24. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1918

Das niederländische Ausfuhrverbot wird, mit Ausnahme beim Gemüses, kaum Auswirkungen auf die deutschen Märkte haben, da insgesamt nur noch wenig gehandelt wird.

              Zum holländischen Ausfuhrverbot.
   Das allgemeine Ausfuhrverbot, das am Freitag seitens
der niederländischen Regierung erlassen wurde, dürfte nach
dem „Handelsblad“ keinen großen Einfluß auf die ausländi-
schen Handelsbeziehungen Hollands haben. Die Ausfuhr
Hollands ist schon seit längerer Zeit durch die Bestimmungen
des holländischen Ministeriums fortgesetzt geringer geworden.
In diesem Falle sind, abgesehen vom Gemüse, kondensierter
Milch und Marmelade, nur kleine Mengen Käse und Milch
ausgeführt worden, die durch die gerade beendeten wirtschaft-
lichen Abkommen noch nicht geliefert werden mußten. Im übrigen
wurden einige Lieferungen Frühkartoffeln gemacht. „Wenn
in dem soeben angenommenen Beschluß der Regierung, so sagt
der parlamentarische Mitarbeiter des „Handelsblads“, noch die
Verpflichtungen berücksichtigt waren, die uns besondere Ab-
machungen auferlegen, so wird in der Ausfuhr von konden-
sierter Milch und Zucker fortgefahren werden. Aber die Aus-
fuhr von Gemüse ist jetzt vollständig stillgelegt worden.“
   Für uns ist gerade das Ausfuhrverbot von Gemüse das
wichtigere. Das haben die letzten Markttage leider zur Genüge
gezeigt. Auch auf dem heutigen Markte sah es wieder recht
arm aus. Die Stadtverwaltung wird sich hier möglichst bald
um Ersatz umsehen müssen.

14. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1918

In den kommenden Tagen werden auf Solingens Wochenmarkt Kürbisse erwartet.

   Solingen. Auf dem Wochenmarkt sah es heute
recht arm aus, wohl eine Folge der vorübergehenden Ein-
stellung der Zufuhr aus Holland. Außer Restbeständen vom
letzten Wochenmarkt stand nur etwas inländisches Gemüse zum
Verkauf. Hoffentlich ist die holländische Bestandsaufnahme, in-
folge deren die Ausfuhr eingestellt wurde, bald abgeschlossen,
so daß wir uns dann wieder besser versorgen können. Für die
kommende Woche hofft der städtische Großmarkt einen Waggon
Kürbisse hereinbringen zu können, die übrigens auch heute
schon in manchen Geschäften zu haben sind. Da wir in diesem
Jahre auf eine ausreichende Obstmarmelade nicht rechnen
können, möchten wir darauf hinweisen, daß Kürbisse sich
sehr gut zur Herstellung von Marmelade eignen,
am besten zusammen mit etwas Obst oder mit Mohrrübensaft.

22. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1918

Appell für den verstärkten, aber in Solingen wenig bekannten, Kürbisanbau

                                Anbau von Kürbis.
   Zu den einträglichsten Küchenpflanzen gehört unstreitig der
Kürbis, insbesondere die großen Speisekürbissorten liefern bei An-
pflanzung in kräftigem Boden ganz gewaltige Erträge. Leider sind
bei uns die vielerlei Verwendungsarten der Kürbisfrucht den meisten
Hausfrauen wenig bekannt, in anderen Gegenden bereitet man
Suppen, Gemüse, Salat, vor allem aber sehr schmackhafte Marme-
laden allein oder mit Zusatz von anderen Früchten aus Kürbis. –
Wer irgend [noch] ein Fleckchen Boden an fruchtbarer Stelle oder
erdige Kompo[st]haufen besitzt, sollte dort Kürbis anpflanzen. Die
Samen legt man Anfang Mai. In Töpfen vorgezogene Pflanzen
werden nicht vor Mitte Mai ausgepflanzt. Kräftige Düngung und
ausgiebige Bewässerung bei Trockenzeit sind die einzigsten Pflege-
arbeiten. Also baut fleißig Kürbis, er wird uns bei Mangel an
Obst im nächsten Herbst sehr vonnöten sein.

3. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. März 1918

Vor dem Kauf von Marmelade wird gewarnt.

   – Warnung vor Ankauf von Marmelade
und Brotaufstrichmitteln. Die gesamten Be-
stände an Marmelade und sonstigen zucker-
haltigen Brotaufstrichmitteln sind rationiert
und werden den Verbrauchern nur in den dazu
bestellten Verkaufsstellen auf Lebensmittel-
karten zugeführt. Alle Ware ist demnach dem
freien Handel entzogen. Soweit trotzdem Brot-
aufstrichmittel von dem freien Handel etwa
angeboten werden sollten, kann es sich nur um
Ware handeln, die im Schleichhandel wider-
rechtlich erworben ist. Vor dem Ankauf wird
daher auf das dringendste gewarnt. Es besteht
ein Absatzverbot, und nicht nur der Verkauf
sondern auch der Ankauf wird strafrechtlich ver-
folgt.

2. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Februar 1918

Angebot für Marmelade für den freien Verkauf

Den der Lebensmittelversorgungsstelle angeschlos-
senen Geschäften wird hiermit
ein größerer Posten Marmelade
(Kleinhandelsverkauf 90 Pf[ennig] das Pf[un]d)
angeboten. Die Ware darf frei, d. h. ohne Marken
verkauft werden, aber nur an Kreiseingesessene. Sie ist
gepackt in Kübeln von ca. 70 bis 100 Pf[un]d. Schrift-
liche Bestellungen mit Angabe der gewünschten Gewichts-
menge werden bis zum 5. Dezember entgegengenommen.
Der in den Verkaufstellen übrig gebliebene, auf
Lebensmittelbuch nicht abgenommene Kunsthonig darf
nunmehr frei verkauft werden.
Lebensmittel-Versorgung
für den Kreis Schleiden.
Geschäftstelle:
Alex Drügg, Gemünd

20. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Oktober 1917

Marmeladenpreise

Den der Lebensmittelversorgungsanstalt angeschlossene-
nen Geschäften werden hiermit freibleibend angeboten:
17 Tonnen Bollheringe
4/500 er
zum Preis von M[ar]k 178,- pro Tonne,
ferner je einen größeren Posten
Kirschen-Marmelade
zum Kleinverkaufspreis von M[ar]k 1,70 pro Pf[un]d,
Erdbeer- und Aepfel-Marmelade
zum Kleinverkaufspreis von M[ar]k 1,- pro Pf[un]d
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19. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. September 1917

Vogelbeeren sollen zur Marmeladengewinnung gesammelt werden.

Bekanntmachung.
Gemäß Verfügung der Bezirksstelle für Gemüse
von Obst in Aachen sollen möglichst alle Vogelbeeren
zur Lieferung an die Marmelandenfabriken erfaßt
werden. Für den Zentner Vogelbeeren, die möglichst
ohne Stiele zu sammeln sind, werden 10-12 Mark
bezahlt. Bei folgenden Unterkommissionären
, welche
die Beeren zur Verladung annehmen, kann jede weitere
Auskunft eingeholt werden:
Ortsvorsteher Berners in Schöneseiffen, Franz
Theißen in Goetenich, Feldhüter Hilgers in Dreiborn,
Gemeindevorsteher Eich in Uedelhoven, Johann Krings
in Ripsdorf, Jakob Merzenich in Eichs, Bernhard,
Lieberg in Untervlattern, Jakob Heumann in Mecher-
nich, Johann Dinger in Gemünd.
Ferner sind als Unterkommissionäe in Aussicht ge-
nommen und bei der Bezirksstelle zur Genehmigung
vorgeschlagen: Karl Jülich in Schleiden, Hubert Rade-
macher in Frohngau, Heinrich Laaf in Reifferscheid,
Heinrich Kragwinkel in Blankenheim, Wilhem Peetz
in Dollendorf.
Schleiden, den 10. September 1917
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.

17. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1917

Es gibt wohl immer Wege, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen

        Wie Manche zu Marmelade
                         kommen
   Daß das Obst in diesem Jahre auf reellem Wege nur in
kleinen Mengen erhältlich, ist für die besonders schmerzlich, die
gewohnt waren, Obst in größeren Mengen direkt aus den Obst-
baugebieten zu beziehen. Das Geld spielt ja dabei weniger eine
Rolle. Durch das Ausfuhrverbot entstehen nun Schwierig-
keiten. Man ist in diesem Jahre besonders scharf bei der Kon-
trolle und paßt namentlich an den Bahnhöfen auf, daß einzelne
Personen nicht in Paketen sich Obst herbeischaffen. Aber Aus-
wege, wenn sie auch kostspielig sind, finden sich immer. Die
Hausfrauen oder ihre Beauftragten reisen in einen Ort zum
Erholungsaufenthalt, kaufen dort das notwendige Quantum
Obst zusammen und kochen es gleich an Ort und
Stelle ein. An dem notwendigen Zucker fehlt es meist auch
nicht, da man es immer noch versteht, ihn gegen gutes Geld auf
dem Wege des Schleichhandels zu erhalten. Die fertige
Marmelade kann dann mit ruhigem Gewissen durch die
Spalier bildenden Kontrolleure getragen werden, da ja für
Marmelade kein Ausfuhrverbot besteht. Man sieht aus diesem
Vorgange wieder, schreibt der Kriegsausschuß für Konsumenten-
interessen, erstens, wie schwer es für die Behörden ist, Bestim-
mungen zu erlassen, die nicht zu umgehen sind, und zweitens,
daß manche Leute immer noch Auswege finden, um nicht
hungern oder entbehren zu brauchen. Solange der gute Wille,
gemeinsam die Nöte des Krieges zu ertragen und die gesetzlichen
Bestimmungen nicht zu umgehen, nicht alle Mitbürger erfüllt,
solange werden wir auch nie ganz geregelte und befriedigende
Verhältnisse bekommen.

29. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1917

Obstzüchter erhalten im Landkreis Solingen die amtliche Erlaubnis, aus einem Teil ihrer selbstgewonnen Ernte Obstkraut herzustellen.

                     Bekanntmachung.
   Das Landesamt für Gemüse und Obst zu Berlin hat den Obst-
züchtern des Landkreises Solingen die Herstellung einer beschränkten
Menge von Obstkraut aus ihrem selbstgewonnenen Obst genehmigt.
Die so gewonnenen Brotaufstrichmittel werden auf die später zu
liefernde Marmelade angerechnet. Zur Herstellung des Obstkrautes
müssen vorwiegend Birnen verarbeitet werden, damit tunlichst große
Mengen Aepfel den Marmeladenfabriken zugeführt werden können.
   Die Obstzüchter des Kreises haben diesbezügliche Anträge bei dem
zuständigen Bürgermeisteramt, bei dem auch die näheren Bestim-
mungen einzusehen sind, mündlich anzubringen. Dabei ist genau an-
zugeben, wie groß der Obstbestand ist, wieviel Personen zum Haus-
halt gehören und bei welcher Krautfabrik das Obstkraut hergestellt
werden soll.
   Opladen, den 25. August 1917.
                                                          Der Landrat.
                                I[n] V[ertretung]: Dr. Kramer, Regierungsassessor.

6. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. August 1917

Die neue Verordnung über die Obsternte 1917 ist in Kraft getreten

                        Die neue Obsternte.
   Die Verordnung über die Obsternte 1917, über die wir
schon berichteten, ist am 1. August in Kraft getreten.
   Hiernach ist die gesamte Ernte an Aepfeln, Birnen und
Pflaumen einschließlich Fall- und Mostobst ausschließlich an
die von der Landesstelle für Gemüse und Obst und deren Ge-
schäftsabteilung errichteten Sammelstellen abzuführen, soweit
das Obst gegen eine Gegenleistung irgendwelcher Art abge-
geben werden soll.

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14. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Juli 1917

Verkaufsanzeige für Marmelade (Kriegsmus)

Es sind noch etwa
7000 kg Marmelade
(Kriegsmus)
abzugeben. Die Ware darf frei, d.h. ohne Marken
verkauft werden.
Schriftliche Bestellungen erbitte ich umgehend.
Lebensmittelversorgung
für den Kreis Schleiden.
Geschäftsstelle: Alex Drügg, Gemünd.

8. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Juli 1917 

Brotaufstrich statt haltbarer Marmelade

   oc. Himbeeren und Johannisbeeren rei-
fen augenblicklich. Für die Hausfrauen, de-
nen der Zucker oder auch die Geldmittel feh-
len, um größere Mengen für den Winter ein-
zumachen, sei ein billiges Rezept angegeben,
wie man wenigstens kleine Mengen (1 – 2
Pfund) zu sofortigem Gebrauche am besten
ausnutzt, solange es frische Ware gibt. Durch
Einkochen zu Marmelade geht bekanntlich
das Quantum sehr stark zurück. Man kann
nun ein erheblich größeres Quantum erzie-
len, wenn man die Früchte mit dem nöti-
gen Zucker zu Saft kocht – es können ruhig
noch Fruchtreste darin bleiben – und dann
vor dem Erhalten soviel Gelatine hinzu-
setzt, daß eine dicke, streichbare Masse ent-
steht. Diese Marmeladenherstellung ist sehr
ergiebig; von 2 Pfund Himbeeren erhält
man fast ebensoviel Marmelade, die wegen
ihres Wohlgeschmacks von jedem gern ge-
gessen wird. Ihr einziger Fehler ist, daß
sie nicht lange hält – vielleicht nur eine
Woche oder zwei. In dieser Zeit ist sie je-
doch meistens auch bereits aufgegessen. Die
Hausfrau kann dadurch, solange es frische
Beeren gibt, stets einen wohlschmeckenden
Brotaufstrich im Hause haben.

22. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Juni 1917

Die Verteilung von Einmachzucker steht unmittelbar bevor

                 Einmachzucker.
   Amtlich wird mitgeteilt:
   Eine erste Rate des Einmachzuckers wird bereits in nächster
Zeit in den Gemeinden verteilt werden. Die Unterverteilung vom
Kreise auf die Gemeinden ist bereits erfolgt, Zucker auch an den
Abnahmestellen vorhanden. Es empfiehlt sich nicht, jetzt schon den
größeren Teil des Zuckers zu vergeben, weil ja die Hauptverwen-
dung erst später erfolgt und nicht der Zubereitung von Gelees, die
viel Zucker erfordert, aber unwirtschaftlich ist, Vorschub geleistet
werden soll. Richtiger ist die Herstellung von Marmeladen, die ge-
ringere Mengen Zucker beanspruchen.
   Da der Einmachzucker in erster Linie dazu bestimmt ist, häus-
lichen Brotaufstrich zu schaffen, nicht aber gewerblich benutzt zu
werden, so ist die auszuteilende Höchstmenge nach der Zahl der
Haushaltungsangehörigen in geeigneter Weise beschränk worden.
Wer mehr Obst hat, möge es verkaufen und auf dem geeignetsten
Wege den Krautpressen und Marmeladenfabriken zuführen.

5. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Mai 1917

Werbeanzeige für Einmachgläser und andere Gerätschaften zum Einkochen von Obst

Grosser Vorrat! Prompte Bedienung!
Einmachgläser und Geleebecher
Rex-Conservengläser,
Sterilisier- und Fruchtsaft-Apparate
empfiehlt
Alex Drügg, Gemünd,
Fernsprecher 6.

P.S. Da die Beschaffung vorstehender Gegen-
stände täglich schwieriger wird und die Preise dauernd
steigen, kann ich frühzeitigen Einkauf nur dringend
empfehlen.

14. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. April 1917

Ausgabe von Brotaufstrichen, Kriegsmus und Kunsthonig auf Lebensmittelbuch im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Im Laufe dieses Monats gelangen in sämtlichen

Bürgermeisteramtsbezirken des Kreises folgende Waren
auf das Lebensmittelbuch zur Ablieferung:
auf Marke A 1 und B 3 je ein Pfund Brotaufstrich-
mittel, Kriegsmus und Kunsthonig zu 55 Pfennig
pro Pfund. Ferner:
auf Marke B 4 ein halbes Pfund Weizengries zu
28 Pfennig pro Pfund,
auf Marke B 5 ein halbes Pfund Haferpräparate
zu 45 Pf[enni]g pro Pfund.
Schleiden, den 11. April 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.