Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. September 1917
Über die Einrichtung eines Mieteinigungsamtes in Solingen sowie die Anhebung der Mieten zum 1. April 1918
Mietssteigerung in Sicht!
Eine Versammlung des Haus und Grundbesitzer-
vereins, die gesternd abend bei Gierlich tagte, befaßte sich mit
einer allgemeinen Steigerung der Mieten in Solingen und mit der
Einrichtung des in Aussicht genommenen Mietseinigungsamtes.
Herr Adalbert Weck hielt die einleitenden Vorträge, in denen er
die Gründung eines Einigungsamtes begrüßte und die Mietsteiger-
ung zu begründen versuchte. Schon im Jahre 1907 wurde zwiscehn
dem Solinger Haus- und Grundbesitzerverein und dem Mieterverein
ein Abkommen getroffen, nach dem ein freies Schiedsgericht für
Mietstreitigkeiten eingerichtet wurde. Im Jahre 1912 wurde es dem
Gewerbegericht angeschlossen. Die Kriegszeit brachte eine tiefgreifende
Aenderung in das rechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Ver-
mieter. Durch Bundesratsverordnung wurden die Mieter geschützt
und die Hausbesitzer dadurch getroffen. Es wurden Mietseinigungs-
ämter vom Bundesrat eingesetzt. Durch eine Verordnung vom
26. Juli d[ie]s[en] J[ahre]s ist nun das Mietseinigungsamt obligatorisch ge-
worden. Die Parteien können zum Erscheinen vor dem Amt unter
Androhung von Geldstrafen gezwungen werden. Die Beisitzer wer-
den zur Hälfte von den Hausbesitzern und zur anderen Hälfte von
den Mietern gestellt. Von den Hausbesitzern sollen die Herren
Schneiders und Ruppert als Beisitzer und als Stell-
vertreter die Herren Nathaniel Adrion und Ernst Müller vorge-
schlagen werden. Der Vorsitzende muß ein Richter oder ein oberer
Verwaltungsbeamter sein.