16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Werbung für die Kleiderabgabe

Die Heimatfront wankt nicht,
wenn alle kriegswichtigen Betriebe, Landwirtschaft
und Eisenbahnen mit Volldampf arbeiten können
Millionen sind dort für Euch tätig. Helft durch
Abgabe getragener Anzüge, daß sie arbeits-
                        fähig bleiben.

15. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. August 1918

Werbung für die Kleiderabgabe

Ein Volk – ein Wille zum Sieg!
Darum trage jeder seinen Teil bei zur Stärkung der
Heimatfront durch Abgabe entbehrlicher Anzüge für die
   Landwirtschaft und kriegswichtigen Betriebe.

13. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. August 1918

Werbung für die Kleiderabgabe

   Freiwillige vor!
Landwirtschaft, Eisenbahn, Forstwirtschaft und
alle kriegswichtigen Betriebe müssen arbeitsfähig er-
halten bleiben. Dir große Armee der Heimarbeiter
benötigt Arbeitskleidung. Gebt Eure entbehr-
                     lichen Anzüge ab!

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Werbung für die Kleiderabgabe

Willst Du nicht hungern und
frieren, so hilf, daß die Landwirtschaft und
            kriegswichtige Industrie leistungsfähig
            bleiben. Die Männer der Arbeit be-
nötigen Arbeitskleidung. Gebt Eure entbehrlichen
                              Anzüge ab!

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Die Anzugsammlung hat auch im Landkreis Solingen noch nicht ganz den gewünschten Erfolg gebracht.

                                Kleiderabgabe.
   Der Kommunalverband Landkreis Solingen sollte nach
der Aufstellung des zu deckenden Bedarfs durch die Landes-
zentralbehörde für die Bekleidung der Heimarmee 1169 Anzüge
liefern. Bist jetzt sind aber nur 1052 eingegangen.
   Die Reichsbekleidungsstelle hat zwar die Frist zur Abliefe-
rung bis zum 15. August verlängert, hat aber keinen Zweifel
darüber gelassen, daß die auferlegte Anzahl von Kleidungs-
stücken aufgebracht werden muß. Daher wenden wir uns er-
neut an die abgabefähige wohlhabende Bevölkerung unseres
Bezirkes mit der Bitte, uns bei Erfüllung dieses vaterländischen
Werkes durch recht reichliche Abgabe von Männeroberkleidung
zu unterstützen.
   Der Zweck der Sammlung ist der, die in kriegswichtigen
Betrieben beschäftigten Arbeiter, soweit sie in Kleidung aus
Ersatzstoffen ihre Arbeit nicht sachgemäß verrichten können,
mit der unbedingt notwendigen Kleidung gegen Bezahlung zu
versorgen. Es handelt sich nicht um eine soziale Maßnahme,
sondern um eine Kriegsnotwendigkeit. Zu diesen Arbeiten ge-
hören keineswegs nur die Arbeiter in der Rüstungsindustrie,
sondern vor allem die Arbeiter in der Landwirtschaft, beim
Eisenbahnvertrieb und im Bergbau.
   Darum liefert die überflüssige Männeroberkleidung ohne
zögern ab.

5. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. August 1918

Aufruf zur Anzugspende.

Die Heimatfront wankt nicht,
wenn alle kriegswichtigen Betriebe, Landwirtschaft
und Eisenbahnen mit Volldampf arbeiten können.
Millionen sind dort für Euch tätig. Helft durch
Abgabe getragener Anzüge, daß sie arbeits-
                        fähig bleiben.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Die Stadt Solingen hat nunmehr schriftlich zur Abgabe von Männeroberbekleidung aufgefordert

   Solingen. Ueberzählige Kleider abgeben!
Nachdem der Reichskommissar für bürgerliche Kleidung dem
Kommunalverband Solingen-Stadt aufgegeben, jede Person
seines Bezirks, die ohne Störung ihrer und ihrer Familie
Lebenshaltung, sowie ihres Berufs in der Lage ist, einen Anzug
abzugeben, bisher aber keinen abgeliefert hat, schriftlich aufzu-
fordern, entweder einen Anzug abzuliefern oder ein Verzeichnis
der ihr gehörigen Männeroberkleidung einzureichen, sind den
Beteiligten gestern die entsprechenden Schreiben zugestellt wor-
den. Da noch viele Anzüge an der aufgegebenen Zahl fehlen,
ist es dringend notwendig, daß sich diejenigen, welche ohne Be-
einträchtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse einen Anzug
abgeben können, bereit finden, einen solchen im Stadthause,
Zimmer N[umme]r 49, in den Vormittagsstunden abzuliefern. Aber
auch diejenigen, welche keine schriftliche Aufforderung erhalten
haben, mögen ihre Kleiderbestände einer Revision unterziehen
und, wenn es möglich ist, dazu übergehen, einen Anzug zur
Verfügung zu stellen, weil es doch letzten Endes darauf an-
kommt, daß im Kriege diejenigen leistungsfähig bleiben, denen
die Anzüge zugedacht sind; das sind neben den Arbeitern der
Rüstungsindustrie die Arbeiter der Landwirtschaft und bei der
Eisenbahn.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Klarstellung des Reichsbekleidungsamtes zur aktuellen Bekleidungssammlung

             Die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle.
   Ueber die Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle ist in einem
großen Teile der Bevölkerung Mißstimmung entstanden. Auf eine
Eingabe des Reichtagsabgeordneten Felix Marquardt, die
den Beschwerden Ausdruck gab, antwortete die Reichsbekleidungsstelle
in Berlin folgendes:
   Die in der Oeffentlichkeit und in der Presse erhobenen Vorwürfe
gehen von unrichtigen Voraussetzungen aus. Nur ein
kleiner Teil der gesammelten Anzüge wird den Munitionsarbeitern
überwiesen, die überdies die Anzügr nach ihrem vollen Werte be-
zahlen müssen. Bei der im Gange befindlichen Sammlung ist eine
Beschlagnahme seitens der Reichsbekleidungsstelle niemals angeord-
net worden; die Sammlung wurde stets als eine freiwillige bezeichnet.
Jeder, der entbehrliche Oberkleidung besitzt, wurde aufgefordert, einen
Anzug abzuliefern. Ein gelinder Druck sollte nur dadurch ausgeübt
werden, daß den Kommunalverbänden das Recht zugestanden wurde,
bei solchen Personen, von denen sie annehmen mußten, daß sie zur
Abgabe eines Anzuges in der Lage wären, eine Bestandsaufnahme
ihrer Männeroberkleider durchzuführen. Die Bedürfnisse des Mittel-
standes, für die die Reichsbekleidungsstelle volles Verständnis hat, sind
demnach bei den bisherigen Maßnahmen stets berücksichtigt worden.
Den kaufmännischen Angestellten insbesondere hat die Reichs-
bekleidungsstelle in dieser Hinsicht beruhigende Versicherungen geben
können. Niemals ist seitens der Reichsbekleidungsstelle ein sogenann-
tes „Höchstmaß“ für Männerkleidung (ein Werktags- und ein Sonn-
tagsanzug) festgesetzt worden. Ebenso werden die Interessen der im
Heeresdienst stehenden Personen voll gewahrt; dies mag schon daraus
hervorgehen, daß in den maßgebenden Ausschüssen der Reichsbeklei-
dungsstelle das K[öni]gl[iche] Kriegsministerium vertreten ist. In ihren
wiederholten Anweisungen an die Kommunalverbände hat die Reichs-
bekleidungsstelle besonderen Wert darauf gelegt, daß die abgelie-
ferten Anzüge angemessen bezahlt werden. Sie hat in
neuerlichen Erlassen den Kommunalverbänden anheimgestellt, die fest-
gesetzten Richtpreise je nach Bedürfnis nicht unwesentlich zu über-
schreiten. Auch ist durch Schaffung eines besonderen Schätzungs-
ausschusses die Gewähr, daß die abgelieferte Kleidung nach ihrem
vollen Wert bezahlt wird, in erhöhtem Maße gegeben.

30. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Juli 1918

Nochmaliger Aufruf des Solinger Oberbürgermeisters an die „abgabefähige wohlhabende Bevölkerung“, Männeroberbekleidung für die Arbeiter in kriegswichtigen Betrieben abzugeben

                Bekanntmachung.
   Der Kommunalverband Solingen-Stadt sollte nach der Auf-
stellung des zu deckenden Bedarfs durch die Landeszentral-
behörde für die Bekleidung der Heimarmee 1249 Anzüge
liefern. Bis jetzt sind aber 530 eingegangen.
   Die Reichsbekleidungsstelle hat zwar die Frist zur Abliefe-
rung bis zum 15. August verlängert, hat aber keinen Zweifel
darüber gelassen, daß die auferlegte Anzahl von Kleidungs-
stücken aufgebracht werden muß. Daher wende ich mich erneut
an die abgabefähige wohlhabende Bevölkerung meines Bezirkes
mit der Bitte, mich bei Erfüllung dieses vaterländischen Werkes
durch recht reichliche Abgabe von Männer-Oberbekleidung zu
unterstützen.
   Der Zweck der Sammlung ist der, die in kriegswichtigen
Betrieben beschäftigten Arbeiter, soweit sie in Kleidung aus Er-
satzstoffen ihre Arbeit nicht sachgemäß verrichten können, mit
der unbedingt notwendigen Kleidung gegen Bezahlung zu ver-
sorgen. Es handelt sich nicht um eine soziale Maßnahme,
sondern um eine Kriegsnotwendigkeit. Zu diesen Arbeitern
gehören keineswegs nur die Arbeiter der Rüstungsindustrie,
sondern vor allem die Arbeiter in der Landwirtschaft, beim
Eisenbahnbetrieb und im Bergbau.
   Daß aber alle diese Betriebe einen ungestörten Fortgang
nehmen müssen und wegen Mangel an Kleidung für die Ar-
beiter keinesfalls unterbrochen oder gestört werden dürfen, wird
jedermann begreifen und nach Kräften fördern wollen, wenn
anders er das Durchhalten unseres Volkes in diesem schweren
Kampfe wünscht.
   Darum liefert die überflüssige Männeroberkleidung ohne
Zögern ab!
   Solingen, den 30. Juli 1918.
                            Der Oberbürgermeister: Dicke

20. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. April 1918

Vorträge über die Kriegslage und einer Rede für die 8. Kriegsanleihe

Zingsheim, 18. April. Eine stattliche Männer-
versammlung sah der große Vereinssaal hierselbst am
vergangenen Sonntag. In einem Vortrage über die
Kriegslage sprach Pfarrer Schreiber über die große
Bedeutung des Friedens im Osten und das blutige
Eindringen im Westen, um sodann die Kämpfe im
Innern und das gleiche Wahlrecht zum Landtag dar-
zulegen unter besonderer Betonung des zu erwartenden
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