Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917
Organisation der Zwiebackverteilung auf Brotmarke im Kreis Schleiden
Bekanntmachung
betreffend Zwiebackausgabe.
Zur Verbesserung der Ernährung für Kinder, alters-
schwache und magenkranke Personen wird in nächster
Zeit in jedem Bürgermeisteramtsbezirk eine Bäckerei
oder Kleinhandlung mit Zwieback beliefert. Die
Verkaufsstellen werden durch das zuständige Bürger-
meisteramt angewiesen, den Zwieback nur im Umfange
des tatsächlichen Bedürfnisses für kleine Kinder, alters-
schwache und magenkranke Personen und nur gegen
Brotmarken abzugeben. Zum Zwiebackbezug be-
rechtigen die Brotmarken in demselben Umfange wie
auch zum Mehlbezuge. Die Verkaufstellen dürfen
bei der Abgabe an die Verbraucher keine höheren
Preis als 60 Pf[enni]g pro Pf[un]d fordern.
Weiterlesen