Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Februar 1916
Arbeitgeber werden aufgefordert ausländische Arbeiter zu melden, ansonsten drohen Strafen
Wald. Anmeldung ausländischer Arbeiter.
Nach einer Verfügung des stellvertretenden Generalkommandos
sind die Arbeitgeber verpflichtet, fremdländische Arbeiter (auch
aus neutralen Ländern) bei der Polizeibehörde anzumelden.
Diese Verfügung ist bisher von den meisten Arbeitgebern nicht
beachtet worden. Sie werden deshalb aufgefordert, die Anmel-
dungen unverzüglich zu machen, da sie sich sonst einer erheblichen
Bestrafung aussetzen.