5. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1918

Auch die Firma Rautenbach aus Wald bestreitet, Mehl von Soldaten angekauft zu haben.

  Solingen-Mangenberg. Das gehamsterte Mehl. Auch die
Firma Rautenbach stellt in einer Berichtigung an uns fest, daß
sie von den Soldaten kein Mehl gekauft habe. Nicht einen einzigen
Sack habe sie von Soldaten erstanden. Es ist absolut notwendig, daß
die Personen, die sowohl unserer Redaktion als auch dem Aktions-
ausschuß des Arbeiter- und Soldatenrates die fragliche Mitteilung
gemacht haben, nochmals bei uns vorsprechen.

4. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1918

Eine Richtigstellung zum Mehlskandal vom Mangenberg

   Solingen. Folgende Berichtigung geht uns zu: „In
der „Berg[ischen] Arbeiterstimme“ N[umme]r 282 vom 2. Dezember 1918 wird
behauptet, ich hätte von Soldaten in Mangenberg 15 Sack Mehl ge-
kauft. Ich erkläre diese Behauptung als direkte Unwahrheit und
erwarte, daß die Zeugen bekannt werden, damit ich gegen diese wegen
Verleumdung vorgehen kann. Karl Krusius j[unio]r.“ (Wir ers-
suchen alle diejenigen, die über den Mehlverkauf in Mangen-
berg Einzelheiten wissen, ihre Adresse unverzüglich beim Arbeiter-
und Soldatenrat in Wald, Rathaus, Zimmer 5, abzugeben. Red[aktion].)

2. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Dezember 1918

Kritik am Mehlkauf in großem Stil im Walder Stadtteil Mangenberg

   Solingen. Das muß unterbleiben. Gestern wurden den
in Mangenberg einquartierten Soldaten von ihrem Truppenteil
Mehlmengen gegeben, die an die Bevölkerung in kleinen Quantums
verkauft werden durften. Das ist ganz in Ordnung. Nicht in der
Ordnung ist aber, daß die Firma Rautenbach 20 Säcke und der Bäcker
Krusius 15 Sack Mehl den Soldaten abkauften. Das letztere wird uns
von einer ganzen Reihe Zeugen bestätigt. Diese Sachen müssen der
Allgemeinheit zugeführt werden, wofür der A[rbeiter]- und S[oldaten]-Rat zu sor-
gen hat. Es geht ganz einfach nicht, daß einzelne Personen mit diesen
Waren noch Geschäfte machen.

25. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1918

In Höhscheid muss die Ausgabe von Mehl als Fleischersatz diese Woche entfallen.

  Höhscheid. Mehl an Stelle von Fleisch. Die für diese
Woche in Aussicht genommene Mehlausgabe kann nicht stattfinden,
da die fragliche Mehlsendung ausgeblieben ist. Die Ausgabe findet
bestimmt nächste Woche statt.

23. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Oktober 1918

Mehl als Ersatz für Fleisch in der fleischlosen Woche im Kreis Schleiden

Mehlzuweisung als Ersatz für Fleisch.
In der am 21. Oktober 1918 beginnenden 4.
fleischlosen Woche wird als Ersatz für die entfallende
Fleischmenge Mehl gegeben und zwar werden für den
Kopf der fleischversorgungsberechtigten Bevölkerung
des Kreises Schleiden 125 g Mehl oder nach Wahl
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12. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Oktober 1918

Abänderungen an den Brotkarten und Marken des Kreises Schleiden

Brotkarten.
1. Für die mit 14. Oktober d[iese]s. J[ahre]s. Beginnende
weitere Versorgungszeit werden von den Bürgermeister-
ämtern neue Brotkarten ausgegeben, die für einen
Versorgungszeitraum vom 14. Oktober bist zum
5. Januar 1919 gelten.
Die neuen Brotkarten zeigen gegenüber den bisher
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1. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1918

Als Fleischersatz wird Roggenmehl an die Bürger des Kreises Solingen ausgegeben.

                  Bekanntmachung
   Als Ersatz für das ausfallende Fleisch werden am Samstag
dieser Woche 250 Gramm bezw. für Kinder 125 Gramm Roggenmehl
an die Bevölkerung verteilt. Das Nähere wird von den Bürger-
meisterämtern bekanntgegeben.
   Opladen, den 30. September 1918.
                                                            Der Landrat: Lucas.

28. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. September 1918

Mehlzuweisung als Ersatz für die fleischlose Woche im Kreis Schleiden

Mehlzuweisung
als Ersatz für Fleisch.
In der am 30. September 1918 beginnenden 3.
fleischlosen Woche wird als Ersatz für die entfallende
Fleischmenge Mehl gegeben, und zwar werden für
den Kopf der Fleischversorgungsberechtigten Bevölkerung
des Kreises Schleiden 125 g Mehl oder nach Wahl
des Bezugsberechtigten 160 g Brot verabfolgt.
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18. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. September 1918

Das Rebholzmehl soll als Pferdeersatzfutter genutzt werden.

    –   Da das im Vorjahre in größeren Mengen
gewonnene Rebholzmehl sich als Pferdefutter zum
Ersatz von Rauhfutter gut bewährt hat, und der
diesjährige Ausfall unserer Futterernte die Mit-
heranziehung des Rebholzmehles zur Fütterung
unserer Militärpferde gebieterisch fordert, wird der
Kriegsausschuß für Ersatzfutter mit Genehmigung
der zuständigen Behörden wie im vergangenen
Jahre auch im kommenden Herbst und Winter
möglichst große Mengen des beim Rebschnitt an-
fallenden Rebholzes zu sammeln suchen. Das Holz
wird, wie im Vorjahre, in den nicht mit Reblaus
verseuchten Gemarkungen durch örtliche Aufkäu-
fer aufgekauft werden; der Preis wird aller Vor-
aussicht nach so bemessen werden, daß die Ab-
lieferung des Holzes sich rentieren wird. Da jedoch
nur das einjährige Holz größere[n] Futterwert be-
sitzt, und das mehrjährige Holz infolgedessen in
den Fabriken ausgeschieden werden muß, wäre
sehr zu wünschen, daß die Winzer schon beim
Schnitt der Reben das alte Holz nach Möglichkeit
entfernen. Angesichts der Wichtigkeit der Rebholz-
sammlung muß die Erwartung ausgesprochen
werden, daß die Winzer sämtliches Holz, daß sie
nicht unbedingt in ihren Betrieben benötigen, ab-
liefern. Die Preise für das Rebholz sowie alles
Nähere über die Ablieferung werden rechtzeitig
noch bekannt gemacht werden.

7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Verordnung über Ausmahlung von Getreide im Kreis Schleiden

Ausmahlungssatz für Getreide.
Nach einer Anordnung des Preußischen Landes-
getreideamtes sind Roggen und Weizen, wie bisher,
mindestens bis zu 94 v[on]. H[undert]., Gerste mindestens
bis zu 85 v[on]. H[undert]. und Hafer mindestens bis zu
50 v[on]. H[undert]. auszumahlen.
Diese Mindestsätze gelten für alles Getreide, das
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25. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1918

 Eine neue Herstellungsart von Brot mit vielen Vorteilen wurde entwickelt. Städte wie Stettin und Potsdam stellen eine große Menge des Brotes für den täglichen Verzehr her.

Brot ohne Mehl. Das ist natürlich nicht
wörtlich zu nehmen. Es handelt sich um Ver-
suche, das Brotkorn direkt zu verwenden, ohne
es erst in Mehl überzuführen. Die Erfinder
des neuen Grewitt-Vollbrotes lassen das Korn
nicht in die Mühle gehen, es wird gewalzt,
nachdem es vorher von der unverdaulichen
äußeren Hülle befreit wurde. Die nach dem
Walzen gewonnene Masse wird geknetet, der
Brotteig ist, mit oder ohne Zusatz, fertig und
kann in den Backofen wandern. Die Sachver-
ständigen nennen unter den Vorzügen des so
gewonnenen Vollkornbrotes besonders die um
10 Prozent höhere Ausnützungsziffer, die hy-
gienischere Prozedur – die Hände kommen mit
der Teigmasse nicht in Berührung, alles wird
von der Maschine besorgt – ferner die Verbil-
ligung gegenüber dem heutigen Herstellungs-
preise um etwa 25 Prozent. Alle Eiweißbe-
standteile des Getreides werden restlos mitge-
nommen; so wird der Nährwert dieses Brotes
erheblich gesteigert. Ein besonders geartetes
Reinigungsverfahren ermöglicht sogar ohne
Schädigung der Qualität die Verarbeitung
dumpfig gewordener Kornmengen. Einstweilen
haben sich die seit langem betriebenen prakti-
schen Versuche so glänzend bewährt, daß die
Militärverwaltung in Potsdam und eine große
Konsumstelle in Stettin täglich größere Mengen
dieses Vollbrotes herstellen lassen.

17. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. August 1918

Die Brotpreise werden im Landkreis Solingen nicht so stark angehoben wie befürchtet.

                                 Die neuen Brotpreise,
die nächste Woche für den Landkreis Solingen in Kraft treten,
konnten noch etwas niedriger gehalten werden, als zunächst an-
zunehmen war. Der Schwarzbrotpreis erhöht sich auf
94 Pfennig für 4 Pfund, gegen bisher 80 Pf[enni]g, der Kriegs-
brotpreis auf 75 Pf[enni]g für 3 Pfund (bisher 65 Pf[enni]g), der
Preis für Grau- und Weißbrot (2 Pfund) auf 62 Pf[enni]g
(hier tritt also, wie wir schon sagten, nur eine geringe Er-
höhung, um 2 Pfennig, ein). Auch der Kleinverkaufs-
mehlpreis hat eine Erhöhung erfahren, 350 Gr[amm] gewöhn-
liches Weizenmehl sollen im Landkreise 28 Pf[enni]g kosten, 350 Gr[amm]
Roggenmehl 26 Pf[enni]g – Für den Stadtkreis Solingen werden
die Preise noch festgesetzt.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Der Mehlpreis wird angehoben. Dadurch werden sich auch die Brotpreise weiter erhöhen.

      Eine weitere Verteuerung der Lebenshaltung.
   Eine Erhöhung der Mehlpreise tritt – ent-
sprechend der Erhöhung der Preise für Getreide aus der neuen
Ernte – mit dem 15. d[ieses] M[ona]ts ein, und infolgedessen muß dann
auch der Brotpreis erhöht werden. Wie wir hören, werden
für den Regierungsbezirk Düsseldorf wieder einheitliche
Preise festgesetzt, über deren Höhe jetzt Beratungen angestellt
werden. Etwas Bestimmtes läßt sich heute noch nicht über die
Preishöhe sagen, man darf aber damit rechnen, daß sich das
Pfund Schwarzbrot wohl auf 25 Pf[enni]g stellen wird gegen bisher
20 Pf[enni]g. Wir würden damit noch immer unter dem Brotpreis
mancher Auslandsstaaten, selbst neutraler Länder bleiben. Beim
Graubrot, das schon heute verhältnismäßig teuer ist, wird der
neue Preis wohl nur eine ganz geringe Steigerung bringen.
   Da jetzt schon hier und da Gerstenmehl aus der neuen
Ernte verbacken wird, die neuen Mehlpreise aber, wie gesagt,
erst vom 15. d[ieses] M[ona]ts ab berechnet werden, dürften wahrschein-
lich die Kommunalverbände die Differenz zwischen dem alten
und dem neuen Preis des Gerstenmehls bis dahin zu tragen
haben.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Die Ersatzrationen für die kommenden fleischlosen Wochen

               Ersatz in den fleischlosen Wochen.
   In den „Mitteilungen des Kriegsernährungsamts“ wird
über die Erhöhung der Mehlration und die Ersatzmittel in den
fleischlosen Wochen folgendes amtlich bekanntgegeben:
   Erhöhung der Mehlration. Die allgemeine
Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungsberechtigte Be-
völkerung ist vom 19. August ab um 40 Gramm erhöht und auf
200 Gram[m] festgesetzt worden. Die Festsetzung gilt zunächst bis
30. September 1918. Eine Zuweisung von Brotstreckungs-
mitteln kann vorläufig nicht erfolgen. Die Zulage an Schwer-
und Schwerstarbeiter bleibt in bisheriger Höhe bestehen. Die
Ausgabe der Reichsreisebrotmarken, von denen zurzeit 4 Stück
gleich 200 Gramm Gebäck für den Tag und Kopf zur Verteilung
gelangen, ist vom 19. August ab auf 5 Stück gleich 250 Gramm
Gebäck erhöht worden, so daß die Wochenration 1750 Gramm
beträgt.

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31. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Juli 1918. 

Es wurde Mehl aus Nesseln probeweise hergestellt und auf seine Nährwerte untersucht.

    –  Mehl aus Brennesseln ließ in Olden-
burg der Ausschuß zur Verwendung von Wild-
gemüse herstellen und dann auf seinen Nähr-
wert untersuchen. Es hatte mehr Eiweißge-
halt als Erbsen und Puffbohnen. Diese Mehl-
gewinnung erfolgt, nachdem die Stammröhren
vorher entfasert worden sind. Aus den Blät-
tern läßt sich ein wertvoller ungiftiger Farb-
stoff gewinnen, außerdem können sie zu einem
gehaltvollen Nährmittel für Hühner verarbei-
tet werden. Alle die Nebenprodukte können
für unsere Volkswirtschaft mit großem Nutzen
verwendet werden, wenn erst ein großzügiger
Nesselanbau im Deutschen Reiche erfolgt. Der
Landwirt tut klug, sich darauf einzurichten.
Der Nesselanbau wird sich auch nach dem Kriege
loh[e]nen. Die Nessel verlangt einen Boden mit
20 bis 30 Ztm. Wasserstand, der recht stick-
stoffhaltig ist. Sie gedeiht in freiem Gelände
bei richtiger Bewässerung ebenso gut wie
Erbsen usw. Moorboden ist leicht für sie her-
zurichten. Wo die Nessel einmal wächst, be-
darf sie keiner Nachpflanzungen.