Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juli 1917
Die Mehl- und Fleischrationen werden geändert
Von der Fleischversorgung.
Das Kriegsernährungsamt gibt bekannt: Mitte August
1917 wird die allgemeine Kopfration an Mehl für die Ver-
sorgungsberechtigten von 170 auf 220 Gramm täglich erhöht.
Vor dem 15. April 1917 betrug die allgemeine Kopfration 200
Gramm, während weitere 20 Gramm in Streckmitteln, soweit
solche zur Verfügung standen, gegeben wurden. Den Wochentag
des Eintritts der Aenderung bestimmen die Kommunen ent-
sprechend ihre Versorgungswoche. Von demselben Zeitpunkt
an kommt die seit Mitte April 1917 gewährte verbilligte Fleisch-
zulage von wöchentlich 250 Gramm in Fortfall. Für die Be-
messung der Schwer- und Schwerstarbeiterzulagen und des
Mehlersatzes für fehlende Kartoffeln bleiben die zurzeit be-
stehenden Bestimmungen unverändert. Anfang Oktober 1917
ist auf Grund der bis dahin vorzunehmenden Ernteschätzung
und Viehzählung die zu verteilende Kopfmenge an Mehl, Fleisch
und Kartoffeln erneut festzusetzen. Die den Getreideselbstver-
sorgern zustehende Menge an Brotgetreide ist durch Beschluß
des Bundesrats vom 1. August an auf den bis zum 15. April in
Geltung gewesenen Satz von 9 Kilogramm monatlich wieder
erhöht worden.