Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Dezember 1917
„Luxuspferde“ werden verboten.
– Verbot für Luxuspferde. Das stellver-
tretende Generalkommando des 8. Armeekorps
hat das Halten von Luxuspferden verboten.
Hierunter werden alle Pferde verstanden, die
nicht in Gewerbe, Handel, Industrie und Land-
wirtschaft in kriegswirtschaftlich wichtiger
Weise als Gebrauchspferde tätig sind. Nur ver-
einzelte Ausnahmen werden gestattet. Grund-
satz müsse bleiben, daß ein Pferd, das nicht ar-
beitet, kein Futter verdient. Die Bekanntma-
chung hierzu ist bereits in unserer letzten Aus-
gabe veröffentlicht.
