10. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. November 1918

Hinweise zu den Postbriefkästen ohne Schilder werden gegeben.

    –  Postbriefkasten ohne Leerungstafeln. Die
messingenen Schilder der Postbriefkasten werden
zurzeit vielerorts durch gußeiserne ersetzt. Dabei
ist es leider unvermeidbar, daß sich die Kasten
eine Zeitlang in einem Zustand ohne Schild be-
finden. Die schilderlosen Kasten werden jedoch in
der üblichen Weise geleert, so daß für das Publi-
kum keine Veranlassung vorliegt, die Kasten von
der Benutzung auszuschließen.

27. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. April 1918

Ablieferung der Messing-Türdrücker vorläufig ausgesetzt

  Solingen. Termin aufgehoben. Wie wir vom
Stadthause erfahren, ist der Termin zur Einreichung der
Fragebogen betreffend die Ablieferung der Messing-Türdrücker
wegen der entstandenen Schwierigkeiten vorläufig aufgehoben
worden. Näheres wird durch Bekanntmachung erfolgen.

17. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. November 1917

Aufruf zur Metallsammlung

Durchsucht Eure Wohnungen
nach entbehrlichem
Aluminium, Kupfer
Messing, Nickel, Zinn

14. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. November 1917

Aufruf zur Metallsammlung

Aluminium,
Kupfer, Messing,
Nickel, Zinn
ist genug im Lande.
Gebt es heraus!

7. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. November 1917

Aufruf zur Metallsammlung

Wir brauchen Metall!
Helft uns sammeln.
Aluminium, Kupfer,
Messing, Nickel, Zinn.

20. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Oktober 1917

Abgabe von Metall

Laßt nicht andere für Euch sorgen
gebt selber was Ihr habt
an
Aluminium, Kupfer,
Messing, Nickel, Zinn.

27. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Juni 1917

Beschlagnahmung von Haushaltsgegenständen aus Kupfer, Messing, Nickel u. a.

Vermischtes.
Schleiden, 25. Juni. Die Anmeldung und

Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände, insbe-
sondere der Haushaltungsgegenstände aus Kupfer,
Messing, Nickel und sonstigen für Heereszwecke nötigen
Metallen ist weit hinter den berechtigen Erwartungen
zurückgeblieben. Es besteht daher die begründete Ver-
mutung, daß die Ablieferungspflichtigen selbst trotz
der bestehenden Strafvorschriften den betreffenden Be-
stimmungen nicht in vollem Umfange nachgekommen
sind. Das Interesse der Landesverteidigung verlangt
jedoch eine mit allen Mitteln zu beschleunigende Ab-
lieferung aller beschlagnahmten Gegenstände. Deshalb
wird in der Folge eine eingehende Nachprüfung durch
vom stellvertretenden Generalkommando unmittelbar
beauftragten Revisoren stattfinden. Wer nach Durch-
führung der genannten Revisionen noch im Besitze
von beschlagnahmten Gegenständen befunden wird, hat
eine empfindliche Strafe zu vergegenwärtigen. Jedoch
wird darauf hingewiesen, daß bei alsbaldiger Ablieferung
der genannten Gegenstände an die Sammelstellen vor-
läufig von einer Strafanzeige abgesehen wird. Es
liegt soweit im eigensten Interesse eines jeden, die
etwa noch in seinem Besitze befindlichen beschlagnahmten
Gegenstände schleunigst abzuliefern.

10. November 1915

10111915Nachtrag zu Metallen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. November 1915

Nachtrag zur Meldepflicht bzw. Ablieferung von Kupfer-, Messing- und Reinnickelgegenständen

Nachtrag
zu den Bekanntmachungen, betreffend Beschlag-
nahme, Meldepflicht und Ablieferung
von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten
Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel
Nr. M. 325/7. K. R. A. und Nr. M. 325e/7. 15. K. R. A.

I. Die Einleitung erhält folgende Fassung;
Nachstehende Verordnung wird auf Grund des Gesetzes
Über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, des bayerischen
Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 in
Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli
1914, der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen vom 2.
Februar 1915 und zur Erweiterung der Bekanntmachung über
Vorratserhebungen vom 3. September 1915 und der Bekannt-
machung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni
1915 hiermit zu allgemeinen Kenntnis gebracht.
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17. September 1915

1915 09 17

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 17. September 1915

„Ein den Höchstpreis wesentlich übersteigender“ Übernahmepreis wird für beschlagnahmte Gegenstände gezahlt.

Hilden, 17. Sept. bezüglich der Ablieferung fertiger, gebrauchter und ungebrauchter Gegenstände aus Messing, Kupfer und Nickel besteht noch viel Unklarheit im Publikum. Er sei daher bemerkt: Nachfolgende Gegenstände aus Kupfer und Messing: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekesse. Marmeladen- und Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.; 2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bzw. Herden; 3. Badewannen, Warmwasserschiffe, -behälter, -blasen, schlangen, Druckkessel, Warmwasserbereiter (Boiler) in Kochmaschinen und Herden, Wasserkasten, eingebaute Kessel aller Art. Ferner Gegenstände aus Reinnickel: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Backformen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.: 2 Einsätze für Kocheinrichtungen wie Kessel, Deckelschalen, Innentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffeln- Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen sind beschlagnahmt und müssen entweder bis zum 26. September bei der Annahmestelle (Fabrik von Waldow. Heiligenstraße 44-46, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags von 9-12 und 3-6 Uhr) abgeliefert oder bis zum 2. Oktober auf dem Rathaus angemeldet werden. Für die gelieferten Gegenstände wird ein den Höchstpreis wesentlich übersteigender Uebernahmepreis bezahlt, um den Abliefern die Anschaffung von Ersatz zu erleichtern. Zu diesem Uebernahmepreis können außer oben genannten beschlagnahmten Gegenstände auch noch die nachfolgenden, vorläufig nicht beschlagnahmten Gegenstände abgeliefert werden: Teekannen, Kaffeekannen, Milchkannen, Kaffeemaschinen, Teemaschinen, Samoware, Zuckerdosen, Teeglashalter, Menagen, Messerbänken, Zahnstochergestelle, Tafelaufsätze aller Art, Tafelgeschirre, Lampen, Rauchservice, Leuchter, Kronen, Plätten, Nippsachen, Thermometer, Schreibtischgarnituren, Bettwärmer, soweit sie aus Reinkupfer, Reinmessing oder Reinnickel bestehen. Reinnickelgegenstände müssen den Stempel „Reinnickel“ tragen. Unter Reinmessing sind auch Rotguß, Tombak und Bronze zu verstehen. Die erst genannten beschlagnahmten Gegenstände, die nicht abgeliefert, sondern auf dem Rathaus zur Anmeldung gebracht sind, werden später enteignet. Eine vollkommen irrige Ansicht ist die, daß mit der Enteignung vorläufig nicht zu rechnen sei: eine solche steht bestimmt für die nächste Zeit bevor. Die Ersatzbeschaffung kann also nur empfohlen werden. Altmaterial wird von der Annahmestelle vorläufig zurückgewiesen. Demnächst wird solches aus Kupfer, Messing und Nickel aus Haushaltungen und von Privatpersonen gleichfalls von der Annahmestelle übernommen. Der Zeitpunkt hierfür wird noch bekanntgegeben.