Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. September 1918
Der Vorstand des Solinger Haus- und Grundbesitzervereins hat auf einer Versammlung den Hauseigentümern eine weitere zehn prozentige Mietpreiserhöhung zum 1. April 1919 empfohlen.
Mietssteigerung.
In der am Montagabend in Solingen stattgefundenen
Versammlung des Haus- und Grundbesitzervereins wurde über
„Wohnungsfrage und Mietpreisbildung“
verhandelt. In der Hauptsache drehte es sich dabei um eine
Erhöhung der Mietpreise. Herr Adalbert Weck
führte einleitend dazu aus, das Ergebnis der hiesigen Woh-
nungszählung habe die Notwendigkeit der Schaffung neuer
Wohnungen nachgewiesen. Die hohen Baukosten, die nach dem
Kriege vorhanden sein dürften, würden es notwendig machen,
daß Staat und Gemeinde den Wohnungsbau unterstützten, und
zwar nicht nur den gemeinnützigen, sondern auch den privaten
Wohnungsbau. Was die Mietpreise anbelange, so hätten
diese in Solingen bereits in Friedenszeiten nicht den Ausgaben
der Hausbesitzer entsprochen. Schon vor Kriegsbeginn war
beabsichtigt, eine Erhöhung der Mieten in Solingen eintreten
zu lassen. Im vergangenen Jahre hat der Haus- und
Grundbesitzerverein beschlossen, eine 10 prozentige
Mietserhöhung eintreten zu lassen. Von diesen zehn
Prozent hat aber die Stadt den Hausbesitzern bereits einen Teil
wieder abgenommen durch die Erhöhung der Müll- und
Wassergebühren. Eine weitere Mietspreiserhöhung ist ange-
sichts der gestiegenen Arbeitslöhne und Materialpreise unver-
meidlich. Die Walder Haus- und Grundbesitzer haben kürzlich
beschlossen, eine 20 prozentige Erhöhung der Friedensmietpreise
vorzunehmen. Der Vorstand des Solinger Haus- und Grund-
besitzervereins habe zwar beschlossen, die Erhöhung der Miete
dem Ermessen der einzelnen Hausbesitzer zu überlassen. Er
persönlich schlage indes vor, daß die Versammlung möglichst
einstimmig eine weitere Mietpreiserhöhung von
10 Prozent vornehme, die am 1. April 1919 in Kraft
treten soll. Er hoffe, daß der Oberbürgermeister für die Krieger-
familien diese 10 Prozent Erhöhung auf die Stadt übernehmen
werde. Um Schwierigkeiten zu begegnen, die aus dieser Er-
höhung eventuell bei den Mietseinigungsämtern entstehen
könnten, empfehle er allen Hausbesitzern, die Berechtigung
dieser Erhöhung nachzuweisen durch die Ausfüllung eines
Formulars, das auf dem Bureau des Haus- und Grundbesitzer-
vereins vom Donnerstag ab zu haben ist. Auf diesem Formular
werden aufgerechnet: Verzinsung des geliehenen und eigenen
Kapitals, Abtragung, Steuern und Abgaben, Instandhaltung
und Vergütung für die eigenen Bemühungen. Als Grundsatz
müsse gelten, daß das Haus 8 Prozent des Anlagewertes ein-
bringen müsse.