Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1917
Zugangskontrollen für die Solinger Markthalle angeordnet
Bekanntmachung.
Der Andrang zur Markthalle von auswärtigen Käufern ist in
den letzten Tagen derartig groß geworden, daß ich mich genötigt
sehe, eine Kontrolle über die zum Einkaufen berechtigten Personen
einzuführen.
Die Reichsgemüsestelle hatte dem Großmarkt in Solingen als Be-
darfsgemeinden zugezählt die Städte Wald, Gräfrath und Höhscheid.
Cronenberg ist beim Großmarkt Elberfeld und Remscheid dem Groß-
markt Barmen angegliedert worden.
Da die Stadt Wald auf ihren Antrag direkte Belieferungen
von der Reichsgemüsestelle erhält, fällt die Belieferung für die
Walder Bürger fort.
Ich ordne daher an, daß bis auf weiteres zur Markthalle nur
solche Personen hereingelassen werden dürfen, welche sich durch Brot-
karte oder sonstigen, ordnungsgemäßen Ausweis als Bürger von
Solingen, Gräfrath oder Höhscheid ausweisen.
Der Verkauf von frischem Gemüse seitens der vom Großmarkt
Solingen belieferten Geschäfte darf ebenfalls nur an solche Personen
erfolgen, welche sich als Einwohner von Solingen, Höhscheid und
Gräfrath aus weisen.
Die Geschäftsinhaber haben darauf zu achten, daß eine gleich-
mäßige Verteilung stattfindet.
Zuwiderhandlungen haben Entziehung der Lieferung zur Folge.
Solingen, den 30. März 1917.
Der Oberbürgermeister: Dicke