5. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. September 1918

Wegen Überschreitung des Grünkohl Höchstpreises wurde eine Solinger Markthändlerin mit einer Geldstrafe belegt.

   Solingen. Eine Mahnung für Markthändler. Den
Höchstpreis für Grünkohl überschritten hatte die Händlerin Ida W.
von hier, außerdem konnte sie den vorgeschriebenen Schlußschein nicht
vorweisen. Es handelte sich um wenige Pfunde, die sie von einem
„unbekannten“ Bauer gekauft und zu 25 Pf[enni]g per Pfund abgegeben
hatte, während der Höchstpreis 19 Pf[enni]g betrug. Zu ihrer Entschul-
digung führte sie an, daß andere Händler das auch getan hätten.
Der Amtsanwalt bemerkte, daß die vielfachen Klagen über die un-
zulässigen Preise der Händler auf dem Wochen-
markte berechtigt seien und daß hier eine exemplarische Strafe zur
Abschreckung durchaus am Platze sei. Der amtierende Richter bemerkte
dazu, daß in Zukunft in Solingen mit ganz anderen
Strafen gegen solche Markthändler vorgegangen
werden solle. Das Höchstpreisgesetz sei dazu da, den Mittel-
stand und den kleinen Mann in dieser schwierigen Zeit zu schützen.
Trotzdem kam die Angeklagte diesmal noch mit einem blauen Auge
davon. Sie wurde nur zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Mark ver-
urteilt. Außerdem bleibt einem Nachverfahren noch die Einziehung
des Gewinnes vorbehalten. – Hoffen wir, daß die Händler diese nur
zu berechtigte höhere Strafandrohung beherzigen.