubrüder schreiten, wurde dabei
aber von deren Anhang derart bedrängt, daß die Verhaftungen
nur mit Hilfe des Militärs möglich waren. Die Arrestanten
wurden zunächst in das nahegelegene Zentralhotel gebracht;
dabei drängte eine große Menschenmenge unter Johlen und
Pfeifen derart nach, daß das Militär Befehl zum Aufpflanzen
der Bajonette erhielt. Dann zerstreute sich das Publikum.

28. Juli 1915

BAST_28_07_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915

Anweisung der Eisenbahndirektion Essen an das Bahnpersonal, Überfüllung von Zügen zu melden und ausreichend Platz für Militärpersonen vorzuhalten

          Ein Erlaß gegen das Eisenbahnelend.
                       Darf nachgeahmt werden!
   Die Eisenbahndirektion Essen hat nachstehende Verfügung an
ihre Stationen und Aemter erlassen:
   In letzter Zeit wird von vielen Seiten über eine große
Ueberfüllung sowohl in Schnellzügen als auch in Personen-
zügen Klage geführt. Insbesondere soll es in D-Zügen, die Anschlüsse
nach und von der Front haben, an Plätzen für Militärpersonen
mangeln. Diese sind dann gezwungen, sich während der Fahrt in den
Gängen der Wagen aufzuhalten oder in den höheren Wagenklassen
zum Nachteil der übrigen Reisenden Platz zu nehmen. Durch den
Andrang und die Erschwernisse (!!) in der Unterbringung der
Reisenden leiden die Abfertigung der Züge und die Pünktlichkeit des
Betriebes. Gerade in der jetzigen Zeit ist es Pflicht eines jeden bei

Weiterlesen

2. Juli 1915

BAST_02_07_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Juli 1915

Verlustzahlen des deutschen Militärs dürfen nicht mehr veröffentlicht werden.

                 Bekanntmachung
betreffend Verbot von Veröffentlichungen über die
      Gesamtverluste des deutschen Heeres.
   Auf Grund des § 9 b des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimmte ich folgendes:
   Es haben Veröffentlichungen über die Gesamtverluste
des deutschen Heeres und der deutschen Marine statt-
gefunden, die, wenn sie auch auf das amtliche, in den Ver-
lustlisten enthaltene Material Bezug nahmen, doch nicht
Anspruch auf Richtigkeit erheben konnten und zum Teil
weit übertriebene Zahlen angaben.
   Derartige Mitteilungen sind geeignet, grundlose Be-
unruhigung in der Bevölkerung hervorzurufen und auch
im Auslande unrichtige Vorstellungen über die deutschen
Verluste zu vermerken.
   Ich verbiete daher alle derartigen Veröffentlichungen
ohne Unterschied.
   Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem
Jahre geahndet, sofern nicht nach den allgemeinen Be-
stimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.
                                     Der kommandierende General:
                                                  von Gayl.

12. Juni 1915

1915 06 12

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juni 1915

Die Ehefrauen der für den Militärdienst eingezogenen Geschäftsleute die nun die Aufgaben Ihrer Ehemänner übernehmen, sollen von anderen, nicht militärpflichtigen Geschäftsleuten, beraten werden

Hilden, 12. Juni. Durch die verstärkten Einziehungen des Landsturmes zum Heeresdienst geraten viele kleine Geschäfte, deren Inhaber nunmehr Militärdienst tun, in eine schwierige Lage, und es wäre erwünscht, wenn sich andere Geschäftsleute, die nicht militärpflichtig sind, bereit finden lassen wollten, die Frauen solcher eingezogenen Geschäftsinhaber zu beraten. Solche Personen, die bereit sind, ehrenamtlich eine solche Aufgabe zu übernehmen, werden gebeten, sich bei der Handelskammer zu melden.