Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Januar 1918
Ein Einblick in den Kriegszigarettenmarkt
Die Kriegszigarette.
Am 1. Februar d[iesen] J[ahre]s tritt eine Verordnung in Kraft, nach dem
das Format der Zigaretten weiterhin verkleinert werden muß:
Für die Herstellung von 1000 Zigaretten dürfen vom 1. Februar ab
nur 850 Gramm Tabak verwandt werde, so daß also die Zigarette
in Zukunft nur noch 0,85 Gramm wiegen darf.