21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Übersicht über die Preisentwicklungen diverser Lebensmittel in verschiedenen Städten.

Wie die Lebensmittelpreise in Remscheid, Solingen, Viersen, Wesel,
                      Trier und Sigmaringen gestiegen sind.
   Das K[öni]gl[ich] Pr[eußische] Sta[tistische] Landesamt hat soeben eine Zusammen-
stellung der im Mai 1918 in den über 10 000 Einwohner zählenden
preußischen Ortschaften geltenden Höchstpreise für eine Anzahl von
Lebensmitteln veröffentlicht. Vergleicht man diese Preise mit den
im Mai 1917 und Mai 1916 geltenden, dann kann man ersehen, wie
gewaltig die Lebensmittelpreise in die Höhe gegangen sind. Man
kann aber auch ferner daraus ersehen, wie noch immer, selbst in be-
nachbarten Städten, die Preise für die gleichen Lebensmittel oft recht
weit von einander abweichen. Nachstehend sind aus diesen Listen
einige Preise angegeben. Sie beziehen sich sämtlich auf den Klein-
handel und den Monat Mai. Weiterlesen

22. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1918

Die Stadt Solingen regelt den Brot- und Mehlverkehr neu

Verordnung über die Regelung des Brot- und Mehlverkehrs
                                im Stadtkreis Solingen.
   Auf Grund des § 57 der Reichsgetreideordnung
für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (R[eichs]-G[esetz]-Bl[att]
S[eite] 507) und der dazu ergangenen Preußischen Aus-
führungsanweisung vom 7. Juli 1917 wird mit Ge-
nehmigung des Regierungspräsidenten zu Düsseldorf
für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
                                          § 1.
   Brot und Mehl darf an die Verbraucher nur
von solchen Bäckereien (Brotfabriken) und Verkaufs-
stellen abgegeben werden, die von dem Oberbürger-
meister zugelassen sind.
   Mehl im Sinne dieser Bestimmungen ist Weizen-,
Roggen-, Hafer- und Gerstenmehl.

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19. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1918

Die neue „Verordnung über die Regelung des Brot- und Mehlverkehrs im Landkreis Solingen“ mit ihren 22 Paragraphen findet nicht ganz die Zustimmung der „Bergischen Arbeiterstimme“.

   Die Brotversorgung im Landkreis.
   Die Sorge um das tägliche Brot hat unsere beamteten
Juristen zur Schaffung von Gesetzen veranlaßt, die bereits
recht knifflich sind. Der Landrat erläßt eine „Verordnung
über die Regelung des Brot- und Mehlverkehrs im Landkreis
Solingen“, die so ausgedehnt ist wie ihr Name und teilweise
auch so spitzfindig wie dieser. Wer sich in den Begriff „Brot-
und Mehlverkehr“ vertieft, wird bald dahinter kommen, daß
das mehr und anderes besagt, als unsere Ueberschrift. Dieses
neue Brotgesetz hat 22 Paragraphen, von denen wir nur die
andeuten wollen, die neu oder nicht genügend bekannt sind.
Brot- und Mehl darf nur von zugelassenen Verkaufsstellen
abgegeben werden. Unter Mehl wird auch Hafer- und Gersten-
mehl verstanden. Auch letztere Sorten fallen unter die Brot-
karte. Juristisch ist also der Schleichhandel abgetötet. Wer
seine Brotkarte nicht rechtzeitig abholt, muß 2 Mark dafür be-
zahlen. Wer eine Brotkarte findet, muß sie abliefern. Wem

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8. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. März 1918

Diebe stahlen das Mehl säckeweise.

   Sieglar.   In der Nacht zum 1. März
wurden hier auf dem Troisdorfer Vorbahnhof
aus einem Waggon mehrere Säcke Mehl ent-
wendet. Die Täter brachten ihre Beute in das
freie Feld, um von dort den Weitertransport
zu bewerkstelligen. Bahnbeamte, die den
Diebstahl bemerkten, verfolgten die Spitzbuben,
die scharfe Schüsse aus einem Revolver auf die
Beamten abgaben und unerkannt entkamen.
Den eifrigen Bemühungen der hiesigen Po-
lizei – insbesondere des Polizeisergeanten
Wendler aus Oberlar – ist es gelungen, die
Täter zu vermitteln und festzunehmen. Es
sind dies der Schlosser Jakob K. und der Hor-
nist Peter B. aus Spich, sowie der Telegraphen-
arbeiter Konrad K. und der Maschinenputzer
Bernhard Sch. aus Oberlar. Sie legten nach
anfänglichem Leugnen ein Geständnis ab.

5. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Januar 1918

Kontrollen der Mühlen

Bekanntmachung.
Bei den im Oktober und November durch einen

Beauftragten der Reichsgetreidestelle erfolgten Mühlen-
revisionen mußte noch vielfach festgestellt werden, daß
Selbstversorger die Belieferung der Mühlen verbot-
widrig bewirkt hatten. Es war entweder die Anlieferung
ohne gültige Mahlkarte erfolgt, oder die zur Ver-
arbeitung dem Betriebene überwiesene Menge betrug
mehr als nach der Mahl- bez[iehungs]w[eise] Schrotkarte zugelassen
war, besonders wurden vielfach Buchweizenvorräte in
den Mühlen ohne Mahlvorräte vorgefunden.
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7. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1917

Die Solinger werden zu Weihnachten wohl auf einige zusätzlich angekündigte und versprochene Lebensmittel verzichten müssen.

  Solingen. Die Weihnachtsspeisekarte. Entgegen
früheren Mitteilungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß die
Lieferung der Extra-Genußmittel zu Weihnachten Schwierigkeiten
begegnen wird. So weiß man heute schon, daß Schokolade nur an
Kranke gegeben werden kann. Die Abgabe von einem halben Pfund
Mehl scheint gesichert. Die versprochenen Nudeln können nur abge-
geben werden, wenn sie bis dahin noch eingehen, was indessen zweifel-
haft erscheint. Dagegen wird der Weihnachtsmann die Pforten des
Solinger Fleisch-Paradieses, auch Kühlhalle genannt, öffnen. Auf
jede Fleischkarte soll ein halbes Pfund Spanferkel entfallen. Wie es
mit dem „angedeuteten“ Wild wird, weiß man noch nicht.

3. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1917

Der hohe Preise eines Bäckers für Spekulatius veranlasst die Redaktion der Bergischen Arbeiterstimme ihren Unmut über den unzulässigen Handel mit sogenanntem freiem Mehl zum Ausdruck zu bringen

  Solingen. Zwölf Mark für ein Pfund Speku-
latius. Es ist erreicht! Was kein Mensch vor und während des
Krieges für möglich gehalten hätte, ist nunmehr zur Tatsache ge-
worden. Ein hiesiger Bäcker fordert für ein Pfund Speku-
latius – zwölf Mark! Der Mann beruft sich seiner Kundschaft
gegenüber auf den hohen Preis für „Auslandsmehl“. Wir
wissen nun aus eigener Erfahrung, daß tatsächlich Mehl im freien
Handel bei Abnahme von mindestens einem Zentner das Pfund
5,60 Mark kostet. Um Auslandsmehl handelt es sich dabei aber in
den wenigsten Fällen, sondern um Mehl, das von den Bauern
nicht angemeldet worden ist. Im östlichen Westfalen
verkaufen die Mühlenbesitzer freies Weizenmehl zum Preise von
50 Pf[enni]g. Dieses Mehl gewinnen sie, indem sie den Bauern Korn
mahlen, das diese der Anmeldung hinterzogen haben. Als Mahl-
lohn nehmen sie kein bares Geld, sondern ein bestimmtes Quantum
Mehl. So entsteht der freie Mehlhandel, der es dann mit sich
bringt, daß die Städter das Pfund „freies Mehl“ mit 5,60 Mark
und ein Pfund Spekulatius mit 12 Mark bezahlen müssen. Wie
lange werden die verantwortlichen Stellen die-
sem hundsgemeinen Treiben noch zusehen?

28. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917

Organisation der Mehlverteilung auf Brotmarke im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Aus dem Kreise der brotversorgungsberechtigten

Personen werden noch immer Klagen darüber laut,
daß Bäckereibetriebe sich weigern, an Stelle von Brot
die zustehende Mehlmenge abzugeben. Die Bäckerei-
betriebe sowohl als auch die brotversorgungsberechtigte
Bevölkerung werden daher auf die Bestimmungen im
§ 6 meiner Anordnung vom 15. Oktober 1917 betr[effend]
Regelung der Verteilung und des Verbrauchs von
Mehl sowie der Abgabe von Mehl und der daraus
hergestellten Backware an Verbraucher im Kommunal-
verband Schleiden, veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 84,
aufmerksam gemacht. Nach den erwähnten Vorschriften
hat der Bezugsberechtigte die Wahl, ob er die zu-
stehende Menge in Mehl oder Brot nehmen will.
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28. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1917

Die Schwerarbeiter-Vertrauensleute des Landkreises Solingen diskutieren die Versorgungslage, vor allem die Herabsetzung der Brotration und wie sie zu ersetzen sei

                Eine Sitzung der Schwerarbeiter-
                             Vertrauensleute
tagte gestern nachmittag im Kreishause in Opladen. Unter den
gemachten Mitteilungen ist hervorzuheben, daß der Landrat das
baldige Erscheinen der Marmeladen-Karten in Aussicht stellte.
Eine rege Aussprache entspann sich über die Frage der Herab-
setzung der Brotration von 4 auf 3½ Pfund wöchentlich. Diese
Herabsetzung soll ausgeglichen werden durch die Mehrlieferung
von 1½ Pfund Kartoffeln. Ferner bestehe, so wurde ausge-
führt, die Möglichkeit, es auch fernerhin bei 4 Pfund Brot
zu belassen, wenn das Brot durch Frischkartoffeln gestreckt
würde. Diese zwei Möglichkeiten sollen über ein Uebergangs-
stadium hinweghelfen, denn vom 1. Februar an wird die Sache
in der Weise geregelt, daß dann wieder 4 Pfund Brot geliefert
werden. Dieses Brot wird allerdings durch Kartoffelmehl ge-
streckt sein. Obige Fragen sind durch den Umstand aufge-
worfen, daß man jetzt noch nicht genügend Kartoffelmehl hat.
Die Konferenz stellte sich auf den Standpunkt, daß die Streckung
des Brotes durch Frischkartoffeln nicht zu empfehlen, sondern
daß die Lieferung von 3½ Pfund Brot und 1½ Pfund Kar-
toffeln vorzuziehen sei.

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15. November 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. November 1917

Das mit Kartoffelmehl gestreckte Brot kommt, wie bereits erwartet, nicht gut bei der Bevölkerung an.

Hilden, 15. Nov. Hier werden, wie das nicht
anders zu erwarten war, Klagen über die schlechte
Beschaffenheit des Brotes geführt, nachdem das

Brot durch Kartoffelzusatz gestreckt wurde. Um den Wün-
schen der Verbraucher nachzukommen, wird die Stadt, nach-
dem die neuen Lebensmittelkarten zur Ausgabe gekommen
sind, das Verbacken von Kartoffeln einstellen,
die Brotrationen entsprechend herabsetzen und dafür mehr
Kartoffeln verteilen lassen. Die Kartoffeln werden
jedenfalls für den Zeitraum von vier Wochen zusammen
zur Ausgabe kommen. Mitteilungen hierüber erfolgen
noch. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Stadt schon
Anfang Januar zur Mehlstreckung Kartoffelwalzmehl ge-
liefert bekommt. Dann wird die Brotmenge wieder auf
vier Pfund erhöht und die vorübergehende Kartoffelzu-
lage kommt in Wegfall.

14. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. November 1917

Zur nächsten Kriegsweihnacht wird es wohl keine Pfefferkuchen geben.

     –  Keine Weihnachtspfefferkuchen. Das Di-
rektorium der Reichsgetreidestelle hat den Be-
schluß gefaßt, für das Erntejahr 1917 – 18 Mehl
weder zur Herstellung von Keks noch von Leb-
und Honigkuchen den Betrieben zu überlassen.
Die Pfefferküchlereien sind daher nicht in der
Lage, in diesem Jahre ihre Erzeugnisse auf
den Weihnachtsmarkt zu bringen.

12. November 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. November 1917

Ein Beschluss des Kreiswirtschaftsamtes sieht vor, Brot frische Kartoffeln zuzusetzen – die Umsetzung erweist sich als schwierig.

Hilden, 12. Nov. Der Beschluß des Kreiswirt-
schaftsamtes, im Landkreise Düsseldorf dem Brot frische
Kartoffeln zuzusetzen, bereitet in seiner Durchführung 
Schwierigkeiten. Dem Kriegswirtschaftsamte war es nicht
gelungen, eine Anlage für die Trocknung der Kartoffeln zu
gewinnen, um die Kartoffeln bis zum 1. Februar, von
welchem Tage an zum Backen des Brotes als Zusatz Kar-
toffelmehl geliefert wird, in einen Zustand zu bringen, der
ein eßbares Brot sichert. Infolgedessen sollten die Kar-
toffeln in frischem Zustande dem Brot zusetzt werden. In
Benrath hat man von diesem Zusatz abgesehen und be-
schlossen, die Kartoffeln als Zulage zur verminderten Brot-
ration zu verteilen, und auch in Hilden wird man in dieser
Richtung folgen müssen.

30. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Oktober 1917

Im Solinger Sparkassengebäude traf sich der Kriegshilfsausschuss um über die Versorgungslage zu beraten. Dabei ging es unter anderem um die Kartoffel-, die Petroleum- und Fleischversorgung.

      Aus dem Kriegshilfeausschuß.
   Gestern abend tagte im Solinger Sparkassengebäude eine Sitzung
des Kriegshilfeausschusses. Der Vorsitzende, Oberbürgermeister Dicke,
gab zunächst eine Uebersicht über die Ausgaben, die im letzten Monat
für Kriegsunterstützung, Kleider und Schuhe notwendig waren. Es
wurden ausgegeben an Kriegsunterstützung 250 493,66 Mark und an
Mietzuschüssen 69 919,39 Mark. Für Kleider und Schuhe wurden aus-
gegeben 38 134 Mark. Der Vorsitzende nimmt in seinen weiteren
Ausführungen Bezug auf seine Mitteilungen, die er in der Versamm-
lung der Arbeiterausschüsse im Gewerkschaftshause am letzten Donners-
tag gemacht hat: Die Kriegerfamilien erhalten danach Kartoffeln
zum Einkellern und der Betrag dafür wird in kleinen Raten von
der Kriegsunterstützung abgezogen, jedoch nicht mehr, als die festge-
setzte Ration jedesmal beträgt. Um die Petroleumverteilung besser
zu regeln, sollen Kundenlisten angelegt werden. Jeder Händler
erhält soviel Kunden zugewiesen, als er Petroleum erhalten hat, so
daß Mogeleien in Zukunft ausgeschlossen sind. Minderwertige Kartoffeln
sollen nach Möglichkeit gegen bessere vertauscht werden. Der Teil-
nahme von noch mehr Arbeitervertretern steht nichts im Wege.
   Polizeiinspektor Kircher berichtet über den Stand der Lebens-
mittelverteilung. Seine Ausführungen decken sich zum Teil mit
denen, die er in der Versammlung der Arbeiterausschüsse machte.

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26. Oktober 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Oktober 1917

Es ist ein Ausmahlungssatz für Brotgetreide vorgeschrieben.

    Ausmahlungssatz für Brotgetreide. In
einem großen sächsischen Blatt wurde kürzlich
ausgeführt, daß einige Bezirke bereits dazu
übergegangen seien, die gesamte Ausbeute beim
Weizen in zwei Hauptteile zu zerlegen, sie
ließen zunächst ein 74 %iges Weizenmehl her-
stellten und stellen dieses Mehl den Weinhänd-
lern zur Herstellung von Weißbrot oder zum
Verteilen für Kochzwecke zur Verfügung, wäh-
rend der hiernach verbleibende Rest, 20 %iges
Weizenmehl dem Roggenmehl beigemengt, und
auf diese Weise zur Herstellung des Schwarz-
brotes verwendet werde. In dem Artikel ist
angeregt, daß die Reichsgetreidestelle mög-
lichst bald für das ganze Reich einheitlich ähn-
liche Anordnungen herausgeben möge. Demge-
genüber sei betont, daß auf Grund eingehen-
der Erwägungen von einer Herabsetzung des
zur Zeit gültigen Ausmahlungssatzes von 94 %
abgesehen werden muß. Dieser Ausmahlungs-
satz gilt für alles Brotgetreide, daß die Reichs-
getreidestelle oder ein selbstwirtschaftlicher Kom-
munalverband einer Mühle zum Ausmahlen
übergibt. Er gilt ferner auch für alles Brot-
getreide (Roggen, Weizen), welches landwirt-
schaftliche Unternehmer ausmahlen sollen. Von
der Befugnis, Ausnahmen für Selbstversorger-
Mühlen zuzulassen, wird von dem Direktorium
der Reichsgetreidestelle regelmäßig kein Ge-
brauch gemacht. Das in dem Blatte geschil-
derte Verfahren ist unzulässig. Die Beimen-
gung von 20%gem Weizennachmehl der ge-

samten Weizenausbeute zum Roggenmehl be-
deutet eine nicht zu rechtfertigende Verschlech-
terung des Roggenbrotes in erheblichem Maße.
Die Reichsgetreidestelle ist dieserhalb bereits
bemüht, allen derartigen zu ihrer Kenntnis
gelangenden Mißbräuchen entgegenzutreten.

23. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Oktober 1917

Ein Bericht über die Forschungen des Oldenburger Ökonomierat Oetken nach neuem Getreidemehlersatz aus Luzerne und Gras.

   Grasmehl und Grasmehl-Brot.
   Wir sind in der Kriegszeit schon an allerlei gewöhnt
worden: Gipsmehl, Steinknopfmehl, Holzmehl war ja wohl
das Schlimmste, was man uns zumutete, zu essen. Unsere
„Brotgeber“ haben sich dann gebessert und uns zu Kartoffel-
und Steckrübenbrot begnadigt. Jetzt müssen wir zur tiefsten
Beschämung erfahren, daß wir die Jahrtausende unser Brot
mit Füßen getreten haben, indem wir über den Rasen liefen
und nicht bedachten, daß eben das Gras es ist, das uns er-
nähren kann, wie es das liebe Vieh ernährt. Wenn es auch
bis heute noch nicht wahr ist, daß der Mensch Heu frißt, so
wird oder soll er doch bald Mehl im Brot und Gebäck essen,
das aus Heu hergestellt ist, wenn auf Richtigkeit beruht, was
im folgenden erzählt wird:

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