21. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juli 1917

Die Mehl- und Fleischrationen werden geändert

          Von der Fleischversorgung.
   Das Kriegsernährungsamt gibt bekannt: Mitte August
1917 wird die allgemeine Kopfration an Mehl für die Ver-
sorgungsberechtigten von 170 auf 220 Gramm täglich erhöht.
Vor dem 15. April 1917 betrug die allgemeine Kopfration 200
Gramm, während weitere 20 Gramm in Streckmitteln, soweit
solche zur Verfügung standen, gegeben wurden. Den Wochentag
des Eintritts der Aenderung bestimmen die Kommunen ent-
sprechend ihre Versorgungswoche. Von demselben Zeitpunkt
an kommt die seit Mitte April 1917 gewährte verbilligte Fleisch-
zulage von wöchentlich 250 Gramm in Fortfall. Für die Be-
messung der Schwer- und Schwerstarbeiterzulagen und des
Mehlersatzes für fehlende Kartoffeln bleiben die zurzeit be-
stehenden Bestimmungen unverändert. Anfang Oktober 1917
ist auf Grund der bis dahin vorzunehmenden Ernteschätzung
und Viehzählung die zu verteilende Kopfmenge an Mehl, Fleisch
und Kartoffeln erneut festzusetzen. Die den Getreideselbstver-
sorgern zustehende Menge an Brotgetreide ist durch Beschluß
des Bundesrats vom 1. August an auf den bis zum 15. April in
Geltung gewesenen Satz von 9 Kilogramm monatlich wieder
erhöht worden.

8. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1917 

Mehl statt Kartoffeln

    –  Mehr Mehl für fehlende Kartoffeln.
Infolge der anhaltenden Dürre hat sich die
Gemüseernte erheblich verzögert und teil-
weise auch verschlechtert. Der Präsident des
Kriegsernährungsamts hat infolgedessen an-
geordnet, daß für fehlende Kartoffeln Mehl
in größerer Menge als bisher zur Vertei-
lung gelange, so lange, bis die deutsche Früh-
kartoffelernte in vollem Umfange eingesetzt
hat.

4. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1917

Polizei warnt die Mangenberger Bevölkerung vor Ausschreitungen

   Wald. Eine Warnung. Die Polizeiverwaltung teilt
uns mit, daß sie in Erfahrung gebracht habe, es werde beab-
sichtigt, heute nachmittag im Mangenberger Bezirk in ähnlicher
Weise vorzugehen wie vor einigen Tagen in Wald. Die
Polizeiverwaltung weist auf die Folgen hin, die ein solches
Vorgehen nach sich zieht: die Mehlvorräte können nicht ersetzt
werden; die Folge davon ist, daß an den folgenden Tagen kein
Brot gebacken werden kann. Außerdem warnt die Polizei vor
Gewalttätigkeiten, da, wie die Gerichtsurteile zeigen, hohe
Strafen gegen solche Ausschreitungen verhängt werden.

11. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1917

Wie kann das mangelhafte Kriegsbrot verbessert werden?

            Brotverbesserung in Aussicht.
   Wie wir erfahren, haben die berechtigten Klagen aus den
meisten Großstädten des Westens über die mangelhafte Be-
schaffenheit des Kriegsbrotes die verantwortliche Reichsstelle
veranlaßt, in eine Prüfung der Angelegenheit durch Sachver-
ständige einzutreten. Daß tatsächlich der zu starke Wasserzusatz
zum mindesten eine der Ursachen des klitschigen Brotes ist, ist
nachgewiesen. Wenn z[um] B[eispiel] Berlin mit demselben Mehl ein
gutes Brot erzielt, weil sich seine Bäcker den Eigenheiten des
Mehls durch geringeren Wasserzusatz, als bei dem Friedens-
mehl üblich war, anpaßten, so muß das doch auch im Westen
möglich sein. Ohne Grund schickt die Stadtverwaltung von
Köln keine Studienkommission nach Berlin, wie es tatsächlich
geschieht! Auch in anderen Orten haben die Bäcker erklärt, nur
das schlechte Mehl und die Jahreszeit seien schuld an dem
Klitschbrot. Wenn unsere Bäcker in der Zwangslage sind, aus
der ihnen zugeteilten Mehlmenge eine bestimmte Anzahl Brote
herstellen zu müssen und dies angesichts des höheren Wasser-
gehalts des deutschen Roggens gegenüber des früher benutzten
russischen Roggens unter Zugrundlegung ihrer Friedensmilch-
und Backart in einwandfreier Güte des Brotes nicht vermögen,
muß eben die Mehlzuteilung in anderem Verhältnis erfolgen.
Daß ein Bäcker der Beschaffenheit seines Erzeugnisses zuliebe
im Geschäft Geld zusetzen soll, kann und wird kein Mensch ver-
langen.

29. April 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. April 1917 

Die Mehlrationen sollen entgegen den Gerüchten nicht weiter verkleinert werden.

    – Keine weitere Herabsetzung der Mehl-
ration. Amtlich wird mitgeteilt: Von un-
verantwortlichen Elementen wird in letzter
Zeit das Gerücht verbreitet, daß eine weitere
Herabsetzung der Mehlration für die nächste
Zeit geplant sei. Dieses Gerücht ist aus
der Luft gegriffen. Die vorhandenen Be-
stände bieten die völlige Gewähr, daß die
zur Zeit den Kommunalverbänden überwie-
sene Mehlmenge weiter gegeben werden
kann. Das Publikum würde sich ein großes
Verdienst erwerben, wenn es die Verbreiter
derartiger beunruhigender Gerüchte zur An-
zeige bringen würde.

27. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. April 1917 

Änderung der Menge an Brot und Mehl, die mit den Bezugskarten bezogen werden kann.
             Bekanntmachung.
   In Abänderung meiner Verordnung
betr. die Regelung des Mehl- und Brotver-
brauchs im Siegkreise vom 11. Nov. 1915
§§ 1 bis 3 wird hiermit festgesetzt:
     Die den Selbstversorgern zur Ausmah-
lung auf Mahlkarte zugewiesenen Mengen
werden bis auf Weiteres mit Wirkung vom
April 1917 ab auf 6 ½ kg Getreide für
die Person festgesetzt.
     Zuwiderhandlungen gegen diese Bestim-
mung ververfallen den Straffestsetzungen des
§15 obenstehender Verordnung.
     Siegburg, den 22. April 1917
     Der Vorsitzende des Kreisausschusses 
                         des Siegkreises.
                            von Dalwigk.
                            Landrat.

3. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1917

Der Solinger Landrat Lucas informierte die Landwirte über die katastrophale Versorgungslage und die neuesten kriegswirtschaftlichen Verordnungen zu ihrer Bekämpfung

   Landwirtschaft und Wirtschaftslage.
   Zur Besprechung der neuesten kriegswirtschaftlichen Ver-
ordnungen hatte der Herr Landrat die Landwirte zu einer
außerordentlichen Generalversammlung auf Samstag abend
eingeladen. Die Versammlung war sehr gut besucht. In seinen
einleitenden Worten sprach der Landrat von einer Versamm-
lung in Köln am vorhergegangenen Tage unter dem Vorsitz
des bekannten Staatskommissars Michaelis. Dessen Aus-
führungen hätten allen, die es noch nicht wüßten, den vollen
Ernst unserer inneren Kriegslage zum Bewußtsein gebracht.

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31. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1917

In einem Wucherprozess gegen einen Solinger Bäcker wurde seine üppig dekoriertes Schaufenster gerügt

   Solingen. Eine Appetit und Aergernis er-
regende Schaufensterauslage. Der Bäcker Walter
H. und dessen Ehefrau von hier sind die Inhaber einer „Früh-
stücksstube“, in der man für viel Geld alles zu essen erhalten
kann, was es in diesen Kriegszeiten eben noch gibt. Das
Schaufenster der Frühstücksstube ist mit den appetitlichsten
Sachen dekoriert, wie Koteletts, Schinken, Brötchen usw.
Gestern mußte sich das Ehepaar H. vor dem hiesigen Schöffen-
gericht verantworten, weil es Auslandsmehl bei der ZEG. und
der Stadtverwaltung nicht angemeldet hatte und weil es mit
Brot und sogenannten „Weckmännern“ Kriegswucher getrieben
haben solle. In dem Geschäft konnte man Brot das Pfund zu
3 Mark kaufen und für einen „Weckmann“, zu dessen Her-
stellung ein Viertelpfund Mehl nötig ist, mußte man 1 Mark
zahlen. Der als Sachverständige vernommene Obermeister
Bremen bezeichnete die Schaufensterauslage in dem Geschäft
der Angeklagten als ärgerniserregend, weil die minderbemittelte
Bevölkerung an den ausgestellten Waren Anstoß nehme und
sich frage: wo kommen alle die Leckereien her? Die Angeklagten
haben erst während des Krieges in ihrem Betriebe eine Bäckerei
eingerichtet und erhielten deshalb von der Stadt kein Mehl ge-
liefert. Ob es sich wirklich bei dem verbackenen Mehl, das sich
die Angeklagten auf Umwegen besorgt haben, um Auslands-
mehl gehandelt hat, konnte leider nicht festgestellt werden. Den
Angeklagten mußte deshalb geglaubt werden, daß sie für das
Pfund Mehl selbst 2,40 Mark bezahlt haben. Die Anklage wegen
Kriegswuchers wurde daher fallen gelassen und H. nur wegen
Uebertretung der Bundesratsverordnungen zu 25 Mark und
seine Ehefrau zu 18 Mark Geldstrafe verurteilt.

11. März 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. März 1917 

Es werden Bestimmungen zur Ablieferung von Brotgetreide bekanntgegeben.  

     Amtliche Bekanntmachungen.
            Bekanntmachung.
     Ablieferung von Brotgetreide.
  Auf Grund des § 47 der Bundesrats-
verordnung vom 29. Juni 1916 über Brot-
getreide u. Mehl aus der Ernte 1916 wird
hiermit zur Sicherstellung der Brotver-
sorgung für den Bezirk des Siegkreises fol-
gendes bestimmt:
  Sämtliche Vorräte an Brotgetreide
(Roggen und Weizen) müssen bis späte-
stens zum 15. April 1917 an die vom Kom-
munalverbande festgesetzten Stellen zu den
zur Zeit geltenden Höchstpreisen abgelie-
fert werden.
  Von der Ablieferung nicht betroffen
werden nur die den Selbstversorgern zur
Deckung des eigenen Bedarfs bis zum 15.
August 1917 zustehenden Brotgetreide-Men-
gen die genau abgewogen an besonderer
Stelle aufzubewahren sind.
  Nach dem 15. April 1917 werde ich durch
besondere Kommissionen eingehende Bestel-
lungen bei den einzelnen Landwirten darü-
ber machen lassen, ob und welche Bestände
an Weizen und Roggen gedroschen und
ungedroschen noch bei ihnen vorhanden
sind.
  Diese Mengen sind vom 16. April ab
für den Kommunalverband des Siegkreises
enteignet und werden von diesen, soweit der
Ausdrusch noch nicht erfolgt ist, auf Kosten
der Besitzer ausgedroschen.
  Der vom Kommunalverbande vom 16.
April ab gezahlte Preis wird erheblich nie-
driger wie die bisherigen Preise für Brot-
getreide sein.
  Siegburg, den 8. März 1917.
       Der Landrat. gez. von Dalwigk.

10. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. März 1917

Bäckerei Stachelhausen in Solingen erhält wieder städtisches Mehl

Bäckerei Stachelhausen
Solingen, Kronprinzenstraße.
Nachdem die Mißverständnisse geklärt, hat mir die Stadt
Solingen wieder Mehl zur Verfügung gestellt und empfehle
ich meinen Zwieback wieder zur gefl[issentlichen] Abnahme. Solinger
                     Brotkarte muß vorgezeigt werden.
                                                          Hochachtungsvoll
                                                    Bäckerei Stachelhausen.

5. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. März 1917

Kein städtisches Mehl mehr für einen Solinger Bäcker

   Solingen. Die Mehllieferung entzogen. Die
Lieferung von städtischem Mehl wurde dem Bäcker Stachel-
hausen an der Kronprinzenstraße entzogen, weil Frau St.,
deren Mann im Felde steht, Zwiebäcke hergestellt und verkauft
hat, die ein erhebliches Mindergewicht aufwiesen. Es ist vor-
geschrieben, daß drei Zwiebäcke ungefähr 65 Gramm wiegen
sollen. Die in der Bäckerei von St. hergestellten Zwiebäcke
wiesen aber nur ein Gewicht von 30 Gramm auf. Möge dieser
Fall andern Bäckern als Warnung dienen!

10. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Februar 1917

Acht Frauen wegen Lebensmitteldiebstahl aus Eisenbahnwaggons am Südbahnhof Solingen zu Gefängnisstrafen verurteilt

   Solingen. Entwendungen von Lebensmitteln.
Acht Frauen traten gestern vor die Schranken des Schöffen-
gerichts, weil sie am Südbahnhof aus Eisenbahnwagen Kar-
toffeln, Roggenschrot und Aepfel entwendet hatten. Ein Teil
des entwendeten Gutes, namentlich Mehl und Aepfel, wurde
bei einer Haussuchung, die bei den Angeklagten vorgenommen
wurde, beschlagnahmt und konnte den rechtmäßigen Eigen-
tümer, der hiesigen Stadtverwaltung und dem Gemüsehändler
Wilkens, zum Teil wieder zugestellt werden. Vor Eintritt

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6. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Januar 1917

Solingerin wegen Hehlerei mit Säcken zu Gefängnisstrafe verurteilt

   Solingen. Ein schwunghafter Sackhandel. Die
im vergangenen Jahre durch Schulkinder vielfach ausgeführten
Diebstähle von Säcken bildeten die Unterlage zu einer Verhand-
lung, die gestern das hiesige Schöffengericht beschäftigte. Eine
Gesellschaft von acht Schuljungen im Alter von 10 bis 14 Jah-
ren stahl überall, wo sich ihr Gelegenheit bot, Säcke in größeren
und kleineren Mengen. Der Preis für Säcke ist bekanntlich in-
folge des Mangels an Jute riesig gestiegen. Die Jungen
hatten die Säcke teils von den Lägern der Händler Ebel und
Wolters und teils von Fuhrwerken gestohlen. Die Abneh-
merin der gestohlenen Säcke war die Althändlerin D. von hier,
die je nach Qualität der Ware in den einzelnen Fällen für
7 bis 9 Mehlsäcke 7 Mark und für 15 Kartoffelsäcke 2,50
Mark bezahlt hat. Ein Sachverständiger sagt aus, daß der

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2. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1917

Die Stadt Gräfrath gibt Buchweizenmehl zur Panhas – Herstellung aus.

Stadt Gräfrath.                                                          Buchweizenmehl.
   Zur Herstellung von Pannas wird Buchweizenmehl ausgege-
ben. Diejenigen Schweinehalter, die bis 15. Januar 1917 schlachten,
können Mittwoch vormittag von 9 bis 12 Uhr auf Zimmer 9 des
Rathauses Bezugsscheine abholen, die zum Empfang von je 5 Pfund
Mehl zum Preise von 62 Pf[enni]g für 1 Pfund berechtigen. Der Ver-
kauf erfolgt durch Frau Karl Heimann, Solingerstraße.
                                                 Der Bürgermeister: Bartlau

8. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Dezember 1916

Die Lebensmittelversorgung kurz vor Weihnachten in Solingen

  Eine Sitzung der Solinger Lebensmittel-
     kommission und die Preisprüfungsstelle
tagte gestern abend im Sitzungssaale der Stadtverordneten-
Versammlung. Zunächst wurde die Frage einer außer-
ordentlichen Mehlabgabe für Weihnachten be-
raten. Es stehen insgesamt 250 Sack Mehl zur Verfügung, so
daß auf den Kopf der Bevölkerung eine einmalige Abgabe von
einem halben Pfund Mehl erfolgen kann. Das Mehl wird
in den Lebensmittelgeschäften auf Marken gegeben. Zucker
ist von uns leider nicht erspart worden, weshalb auch kein
Zucker abgegeben werden kann. Der Preis ist der für Mehl
vorgeschriebene Höchstpreis.

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