26. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1916

Ein Mädchen aus Düsseldorf wegen Majestätsbeleidigung zu Gefängnis verurteilt

                    Majestätsbeleidigung.
   e. In einer Wirtschaft in Düsseldorf hatte sich die gewerbs-
lose Anna E. von dort mit einem verwundeten Soldaten aus
Höhscheid in ein Gespräch über den Krieg und die englische
Seeherrschaft eingelassen. Dabei nannte das Mädchen die
Deutschen Lumpen und Räuber, schimpfte auf das Haus Hohen-
zollern, den Kaiser und andere Personen. Der Soldat, der das
Mädchen zur Vorsicht ermahnte, mußte sich „armer Staats-
krüppel“ titulieren lassen. Wegen Majestätsbeleidigung und
Beleidigung des Soldaten kam das Mädchen in Untersuchungs-
haft und wurde am Samstag vor der dortigen Strafkammer
zu 1 Jahr und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Es waren zwei
Jahre und 1 Monat Gefängnis beantragt worden.

19. Mai 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Mai 1915

Eine Verurteilung wegen Majestätsbeleidigung

  Majestätsbeleidigung.
   Am 11. Mai machte der damals in Solingen arbeitende
Monteur Hermann B. aus Frankfurt a(m) M(ain) eine Bahnfahrt
nach Rheydt. Auf der Rückfahrt nach hier mußte er in Neuß
umsteigen und hatte einige Minuten Aufenthalt. Schwestern
vom „Roten Kreuz“ gingen auf dem Bahnsteig mit Sammel-
büchsen für verwundete Krieger herum und traten auch an B.
heran. Er lehnte es ab, etwas zu geben und sprach mit lauter
Stimme über „modene Bettelei“. Dann verbreitete er sich in
schlecht wiederzugebender Weise über den deutschen Kaiser und
den Papst. Passanten nahmen den Mann fest und brachten ihn
nach der militärischen Bahnhofswache. Die erste Vernehmung
wurde von einem Offizier vorgenommen. Hierbei bestritt B.,
mit seinen Reden den deutschen Kaiser gemeint zu haben. Mit
dem Ausdruck „Lumpen“ wollte er auf die Nahrungs-
mittelwucherer und die Kriegsurheber hingewiesen
haben. Er wurde in Untersuchungshaft gehalten und mußte sich
gestern vor der Strafkammer in Düsseldorf verantworten. Zu
seiner Verteidigung bemerkte der Angeklagte, von den Redereien
auf dem Bahnhofe habe er keine Kenntnis mehr, denn an dem
kritischen Tage sei er schwer betrunken gewesen.
Diesen Einwand wollte der Staatsanwalt nicht als Mil-
derungsgrund gelten lassen und beantragte „mit Rücksicht auf
den Ernst der Zeit“ gegen den Angeklagten 1 Jahr Gefängnis.
Wegen Majestätsbeleidigung lautet das Urteil auf 6 Monate
Gefängnis. Von einer Aufhebung des Haftbefehls verlautet
nichts.