24. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Dezember 1918

In Wald sind trotz britischer Inanspruchnahme das Restaurant „Deutzer Hof“ und das Café Stöcker wieder teilweise für den zivilen Besuch geöffnet.

   Wald. Im Restaurant „Deutzer Hof“ sind die in der
1 Etage liegenden konzessionierten Räume der Zivilbevölkerung zur
Benutzung freigegeben. – Im Café Stöcker ist bezüglich der
Benutzung der Räume durch englische Offiziere auf Anordnung der
britischen Behörde eine Aenderung eingetreten. Im Café Stöcker ist
nicht der linke (größere) Teil den britischen Offizieren zur Verfügung
gestellt, sondern der rechte (kleinere) Raum. Der große Raum ist für
den Verkehr des Zivilpublikums freigegeben. – Das Standes-
amt Wald ist an beiden Weihnachtstagen von vormittags 11 – 12
Uhr nun zur Annahme von Sterbefällen und Totgeburten geöffnet.

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Umzug der Kreisarbeitsnachweis- und Rechtsauskunftsstelle in Opladen.

   Die öffentliche, unparteiische Kreisarbeitsnachweis- und
                              Rechtsauskunftsstelle
des unteren Kreises Solingen zu Opladen hat ihre Geschäfts-
räume nach Humboldtstraße 5 verlegt. Die Kreisarbeitsnach-
weisstelle vermittelt unentgeltlich Arbeit jeglicher Art für
Personen beiderlei Geschlechts innerhalb des Kreises Solingen
und auch nach auswärts. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, von dieser gemein-
nützigen Einrichtung des Kreises regen Gebrauch zu machen,
damit der Arbeitsnachweis Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt möglichst schnell ausgleichen kann. Gesuche können
mündlich oder[ s]chriftlich, durch Draht oder Fernsprecher ange-
bracht werden (Fernsprechnummer 122). Eine besondere Ab-
teilung ist für den Arbeitsnachweis für Kriegsbeschädigte ein-
gerichtet worden.
   Mit der Kreisarbeitsnachweisstelle sind die Hilfsdienst-
meldestelle und die Frauenarbeitsmeldestelle verbunden. Orts-
meldestellen befinden sich bei den Bürgermeistereien in Bur-
scheid, Hitdorf, Berg[isch]-Neukirchen und Schlebusch, ferner in
Wiesdorf bei dem Kaufmann Ludwig Niggemann, in Langen-
feld bei Josef Hense, Buchdruckerei und Buchhandlung, und in
Leichlingen bei Postvorsteher Herkenrath.
   In der Rechtsauskunftsstelle wird den Minderbemittelten
vollständig kostenlos Rat in allen Rechtsangelegenheiten und,
wenn erforderlich praktische Rechtshilfe gewährt. In den
Fragen der gewerblichen und sozialen Gesetzgebung wird jeder-
mann Rat und Auskunft erteilt.
   Mit der Leitung der Geschäfte ist der Sekretär Sien-
holz betraut worden.

10. August 1918

 

 

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1918

Umzug mehrerer Dienststellen des unteren Kreises Solingen.

                  Bekanntmachung.
   Die öffentliche unparteiische Kreisarbeitsnachweis- und
Rechtsauskunftsstelle, das Mieteignungsamt, die Hilfsdienst-
meldestelle und die Frauenarbeitsmeldestelle des unteren Krei-
ses Solingen befinden sich jetzt in
      Opladen, Humboldstraße 5, Fernsprecher Nr. 122.
   Kostenfreier Arbeitsnachweis für Industrie, Handwerk und
Landwirtschaft. Arbeitsnachweis und Beratungsstelle für
Kriegsbeschädigte. Kostenfreie Vermittlung weiblicher Dienst-
boten. Unentgeltliche Rechtsberatung.
   Opladen, den 7. August 1918.
                        Der Landrat. I. B.: Dr. Kramer.

12. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juli 1918 

Es bleibt Frauen untersagt als Standesbeamte zu arbeiten.

   –  Keine Frauen als Standesbeamte. Der
Minister des Innern hat dahin entschieden, daß
die Ernennung weiblicher Personen zu Stan-
desbeamten und Stellvertretern unzulässig
sei. Die Verwaltungsbehörden der Stadt- und
Landkreise sind infolgedessen ersucht worden,
diese Entscheidung bei künftigen Vorschlägen
für diese Ämter zu beachten.

25. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1918

Das Solinger Einwohner-Meldeamt hat vorläufig nur vormittags geöffnet.

   Solingen. Einwohner-Meldeamt. Mit Rück-
sicht auf den April-Umzug und den damit verbundenen starken
Verkehr ist das Einwohner-Meldeamt bis auf weiteres nur
vormittags geöffnet.

2. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. März 1918

Beschlagnahmung aller Schutzkleidung für Hände bei Betriebsarbeiten

Vermischtes.
Schleiden, 1. März. Die Bekanntmachung Nr.
W. M. 90/12. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. März 1918
enthält einen Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr.
W.M. 1300/12. 15. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. Februar
1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung
von Kleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer,
Marine und Feldpost. Durch diesen Nachtrag sind
Handsäcke, Handschützer und alle anderen zum Schutze
der Hände bei Betriebsarbeiten geeigneten Web-, Wirk-,
Strick-, Filz und Seilerwaren beschlagnahmt und
meldepflichtig geworden. (Auch Anfaßlappen.) Die
erste Meldung ist bis zum 15. März 1918 an das
Webstoffmeldeamt zu erstatten. Der am 1. März
1918 vorhandene Bestand ist für sie maßgebend.
Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei
den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei-
behörden einzusehen.

22. November 1916

22111916zingsheim

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. November 1916

Vertretung des Standesbeamten in den Standesämtern Weyer, Nöthen und Holzmühlheim-Tondorf

Bekanntmachung.
Der Herr Regierungs-Präsident in Aachen hat mit
Verfügung vom 26. Oktober 1916 A 5 Nr. 2206
den Bürgermeistersekretär Issel in Zingsheim auf
Grund des § 6 des Reichsgesetztes über die Beur-
kundung des Personenstands und die Eheschließung
vom 6. Februar 1875 widerruflich zum Stellvertreter
des Standesbeamten der Standesamtsbezirke Weyer,
Nöthen und Holzmühlheim-Tondorf – jeder Bezirk
umfasst die den gleichen Namen tragende Bürger-
Meisterei – ernannt
Schleiden, den 2. November 1916.
Der c[ommissarische] Vorsitzende des Kreisausschusses
Grad von Spee, Regierungsrat.

29. Mai 1916

BAST_29_05_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Mai 1916

Der Höhscheider Bürgermeister macht auf die neu geschaffene kommunale Arbeitsnachweisstelle zur Arbeitsvermittlung aufmerksam.

 Stadtgemeinde Höhscheid.
   Auf die im hiesigen Rathause (Nebengebäude) Stube 7 errich-
tete Arbeitsnachweisstelle mache ich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
aufmerksam.
   Arbeitgeber, welche gelernte oder ungelernte Arbeiter, Hand-
lungsgehilfen, Schreiberinnen, Dienstboten usw., oder Arbeitnehmer,
welche Arbeit suchen, wollen von dieser Einrichtung regen Gebrauch
machen.
   Bei der heutigen Kriegszeit ist es notwendig, daß Arbeiter und
Arbeit auf dem schnellsten Wege vermittelt werden, was durch die
Arbeitsnachweisstelle am wirksamsten geschieht.
   Durch die Inanspruchnahme der Arbeitsnachweisstelle entstehen
den Beteiligten keinerlei Kosten.
   Die Arbeitsnachweisstelle kann unter Telephon N[umme]r 115 und 2277,
Amt Solingen, erreicht werden.
   Höhscheid, den 27. Mai 1916.
                                        Der Bürgermeister: Pohlig:

24. Mai 1916

24051916todeserklärung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Mai 1916

Aufgebot zur Todeserklärung für einen Verschollenen

Aufgebot.
Der Feldhüter Wilhelm Hilgers aus Dreiborn, als Ab-
wesenheitspfleger, hat beantragt, den verschollenen Johann Justus
Berners (geboren zu Dreiborn am 24. Juni 1843), zuletzt
wohnhaft in Dreiborn, für tot zu erklären.
Der Verschollene wird aufgefordert sich spätestens in dem
Aufgebotstermine vom
5. Dezember 1916, vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, zu melden,
widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.
Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen
geben können, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
dem Gericht Anzeige zu machen.
Gemünd (Eifel), den 18. Mai 1916.
Königliches Amtsgericht Abt. 2.

8. Februar 1916

1916 02 08-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Neue Regelungen zur Beschlagnahme für Web-, Wirk- und Strickwaren

Hilden, 8. Febr. Zur Beschlagnahme für
Web-, Wirk- und Strickwaren! Die Düsseldorfer
Handelskammer fordert die von der Beschlagnahmever-
fügung betroffenen Geschäftsleute auf, sich zu ihrem eigenen
Vorteil mit den Bestimmungen eingehend und genau
vertraut zu machen. Wer irgendwelche Zweifel und Frau-
gen zu den Verfügungen W. M. 1000 und 1300 vom
1. Februar hat, erhält auf der Geschäftsstelle Auskunft.
Anfragen und Freigabeanträge sind am besten vor der Ab-
sendung an das Webstoffmeldeamt der Handelskammer
einzureichen. Wer mit der Erfüllung der Meldevorschrif-
ten nicht zurechtkommt, (Kriegerfrauen) kann sich jeder-
zeit auf der Handelskammer Rat einholen.

29. Oktober 1914

1914 10 29-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Oktober 1914

Anordnung des Ministers des Innern alle Eintragungen in Standesregister den Angehörigen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Hilden, 29. Oktober. Der Minister des Innern hat angeordnet, daß von allen im Kriege erfolgenden Eintragungen in das Standesregister, die im Felde gefallene oder in Lazaretten verstorbene Kriegsteilnehmer betreffen, den Angehörigen ein beglaubigter Auszug kostenfrei zugestellt wird. Als Angehörige gelten bei unverheirateten Personen die Eltern, bei verheirateten die Ehefrauen.